
Kindererziehung ist eine vielseitige, verantwortungsvolle Aufgabe. Dabei kann es immer mal zu Problemen und Konflikten kommen.
Beratung und Unterstützung
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Stadtjugendamtes berät Sie und Ihre Familie bei Erziehungsproblemen und unterstützt Sie bei der Suche nach Hilfsangeboten. Das Hilfsangebot des Jugendamts richtet sich nicht nur an Eltern und junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, sondern an auch die Kinder und Jugendlichen selbst, wenn diese erstmal ohne ihre Eltern über ihre Probleme sprechen möchten.
Hilfen zur Erziehung
Sollte sich im Zuge der Beratung herausstellen, dass ein intensiverer Hilfebedarf besteht, können "Hilfen zur Erziehung" gewährt werden. Die Jugendhilfe bietet ein breites Spektrum an unterschiedlichen Hilfsangeboten. Im Rahmen der familienunterstützenden Hilfen wie der Sozialpädagogischen Familienhilfe oder einer Erziehungsbeistandschaft werden Sie und Ihre Familie durch sozialpädagogische Fachkräfte individuell nach Hilfebedarf begleitet und unterstützt. In sehr schwerwiegenden Fällen, wo ein weiteres Zusammenleben aller Familienangehörigen nicht mehr möglich ist, ist gegebenenfalls auch eine Fremdunterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie oder einem Heim notwendig.
Die notwendige Maßnahme stimmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Jugendamtes mit Ihnen ab und legen konkrete Ziele der Maßnahmen in einem individuellen Hilfeplan fest. Der Fortschritt und wird in regelmäßigen Abständen überprüft.
Eingliederungshilfen
Das Jugendamt ist auch für die Gewährung von Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder zuständig. Die Eingliederungshilfe soll Kinder, bei denen eine seelische Behinderung festgestellt wurde oder die von einer solchen Behinderung bedroht sind, in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, dass Benachteiligungen vermieden oder abgebaut werden.
Kontakt
Zuständig für die Gewährung von Hilfen sind die Kolleginnen und Kollegen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD). Die Zudornung erfolgt nach dem Wohnort des betroffenen Kindes. Ein Team ist zuständig für die Wohnorte nördlich der Isar (Stadtteile: Nikola, Industrieviertel, Wolfgang, West, Münchnerau Isar), das andere Team für die Wohnorte südlich der Isar (Stadtteile: Achdorf, Berg, Schönbrunn, Peter & Paul, Frauenberg, Altstadt). Die Grenze bildet die kleine Isar.
Nördlich der Isar
Stadtteile: Nikola, Industrieviertel, Wolfgang, West, Münchnerau
Durchwahl | Name |
88 - 23 24 | Herr Meßmann |
88 - 23 29 | Frau Herzog |
88 - 23 31 | Frau Brabender |
88 - 23 32 | Frau Jackl |
88 - 23 98 | Frau Huber |
88 - 23 34 | Herr Üblacker |
88 - 23 35 | Frau Wortmann |
88 - 23 37 | Frau Karl |
88 - 23 45 | Frau Buchner |
88- 23 18 | Frau Gebhart |
Südlich der Isar
Stadtteile: Achdorf, Berg, Schönbrunn, Peter & Paul, Frauenberg, Altstadt
Durchwahl | Name |
88 - 23 22 | Frau Mirlach |
88 - 23 23 | Frau Schmuckermaier |
88 - 23 25 | Frau Hartl |
88 - 23 26 | Frau Ostner |
88 - 23 27 | Frau Beste |
88 - 23 28 | Frau Schneegans |
88 - 23 36 | Frau Klingshirn |
88 - 23 30 | Frau Meier |
88 - 23 38 | Frau Mandl |
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Sachbearbeitung Soziale Dienste
Heidi Rahm
Luitpoldstr. 29 b, Zi. 119
84034 Landshut
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Sachbearbeitung Soziale Dienste
Helga Wernthaler
Luitpoldstraße 29 b, Zi. 119
84034 Landshut
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Mo.-Fr.
08:00 - 12:00 Uhr
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Mo.-Mi.
14:00 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Jugendamt
und nach Vereinbarung
Die individuellen Arbeitszeiten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können von den Öffnungszeiten des Jugendamtes abweichen.
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Mo.-Fr.
08:00 - 12:00 Uhr
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Mo.-Mi.
14:00 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Jugendamt
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