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Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung

Visum/Aufenthaltstitel

Blaue-Karte EU

Die Blaue Karte EU ist eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige aus Drittstaaten, um in Deutschland zu leben und zu arbeiten.

Voraussetzungen

In vielen Fällen wird für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigt, um einer Beschäftigung nachgehen zu können.

Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 6 des Freizügigkeitsgesetzes/EU den Vereinigten Staaten von Amerika und der Republik Korea benötigen kein Visum.

Weitere Informationen, ob Sie für Ihre Einreise ein Visum benötigen finden Sie hier.

Voraussetzungen:

  • Sie haben einen deutschen Hochschulabschluss oder einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss oder ein ausländisches Diplom, das mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist.
     
  • Sie haben ein Jahresbruttogehalt von derzeit mindestens 56.800 Euro. Das Bruttogehalt darf niedriger sein (derzeit mindestens 43.304 Euro), wenn Sie in einem Mangelberuf arbeiten (zum Beispiel Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte, Fachkräfte in der Informationstechnologie oder Kommunikationstechnologie). 

Aufenthaltserlaubnis

Nach der Einreise müssen Sie sich zuerst im Bürgerbüro anmelden. Ohne erfolgte Anmeldung kann die Ausländerbehörde nicht tätig werden.

Nach der Anmeldung muss ein Termin für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde vereinbart werden. Für die Beantragung werden noch weitere Unterlagen bzw. Dokumente benötigt:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (Hier können Sie den Aufenthaltstitel ONLINE beantragen)
  • gültiger Reisepass
  • biometrisches Passfoto
  • Hochschulzeugnis oder Hochschuldiplom: Bei ausländischem Zeugnis oder Diplom müssen Sie eine beglaubigte deutsche Übersetzung vorlegen und die förmliche Anerkennung (falls erforderlich)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag
  • letzte drei Lohnabrechnungen

Unter Umständen können noch weitere Dokumente nachgefordert werden.

Nach der Erteilung muss grundsätzlich jeder Arbeitgeberwechsel angezeigt werden. Hierbei muss die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eingeholt werden.

Gebühren & Bearbeitungszeit

Die Gebühr für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis beträgt 100 Euro.

Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, beträgt die Bearbeitungszeit, vier bis sechs Wochen.
Die Produktion der Karte erfolgt bei der Bundesdruckerei.

Bei bestimmten Staatsangehörigen kann es unter Umständen sein, dass vor der Erteilung eine sicherheitsrechtliche Befragung durchgeführt werden muss. Diese Eventualität kann die Bearbeitungszeit um bis zu vier Wochen verlängern.

Fachkraft mit Berufsausbildung

Voraussetzungen

Bevor Fachkräfte mit Berufsausbildung nach Deutschland reisen können, muss ein Visum zum Zweck der Beschäftigung  bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im Heimatland beantragt werden.

Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 6 des Freizügigkeitsgesetzes/EU den Vereinigten Staaten von Amerika und der Republik Korea benötigen kein Visum.

Weitere Informationen, ob Sie für Ihre Einreise ein Visum benötigen finden Sie hier.

Voraussetzungen:

  • konkretes Stellenangebot, das der Qualifikation entspricht.
  • Feststellung der Gleichwertigkeit der im Ausland absolvierten Ausbildung gegenüber der deutschen Ausbildung

Aufenthaltserlaubnis

Nach der Einreise müssen Sie sich zuerst im Bürgerbüro anmelden. Ohne erfolgte Anmeldung kann die Ausländerbehörde nicht tätig werden.

Nach der Anmeldung muss ein Termin für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde vereinbart werden. Für die Beantragung werden noch weitere Unterlagen bzw. Dokumente benötigt:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • gültiger Reisepass
  • biometrisches Passfoto
  • Ausbildungszeugnis: Bei ausländischem Zeugnis müssen Sie eine beglaubigte deutsche Übersetzung vorlegen und die förmliche Anerkennung (falls erforderlich)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Ausbildungsvertrag
  • Mietvertrag
  • letzte drei Lohnabrechnungen (falls schon vorhanden) oder gegebenenfalls Verpflichtungserklärung für die Dauer der Ausbildung

Unter Umständen können noch weitere Dokumente nachgefordert werden.

Nach der Erteilung muss jeder Arbeitgeberwechsel bei der Ausländerbehörde angezeigt werden! Hierbei muss die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eingeholt werden.

Gebühren & Bearbeitungszeit

Die Gebühr für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis beträgt 100 Euro.

Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, beträgt die Bearbeitungszeit vier bis sechs Wochen.
Die Produktion der Karte erfolgt bei der Bundesdruckerei.

Bei bestimmten Staatsangehörigen kann es unter Umständen sein, dass vor der Erteilung eine sicherheitsrechtliche Befragung durchgeführt werden muss. Diese Eventualität kann die Bearbeitungszeit um bis zu vier Wochen verlängern.

Fachkraft mit akademischer Ausbildung

Voraussetzungen

Bevor Fachkräfte mit akademischer Ausbildung (Studium) nach Deutschland reisen können, muss ein Visum zum Zweck der Beschäftigung  bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im Heimatland beantragt werden.

Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 6 des Freizügigkeitsgesetzes/EU den Vereinigten Staaten von Amerika und der Republik Korea benötigen kein Visum.

Weitere Informationen, ob Sie für Ihre Einreise ein Visum benötigen finden Sie hier.

Voraussetzungen:

  • konkretes Stellenangebot, das der Qualifikation entspricht.
  • Feststellung der Gleichwertigkeit der im Ausland absolvierten akademischen Ausbildung gegenüber der deutschen akademischen Ausbildung.

Aufenthaltserlaubnis

Nach der Einreise müssen Sie sich zuerst im Bürgerbüro anmelden. Ohne erfolgte Anmeldung kann die Ausländerbehörde nicht tätig werden.

Nach der Anmeldung muss ein Termin für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde vereinbart werden. Für die Beantragung werden noch weitere Unterlagen bzw. Dokumente benötigt:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
    (Hier können Sie den Aufenthaltstitel ONLINE beantragen)
  • gültiger Reisepass
  • biometrisches Passfoto
  • Nachweis über erfolgreich abgeschlossenes Hochschul- beziehungsweise Universitätsstudium: Bei ausländischem Abschluss müssen Sie eine beglaubigte deutsche Übersetzung vorlegen und die förmliche Anerkennung (falls erforderlich)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Ausbildungsvertrag
  • Mietvertrag
  • letzte drei Lohnabrechnungen (falls schon vorhanden) oder gegebenenfalls Verpflichtungserklärung für die Dauer der Ausbildung

Unter Umständen können noch weitere Dokumente nachgefordert werden.

Nach der Erteilung muss jeder Arbeitgeberwechsel bei der Ausländerbehörde angezeigt werden! Hierbei muss die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eingeholt werden.

Gebühren & Bearbeitungszeit

Die Gebühr für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis beträgt 100 Euro.

Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, beträgt die Bearbeitungszeit vier bis sechs Wochen.
Die Produktion der Karte erfolgt bei der Bundesdruckerei.

Bei bestimmten Staatsangehörigen kann es unter Umständen sein, dass vor der Erteilung eine sicherheitsrechtliche Befragung durchgeführt werden muss. Diese Eventualität kann die Bearbeitungszeit um bis zu vier Wochen verlängern.

Au-Pair

Voraussetzungen

Bevor Sie als Au-Pair nach Deutschland reisen können, muss ein Visum zum Zweck der Au-Pair-Tätigkeit bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im Heimatland beantragt werden.

Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 6 des Freizügigkeitsgesetzes/EU den Vereinigten Staaten von Amerika und der Republik Korea benötigen kein Visum.

Weitere Informationen, ob Sie für Ihre Einreise ein Visum benötigen finden Sie hier.

Die Voraussetzungen für die Einreise mit Visum als Au-Pair finden Sie hier.

Aufenthaltserlaubnis

Nach der Einreise müssen Sie sich zuerst im Bürgerbüro anmelden. Ohne erfolgte Anmeldung kann die Ausländerbehörde nicht tätig werden.

Nach der Anmeldung muss ein Termin für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde vereinbart werden. Für die Beantragung werden noch weitere Unterlagen beziehungsweise Dokumente benötigt:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (in der Downloadbox)
  • gültiger Reisepass
  • biometrisches Passfoto
  • Au-Pair-Vertrag beziehungsweise Au-Pair-Vereinbarung
  • Krankenversicherungsnachweis

Unter Umständen können noch weitere Dokumente nachgefordert werden.

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als Au-Pair kann nur für maximal ein Jahr erfolgen. Das Au-Pair muss mindestens das 17. Lebensjahr vollendet und darf das 27. Lebensjahr bei Beantragung des Visums nicht überschritten haben. Auch muss in der Gastfamilie Deutsch als Muttersprache gesprochen werden.

Nach dem Au-Pair-Jahr kann im Anschluss in ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) oder in den Bundesfreiwilligendienst gewechselt werden.

Gebühren & Bearbeitungszeit

Die Gebühr für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis beträgt 100 Euro.

Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, beträgt die Bearbeitungszeit vier bis sechs Wochen.
Die Produktion der Karte erfolgt bei der Bundesdruckerei.

Bei bestimmten Staatsangehörigen kann es unter Umständen sein, dass vor der Erteilung eine sicherheitsrechtliche Befragung durchgeführt werden muss. Diese Eventualität kann die Bearbeitungszeit um bis zu vier Wochen verlängern.

Selbstständige Tätigkeit

Voraussetzungen

Bevor Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen möchten und selbstständig tätig werden möchten, muss ein Visum zum Zweck der selbstständigen Tätigkeit bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im Heimatland beantragt werden.

Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 6 des Freizügigkeitsgesetzes/EU den Vereinigten Staaten von Amerika und der Republik Korea benötigen kein Visum.

Weitere Informationen, ob Sie für Ihre Einreise ein Visum benötigen finden Sie hier.

Aufenthaltserlaubnis

Nach der Einreise müssen Sie sich zuerst im Bürgerbüro anmelden. Ohne erfolgte Anmeldung kann die Ausländerbehörde nicht tätig werden.

Nach der Anmeldung muss ein Termin für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde vereinbart werden. Für die Beantragung werden noch weitere Unterlagen bzw. Dokumente benötigt:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (in der Downloadbox)
  • gültiger Reisepass
  • biometrisches Passfoto
  • vollständiges Unternehmenskonzept (Businessplan) und Lebenslauf, im besten Fall mit einem Steuerberater ausgearbeitet
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Mietvertrag

Unter Umständen können noch weitere Dokumente nachgefordert werden. Für weitere Informationen zum Businessplan, insbesondere zu dessen Inhalt, berät Sie die Ausländerbehörde gerne.

Nach der Vorsprache zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zur selbstständigen Tätigkeit müssen noch weitere Institutionen beteiligt werden, was die Bearbeitungszeit verlängern kann.

Gebühren & Bearbeitungszeit

Die Gebühr für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis beträgt 100 Euro.

Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, beträgt die Bearbeitungszeit vier bis sechs Wochen.
Die Produktion der Karte erfolgt bei der Bundesdruckerei.

Ebenso müssen bei Erteilungsverfahren für eine Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit weitere Institutionen beteiligt werden, was die Bearbeitungszeit nochmals verlängern kann.

Ausbildung

Voraussetzungen

Bevor Sie als Auszubildender nach Deutschland reisen können, muss ein Visum zum Zweck der Ausbildung bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im Heimatland beantragt werden.

Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 6 des Freizügigkeitsgesetzes/EU den Vereinigten Staaten von Amerika und der Republik Korea benötigen kein Visum.

Weitere Informationen, ob Sie für Ihre Einreise ein Visum benötigen finden Sie hier.

Aufenthaltserlaubnis

Nach der Einreise müssen Sie sich zuerst im Bürgerbüro anmelden. Ohne erfolgte Anmeldung kann die Ausländerbehörde nicht tätig werden.

Nach der Anmeldung muss ein Termin für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde vereinbart werden. Für die Beantragung werden noch weitere Unterlagen bzw. Dokumente benötigt:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (in der Downloadbox)
  • gültiger Reisepass
  • biometrisches Passfoto
  • Ausbildungsvertrag
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Mietvertrag
  • falls vorhanden, letzte drei Lohnabrechnungen oder gegebenenfalls Verpflichtungserklärung zum Zweck der Ausbildung

Unter Umständen können noch weitere Dokumente nachgefordert werden.

Gebühren & Bearbeitungszeit

Die Gebühr für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis beträgt 100 Euro.

Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, beträgt die Bearbeitungszeit vier bis sechs Wochen.
Die Produktion der Karte erfolgt bei der Bundesdruckerei.

Bei bestimmten Staatsangehörigen kann es unter Umständen sein, dass vor der Erteilung eine sicherheitsrechtliche Befragung durchgeführt werden muss. Diese Eventualität kann die Bearbeitungszeit um bis zu vier Wochen verlängern.

  • Ausländerbehörde im Einwohner- und Standesamt

    Luitpoldstr. 29

    84034 Landshut

    • Öffnungszeiten
    • Mo.

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