
Vorbeugende Gesundheitshilfe
Besteht keine gesetzliche oder private Krankenversicherung, werden auf Antrag im Rahmen des SGB XII (Sozialgesetzbuch) zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten Kosten für medizinische Vorsorgeleistungen und Untersuchungen übernommen. Andere Leistungen werden nur übernommen, wenn ohne diese nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung oder ein sonstiger Gesundheitsschaden einzutreten droht.
Der Leistungsumfang richtet sich im Regelfall nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und beginnt in der Regel mit dem Bekanntwerden der Notlage beim Sozialamt.
Die Hilfe ist einkommens- und vermögensabhängig. Außerdem ist zu belegen, dass keine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse besteht. Soweit dies nicht möglich ist, muss von Ihnen eine entsprechende Erklärung bei der Antragstellung abgegeben werden.
Das Antragsformular kann persönlich abgeholt werden oder nach telefonischer, elektronischer oder schriftlicher Anforderung zugeschickt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie von den Ansprechpartnern des Sozialamtes.
Rechtliche Grundlagen
Hilfe bei Krankheit
Besteht keine gesetzliche oder private Krankenversicherung, werden auf Antrag im Rahmen des SGB XII (Sozialgesetzbuch) zur Erkennung und Heilung einer Krankheit, sowie zur Verhütung einer Verschlimmerung einer Krankheit, oder zur Linderung von Krankheitsbeschwerden die Kosten einer Krankenbehandlung übernommen.
Der Leistungsumfang richtet sich im Regelfall nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und beginnt in der Regel mit dem Bekanntwerden der Notlage beim Sozialamt.
Die Hilfe ist einkommens- und vermögensabhängig. Außerdem ist zu belegen, dass keine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse besteht. Soweit dies nicht möglich ist, muss von Ihnen eine entsprechende Erklärung bei der Antragstellung abgegeben werden.
Das Antragsformular kann persönlich abgeholt werden oder nach telefonischer, elektronischer oder schriftlicher Anforderung zugeschickt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie von den Ansprechpartnern des Sozialamtes.
Rechtliche Grundlagen
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Sozialamt Sozialhilfe Buchstabe A - Bik
Laura Beham
Luitpoldstraße 29 a
84034 Landshut
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Sozialamt Sozialhilfe Buchstabe Bil - Grd
Julia Straßer
Luitpoldstraße 29 a
84034 Landshut
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Sozialamt Sozialhilfe Buchstabe Gre - K
Ernst Escherle
Luitpoldstraße 29 a
84034 Landshut
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Sozialamt Sozialhilfe Buchstabe L - Ni
Matthias Wettig
Luitpoldstraße 29 a
84034 Landshut
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Sozialamt Sozialhilfe Buchstabe Nj - Sch
Ralf Hamann
Luitpoldstraße 29 a
84034 Landshut
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Sozialamt Sozialhilfe Buchstabe Sd - Z
Claudia Heim
Luitpoldstraße 29 a
84034 Landshut
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Mo.-Di., Do.-Fr.
08:00 - 12:00 Uhr
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Mi.
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Öffnungszeiten
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