Color

Jugendschutz

Symboldbild Rathausbalkon

Wichtigste Aufgabe des Jugendamtes ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen.

Unter dem Begriff Jugendschutz werden rechtliche Regelungen zum Schutz von Jugendlichen und Kindern vor gesundheitlichen, sittlichen und sonstigen Gefahren zusammengefasst. Jugendschutz umfasst damit unter anderem

  • alle Maßnahmen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe
  • alle Regelungen zum Arbeitsschutz für Kinder und Jugendliche
  • den Schutz vor jugendgefährenden Medien
  • den Jugendschutz in der Öffentlichkeit.

Neben den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe ist das Jugendamt für den ordnungsrechtlichen Jugendschutz und den erzieherischen Jugendschutz zuständig.

Ordnungsrechtlicher Jugendschutz

"Symbolbild Alkohol viele Flaschen"Der ordnungsrechtliche Jugendschutz ist in erster Linie für die Einhaltung der Regelungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) und gegebenenfalls die Ahndung von Verstößen zuständig und wendet sich damit in erster Linie an Erwachsene, Gewerbetreibende und Institutionen.

Das Jugendschutzgesetz beinhaltet unter anderem Regelungen zu

  • Abgabe von Tabakwaren und Alkoholika an Kinder und Jugendliche
  • Zugang und Teilnahme von Kindern und Jugendlichen zu Gaststätten, Tanzveranstaltungen, Diskotheken, Spielhallen oder Filmveranstaltungen

Wenn Sie Fragen zu den Regelungen des Jugendschutzgesetzes haben oder eine Veranstaltung planen und sich vorab für die Vorgaben des Jugendschutzes informieren wollen, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung.

Eine Übersicht über die Regelungen zum Jugendschutz finden Sie auf der Homepage www.jugendschutz-aktiv.de.

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist ein Bestandteil der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe und gesetzlich definiert in § 14 Sozialgesetzbuch VIII.

Er beinhaltet die Sicherungsfunktion für die Rechte der Kinder und Jugendlichen auf Erziehung und auf eine gesunde körperliche und geistig-seelische Entwicklung und umfasst somit den präventiven und pädagogischen Aspekt des Kinder- und Jugendschutzes.

Ziel ist es, die alters- und entwicklungsangemessene Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Sie sollen durch die präventiven Angebote eine starke, kritikfähige, selbstsichere und gemeinschaftsfähige Persönlichkeit entwickeln und einen konstruktiven Umgang mit Gefährdungen erlernen.

Um dieses Ziel zu erreichen sollen jungen Menschen geeignete Angebote und Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden, die sie dazu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, entscheidungsfähig zu werden sowie Eigenverantwortung und Verantwortung gegenüber Mitmenschen zu übernehmen.

Zielgruppen sind neben Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, auch Eltern, Pädagogeninnen und Pädagogen, Multiplikatoreninnen und Multiplikatoren.

Das inhaltliche Spektrum ist dabei breit gefächert:

  • Medienpädagogik und Jugendmedienschutz
  • Kriminalitätsprävention
  • Sucht und Suchtprävention
  • politischer Extremismus
  • neureligiöse Bewegungen
  • Jugendarbeitsschutz
  • Gewalt, Aggression und Jugenddelinquenz
  • sexueller Missbrauch, Kindesmisshandlung und -vernachlässigung
  • Gesundheitserziehung
  • Sexualpädagogik

Unsere Angebote:

  • Förderung von Präventionsprojekten in Kindergärten, Schulen, Vereinen und Institutionen
  • Präventionsveranstaltungen
  • Sicherheitstraining für Fahranfänger - „Könner durch Erfahrung“
  • Klarsicht-Parkour zur Alkohol- und Tabakprävention
  • Materialausgabe von Flyern und Broschüren
  • „Wenn dein Leben schwierig ist“ - Wegweiser für junge Menschen

Finanzielle Förderung von Präventionsprojekten

Es besteht die Möglichkeit von der Kommunalen Jugendarbeit der Stadt eine finanzielle Unterstützung für Präventionsprojekte und Maßnahmen zu erhalten. Eine finanzielle Beteiligung für Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes richtet sich immer nach den im Haushalt zur Verfügung stehenden Mitteln und ist somit nicht unbegrenzt möglich. Um Planungssicherheit zu haben wird aus diesem Grund empfohlen frühzeitig im Schuljahr mögliche Präventionsprojekte zu planen und einen entsprechenden Antrag auf Bezuschussung zu stellen. Eine finanzielle Förderung kann nur solange gewährt werden, solange Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Als Kriterium gelten daher das Datum des Antrags und die Nachhaltigkeit des Projekts. Die Förderungen sind bei uns für das jeweilige Kalenderjahr zu beantragen und auch in diesem Zeitraum durchzuführen. Die Anträge werden jeweils ab Januar des entsprechenden Kalenderjahres bearbeitet.

Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Schule und Projektpartner. Die Förderung wird nur an die Schulen ausbezahlt, nicht an den Anbieter. Um den entsprechenden Zuschuss auszahlen zu können, benötigt die Kommunale Jugendarbeit die Gesamtabrechnung beziehungsweise den Verwendungsnachweis des Projekts.

Hier geht es zum Förderantrag von Präventionsprojekten

Logo Kommunale Jugendarbeit

Könner durch Erfahrung

Flyer Könner durch "Er-Fahrung" 2023

Anmeldung zum Fahrsicherheitstraining direkt auf der Webseite der Verkehrswacht Landshut

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

  • Mo.-Mi.

    14:00 - 16:00 Uhr

Downloads
    • Öffnungszeiten Jugendamt
    • Mo.-Fr.

      08:00 - 12:00 Uhr

    • Mo.-Mi.

      14:00 - 16:00 Uhr

    Öffnungszeiten Jugendamt
  • Mo.-Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

  • Mo.-Mi.

    14:00 - 16:00 Uhr