
Besteht keine gesetzliche oder private Krankenversicherung, werden auf Antrag Leistungen im Rahmen des Sozialgesetzbuch -Zwölftes Buch- (SGB XII) bei Schwangerschaft und bei Mutterschaft erbracht. Der Leistungsumfang richtet sich im Regelfall nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und beginnt in der Regel mit dem Bekanntwerden der Notlage beim Sozialamt.
Die Hilfe ist einkommens- und vermögensabhängig. Außerdem ist zu belegen, dass keine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse besteht. Soweit dies nicht möglich ist, muss von Ihnen eine entsprechende Erklärung bei der Antragstellung abgegeben werden.
Das Antragsformular wird Ihnen nach telefonischer, elektronischer oder schriftlicher Anforderung zugeschickt.
Rechtliche Grundlagen
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Sozialamt Sozialhilfe Buchstabe A - Bik
Laura Beham
Luitpoldstraße 29 a
84034 Landshut
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Sozialamt Sozialhilfe Buchstabe Bil - Grd
Julia Straßer
Luitpoldstraße 29 a
84034 Landshut
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Sozialamt Sozialhilfe Buchstabe Gre - K
Ernst Escherle
Luitpoldstraße 29 a
84034 Landshut
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Sozialamt Sozialhilfe Buchstabe L - Ni
Matthias Wettig
Luitpoldstraße 29 a
84034 Landshut
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Sozialamt Sozialhilfe Buchstabe Nj - Sch
Ralf Hamann
Luitpoldstraße 29 a
84034 Landshut
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Sozialamt Sozialhilfe Buchstabe Sd - Z
Claudia Heim
Luitpoldstraße 29 a
84034 Landshut
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Mo.-Di., Do.-Fr.
08:00 - 12:00 Uhr
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Mi.
14:00 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten
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Mo.-Di., Do.-Fr.
08:00 - 12:00 Uhr
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Mi.
14:00 - 16:00 Uhr