
Fundsache abholen
Wenn Sie Ihr Eigentum abholen möchten oder wenn Sie sich selbst vergewissern wollen, ob die Fundsache bei uns im Fundbüro abgegeben worden ist, dann können Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin vereinbaren. Seit 1. Mai 2022 ist ein Zugang auch ohne vorherige Terminvereinbarung zu den üblichen Öffnungszeiten wieder möglich. Sie müssen sich durch einen Personalausweis oder Pass ausweisen können und vorhandene Nachweise über das Eigentum mitbringen (Kaufvertrag, Fahrradpass, usw). Für Fundsachen kann eine Lagergebühr festgesetzt werden.
Fundsache abgeben
Fundsachen sind grundsätzlich bei uns im Fundbüro abzugeben. Für die persönliche Abgabe von Fundgegenständen müssen Sie einen Termin mit unserem Sachbearbeiter vereinbaren. Außerdem können Sie uns kleinere Gegenstände auf dem Postweg zukommen lassen. Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate (vom Stadtbus eingereichte Fundsachen 8 Wochen).
Bei der Abgabe von Fundgegenständen steht dem Finder ein Finderlohn sowie der Erwerb (bei Nichtabholung durch den Eigentümer) des Gegenstandes zu. Hierfür ist es notwendig, dass der Finder seine Kontaktdaten bei uns im Fundbüro hinterlegt und seinen Erwerbsanspruch anmeldet.
Finderlohn: Bei einem Wert des Fundgegenstandes bis 500 Euro beträgt der Finderlohn 5%. Ab einem Wert von 500 Euro beträgt der Finderlohn 3%.
Erwerb: Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten kann der Finder, falls Anspruch angemeldet wurde, den abgegebene Fundgegenstand erwerben.
Sollten Sie ein Fahrrad finden, ist es möglich, dass Sie dieses bei Ihnen zu Hause aufbewahren. Wichtig ist, dass Sie in diesem Fall den Fund sofort beim Fundbüro melden und hierbei möglichst genaue Angaben machen (Marke, Farbe, Rahmen-Nr., Reifengröße, Schaltung usw.).
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Fundbüro im Einwohner-/Standesamt und Fischereischeine
Luitpoldstraße 29
84034 Landshut
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