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Hinweise für Bestattungsunternehmen

Kriegsgräber

Leichenhausbenutzungszwang bzw. Vorfahrtspflicht

Verstorbene, die aus dem Stadtgebiet ausgeführt werden, müssen zur Kontrolle der Person und der Papiere bei der Leichenhalle im Hauptfriedhof vorgefahren werden. Dies gilt auch für die Überführung in ein Krematorium. Die kurzfristige Leichenhausbenutzung beziehungsweise Vorfahrtspflicht kann auf Antrag entfallen, wenn triftige Gründe, zum Beispiel terminlicher Art, vorliegen. Sowohl die kurzfristige Leichenhausbenutzung als auch die Ausnahmegenehmigung sind kostenpflichtig.

Hinweis auf bayerisches Landesrecht

Die Bestattungsgesetze der Bundesländer unterscheiden sich teilweise deutlich voneinander. Bestatter, die aus anderen Bundesländern kommen, werden daher auf das Landesrecht des Freistaats Bayern hingewiesen. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung.

Leichenpass bei Überführung ins Ausland

Zur Überführung Verstorbener ins Ausland muss ein Leichenpass vorliegen. Dieser stellt sicher, dass dem Transport keine Hindernisse durch Einreise- oder Zollbeschränkungen entgegenstehen.

Der Leichenpass wird (in der Regel durch das beauftragte Bestattungsunternehmen) in der Friedhofsverwaltung beantragt. Folgende Dokumente sind dabei vorzulegen:

- Nichtvertraulicher Teil der Todesbescheinigung

- Beurkundung des Standesamtes Landshut

- Angaben über Transportroute und Zieldaten, wie Bestattungsort

- Daten der bestattungspflichtigen Angehörigen

Verstorbene sind im unverlöteten Zinksarg anzuliefern, der Sarg muss im Beisein des Bevollmächtigten der Stadt Landshut verlötet werden. Ansonsten kann kein Leichenpass ausgestellt werden!

Zollbescheinigung

Bei manchen Bestimmungsländern ist zum Leichenpass zusätzlich eine Zollbescheinigung erforderlich, die aussagt, dass sich im Sarg keine zollrechtlich relevanten Beigaben befinden. Auf Anfrage des Bestattungsunternehmens stellt die Friedhofsverwaltung auch diese Bescheinigung aus.

Aussegnungshalle
    Öffnungszeiten
  • Mo.-Do.

    08:00 - 12:00 Uhr

    14:00 - 16:00 Uhr

  • Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

  • So.

    09:30 - 12:00 Uhr