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Qualifizierte Kindertagespflege

Raum der Kindertagesbetreuung im Sportzentrum West mit Spielzeug

Schriftverkehr bitte an: Amt für Kindertagesbetreuung, Postfach, 84026 Landshut

Tagespflege ist eine familienergänzende und unterstützende Form der Förderung der Entwicklung und Bildung von Kindern aller Altersstufen durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater. Die Tagespflege soll es ermöglichen, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren und das bei gleichzeitiger qualifizierter Betreuung des Kindes. Hier werden (überwiegend) tagsüber Kinder betreut, deren Eltern zum Beispiel berufs­tätig oder in Ausbildung sind oder Entlastung und Unterstützung benötigen.

Tagespflege ist bis zu einem Alter von maximal 13 Jahren möglich. Sie kann sowohl die gesamte benötigte Betreuung abdecken oder auch nur für Randzeiten (zum Beispiel vor und nach Kindergarten/Hort) in Anspruch genommen werden.

Neben der Tagespflege im Haushalt der Tagespflegeperson besteht auch die Möglichkeit, sich mit anderen Tagespflegepersonen zu einer Großtagespflegestelle zusammenzuschließen.

Informationen für Eltern

Wie finde ich eine Tagesmutter?

Die Vermittlung der Tagespflegeperson erfolgt über das Amt für Kindertagesbetreuung.

Je früher Sie sich bei uns melden, umso besser können wir auf Ihre Wünsche (zum Beispiel Wohnungs- oder Arbeitsnähe) eingehen.

Die benötigten Formulare 

  • Tagespflegevertrag mit Buchungsbeleg,
  • Vollmacht für Arztbesuche sowie
  • Einverständniserklärung (freiwillig) für Fotos

finden Sie am Ende dieser Seite und sind beim Amt für Kindertagesbetreuung erhältlich.

    Öffnungszeiten
  • Di.-Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

    Öffnungszeiten
  • Di.-Do.

    08:00 - 12:00 Uhr

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Do.

    08:00 - 12:00 Uhr

Wie viel kostet eine Betreuung?

Die Stadt Landshut erhebt für die Inanspruchnahme von Qualifizierter Kindertagespflege i. S. der §§ 23, 24 SGB VIII Gebühren (Kostenbeiträge i. S. von § 90 SGB VIII). Die Gebühren sind an die Stadt Landshut zu entrichten. Die Gebühren bzw. Kostenbeiträge werden mit Bescheid festgesetzt und sind jeweils monatlich im Voraus fällig. Sie sind entsprechend der einschlägigen Buchungszeitkategorie auch dann zu entrichten, wenn ein Kind die Qualifizierte Kindertagespflege nur wenige Tage im Monat besucht.

Sollte die gebuchte Tagespflegeperson ausfallen (zum Beispiel wegen Krankheit), stehen Ihnen erfahrene Fachkräfte für die Übernahme der gegebenenfalls erforderlichen Ersatzbetreuung zur Verfügung. Hierfür fallen keine zusätzlichen Kosten an.

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

    14:00 - 12:00 Uhr

  • Mo.-Do.

    14:00 - 15:00 Uhr

Können Elternbeiträge bezuschusst werden?

Die Gebühren können auf Antrag ganz oder teilweise vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden, wenn die Belastungen durch die Gebühren den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten.

Aufgrund des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 28.6.2019 gewährt die Stadt Landshut für die Zeit ab September 2019 auf Antrag der Eltern/Personenberechtigten im Rahmen einer freiwilligen Leistung ohne Rechtsanspruch eine Beitragsentlastung von monatlich bis zu 100 Euro für eine alternative Betreuung des Kindes im Rahmen der Qualifizierten Kindertagespflege, anstatt des Besuches eines Kindergarten (Kita) ab einer Mindestbuchungszeit von durchschnittlich 15 Wochenstunden. Die Beitragsentlastung ist zudem altersabhängig und gilt grundsätzlich ab 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird bis zur Einschulung.

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

  • Mo.-Do.

    14:00 - 15:00 Uhr

Informationen für die Tagespflegeperson

Was ist eine Tagespflegeperson?

Eine Tagespflegeperson betreut (überwiegend) tagsüber Kinder, deren Eltern berufstätig oder in Ausbildung sind oder Entlastung und Unterstützung benötigen.

Wie kann ich eine Tagespflegeperson werden?

Qualifizierte Tagespflegeperson kann werden, wer

  • volljährig ist
  • Freude am Umgang mit Kindern hat
  • gesundheitlich fit und belastbar ist
  • über grundlegende erzieherische Fähigkeiten und Erfahrungen verfügt
  • Einfühlungsvermögen für die Bedürfnisse und Probleme von Kindern hat
  • ausreichenden Wohnraum vorweisen kann, in dem sich das Kind entfalten und bei Bedarf auch schlafen und zurückziehen kann und
  • bereit ist, im Interesse der Kinder mit den Eltern zusammen zu arbeiten.

Wichtig ist das Einverständnis der eigenen Familie. Die Bereitschaft, sich für diese Tätigkeit zu qualifizieren sowie Beratung und Fortbildung anzunehmen ist für Tagespflegepersonen unabdingbar.

Qualifizierte Tagespflege darf nur von Personen ausgeübt werden, die entweder über eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung (Erzieher/in, Sozialpädagoge/in oder Diplompädagoge/in) verfügen oder sich bereit erklären, einen Qualifizierungskurs zu absolvieren.

Der Qualifizierungskurs für Tagespflegepersonen erstreckt sich über derzeit ca. 130 Unterrichtseinheiten und dauert ca. drei Monate. Dieser Kurs wird ca. 2 x jährlich angeboten. Unterrichtszeiten sind freitags am Nachmittag und samstags ganztätig. Eine evtl. notwendige Kinderbetreuung kann über das Jugendamt sichergestellt werden.

Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, ein ärztliches Attest und die erforderlichen Qualifikationsnachweise sind vorzulegen. Darüber hinaus müssen Tagespflegepersonen an einem Kurs „Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen“ teilnehmen und diesen erfolgreich abschließen.

Ihre Aufgaben als Tagespflegeperson erbringen Sie selbständig und in eigener Verantwortung.

Als Tagespflegeperson benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis, die nach positv abgeschlossener Eignungsüberprüfung (wie zum Beispiel Vorlage des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungsbogens, persönliche Gespräche, Hausbesuche, usw.) durch das Amt für Kindertagesbetreuung erteilt wird.

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Fr.

    08:00 - 11:00 Uhr

Pflegeerlaubnis - was ist das?

Seit dem 1.10.2005 ist eine Pflegeerlaubnis erforderlich, wenn die Tagespflegeperson Kinder außerhalb deren Wohnung in anderen Räumen

  • während des Tages
  • mehr als 15 Stunden wöchentlich
  • gegen Entgelt
  • länger als drei Monate

betreuen will.

Zwei eigene Kindertagespflegestellen

Seit Ende 2022 betreibt die Stadt in eigener Trägerschaft zwei Kindertagespflegestellen. Diese befinden sich am Bahnhofsplatz sowie im Sportzentrum West. In den großzügigen Räumen, die ausreichend Platz zum Spielen und Erforschen bieten, werden Kinder zwischen einem Jahr und drei Jahren individuell gefördert.

Am Bahnhofplatz 1a werden zehn Kinder betreut. Ein Innenhof mit direktem Zugang, der die Kinder im geschützten Rahmen zu allerhand Spielmöglichkeiten anregt, gehört ebenfalls dazu. Außerdem bietet die nahe Flutmulde viele Entdeckungsmöglichkeiten. Eine beliebte Beschäftigung der Kinder: die Züge am benachbarten Bahnhof beobachten. Sollte das Betreuungspersonal einmal ausfallen, sorgt die ebenfalls am Bahnhofplatz beheimatete Ersatzbetreuung der Kindertagespflege verlässlich für eine Vertretung. Durch die konstante Vernetzungsarbeit sind den Kindern die „Ersatztagesmütter“ bestens bekannt. Sie fühlen sich bei ihnen sicher und geborgen.

Die zweite Kindertagespflege ist beim Sportzentrum West angesiedelt. Die ehemalige Hausmeisterwohnung wurde für die kindlichen Bedürfnisse renoviert und umgestaltet. So stehen der Stadt große, helle Räume sowie ein Dachgarten für die tägliche Betreuung zur Verfügung. Die Kindertagespflegestelle ist auf die Betreuung von Kindern ab drei Jahren ausgerichtet, welche besonders von der hervorragenden Zusammenarbeit mit der Turngemeinde Landshut profitieren. So wird zweimal wöchentlich das Eltern-Kind-Turnen besucht.

  • Amt für Kindertagesbetreuung

    Luitpoldstr. 27 (1. Stock)

    84034 Landshut

    • Öffnungszeiten
    • Mo.-Fr.

      08:00 - 12:00 Uhr

    • Mo.-Mi.

      14:00 - 16:00 Uhr

    Die individuellen Arbeitszeiten unserer Mitarbeiter können von den Öffnungszeiten des Amts für Kindertagesbetreuung abweichen.

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

  • Mo.-Mi.

    14:00 - 16:00 Uhr

Die individuellen Arbeitszeiten unserer Mitarbeiter können von den Öffnungszeiten des Amts für Kindertagesbetreuung abweichen.