
Seit dem 1. September 2011 wird der Aufenthaltstitel, welcher bis dahin als Klebeetikett von den Ausländerbehörden ausgestellt wurde, durch einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) im Kreditkartenformat abgelöst.
Ausführliche Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel bietet eine Broschüre des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Broschüre ist nicht nur auf Deutsch, sondern auch in 20 weiteren Sprachen veröffentlicht.
Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist in der Regel immer an einen bestimmen Zweck gebunden und wird lediglich befristet erteilt. Nachfolgend erhalten Sie weitere Informationen zu den verschiedenen Aufenthaltsmöglichkeiten.
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Ausländerbehörde im Einwohner- und Standesamt
Luitpoldstr. 29
84034 Landshut
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Mo.
08:00 - 12:00 Uhr
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Mi.
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
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Do.
08:00 - 12:00 Uhr
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Fr.
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Öffnungszeiten
Termine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.
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