Stadt landshut
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Sprengel, Betreuung & mehr

Der Schulsprengel ist ein abgegrenztes Einzugsgebiet, das einer bestimmten Regelschule (Grund- oder Mittelschule) zugeordnet ist. Die dort wohnenden schulpflichtigen Kinder sind grundsätzlich zum Besuch dieser zuständigen Schule verpflichtet.

Mit der Sprengelsuche können Sie über die Eingabe der Straße, in der Sie wohnen, feststellen, welche Schule Ihr Kind besuchen wird.

Schulsprengelsuche (Straßennamen eingeben)

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Das Schulverwaltungsamt der Stadt Landshut ist für vielfältige schulische Angelegenheiten zuständig. Ein kleiner Auszug der wichtigsten Aufgaben mit Außenwirkung und die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie unter diesen Menüpunkten:

Gastschulverhältnisse

Gastschulantragsverfahren im Grund- und Mittelschulbereich

Für den Grund- und Mittelschulbereich der Stadt Landshut besteht eine Sprengelpflicht, welche durch die Regierung von Niederbayern festgelegt wurde. Das Schulverwaltungsamt der Stadt Landshut kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten aus zwingenden persönlichen Gründen den Besuch einer anderen Volksschule gestatten. Der Antrag ist bei jeder Grund- oder Mittelschule sowie dem Schulverwaltungsamt zu erhalten.

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

  • Mi.

    14:00 - 16:00 Uhr

Blockschüler-Heimabwicklung

Voraussetzungen für den Kostenersatz bei Heimunterbringung

  • Bestehendes Berufsausbildungsverhältnis oder Besuch eines Berufsgrundschuljahres
  • Die Berufsschule ist die örtlich zuständige Sprengelschule oder wird aufgrund eines genehmigten oder angeordneten Gastschulverhältnisses nach Art. 43 Abs. 5 Satz 1 BayEUG (Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen) besucht

  • Den Berufsschülern kann während des Berufsschulbesuchs eine tägliche Rückkehr zum Ort des gewöhnlichen Aufenthalts nicht zugemutet werden (Die Abwesenheit vom Ort des gewöhnlichen Aufenthalts zum Schulbesuch beträgt mehr als zwölf Stunden oder der Schulweg hin und zurück dauert länger als drei Stunden)

Weitere Informationen

  • Bei vom Aufwandsträger veranlasster oder genehmigter Heimunterbringung sind die Heimkosten je Unterbringungstag voll erstattungsfähig.

  • Als Unterbringungstage gelten auch die schulfreien Tage während eines Unterrichtsblocks.

  • Erstattungsfähig sind die Kosten für Unterkunft und Verpflegung abzüglich eines Eigenanteils an den Verpflegungskosten von insgesamt 5,20 Euro.

Mittagsbetreuung und Hort an den Grundschulen

In allen Grundschulen, die sich in der Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Landshut befinden sind Mittags- und Hausaufgabenbetreuungsgruppen für Schüler eingerichtet. Die Mittagsbetreuung erstreckt sich in der Regel in einem Zeitraum von 11.30 bis 14 Uhr oder 16 Uhr. Die Hausaufgabenbetreuung im Zeitraum von 11.30 bis 16 Uhr.

Mittags- und Hausaufgabenbetreuung

Die Mittagsbetreuung an den Grundschule Berg, Carl-Orff, Konradin, St. Wolfgang und Karl-Heiß wird vom Schulverwaltungsamt der Stadt Landshut verwaltet. Zur Anmeldung sprechen Sie bitte mit der Teamleitung der Mittagsbetreuung. Anmeldungen, Ummeldungen und Kündigungen werden von der Teamleitung zur Teilnehmerverwaltung an das Schulverwaltungsamt weitergegeben. Bei Fragen zur Teilnehmerverwaltung oder zur Zahlungsabwicklung kann Ihnen das Schulverwaltungsamt weiterhelfen.

Anmeldeformulare für die Mittagsbetreuung

Essensbestellung über das iNet-Menü

Hort-Angebote an den Grundschulen

Ganztagsbetreuung an der Grund- und Mittelschule St. Nikola

Im Bereich der Landshuter Mittelschulen besteht die Möglichkeit einer Ganztags- beziehungsweise Nachmittags- und Hausaufgabenbetreuung.

Die Mittelschule St. Nikola wird unter anderem als Ganztagsschule geführt. Die im Sprengel wohnhaften Schüler melden sich über die Schulleitung zur Aufnahme in die Ganztagsklasse an. Nicht im Sprengel wohnhafte Schüler können nur über eine Gastschulgenehmigung (siehe auch "Gastschulverhältnisse") aufgenommen werden. Der Besuch der Ganztagsschule ist mit Ausnahme des Mittagessens für die Familien kostenlos.

Die Abrechnung des Mittagessens wird vom Schulverwaltungsamt durchgeführt.

Mieten von Schulräumen

Im Einzelfall können Schulräume im Sachaufwand der Stadt Landshut angemietet werden. 

Nähere Auskünfte sind telefonisch zu erhalten.

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

  • Mi.

    14:00 - 16:00 Uhr