
Für die Bürger der Stadt Landshut, die keinen deutschen Pass besitzen, ist die Ausländerbehörde im Einwohner- und Standesamt eine zentrale Anlaufstelle. Sie ist zuständig für alle Fragen und Vorschriften rund um die Einreise nach Deutschland und den dortigen Aufenthalt.
Die Ausländerbehörde ist für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen nach dem Aufenthaltsgesetz und nach ausländerrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen zuständig (§ 71 Satz 1 Aufenthaltsgesetz).
Wichtiger Hinweis
Termine können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.
Durch Wählen der Telefonnummer 0871 - 88 22 41 gelangen Sie zu unserer Hotline und wählen bei Fragen eine der folgenden Nummern:
-
1 Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen
-
2 Arbeitserlaubnis und Beschäftigung
-
3 Asyl
-
4 Einladungen, Verpflichtungserklärungen und EU-Bürger
-
5 Abholung aller Aufenthaltstitel
-
Ausländerbehörde im Einwohner- und Standesamt
Sachgebietsleitung Werner Holzner
Luitpoldstraße 29
84034 Landshut
-
-
Mo.
08:00 - 12:00 Uhr
-
Mi.
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
-
Do.
08:00 - 12:00 Uhr
-
Fr.
08:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten
Informationen zum Brexit erhalten Sie hier:
FAQ‘s des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zum Brexit
-
-
Mo.
08:00 - 12:00 Uhr
-
Mi.
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
-
Do.
08:00 - 12:00 Uhr
-
Fr.
08:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten
Informationen zum Brexit erhalten Sie hier:
FAQ‘s des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zum Brexit