Stadt landshut
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Anerkennung der Vaterschaft

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.

Die Anerkennung der Vaterschaft kann vor oder nach der Geburt erfolgen. Dies erfolgt in Form einer öffentlichen Urkunde, die kostenfrei ist und bei folgenden Stellen aufgenommen werden kann:

Zu einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung ist neben der Erklärung des Vaters auch die Zustimmung der Mutter des Kindes erforderlich. Die Zustimmungserklärung wird in der Regel gleichzeitig mit der Vaterschaftsanerkennung bei den oben genannten Stellen aufgenommen werden. Gegebenenfalls sind noch weitere Personen (Dolmetscher, gesetzliche Vertreter bei minderjährigen Elternteilen etc.) zu beteiligen. Die persönliche Vorsprache aller Beteiligten ist erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung zwingend nötig ist!

Falls Sie neben der Vaterschaftsanerkennung auch eine Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht abgeben wollen, sollten Sie diese Erklärung in einem Termin mit der Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt beurkunden lassen. Auch hier ist eine "vorgeburtliche Sorgeerklärung" möglich und empfehlenswert. Standesämter nehmen keine Sorgeerklärungen vor. Genauere Informationen zum Sorgerecht finden Sie hier im Jugendamt.

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    Öffnungszeiten Standesamt
  • Mo.-Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

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