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Verpflichtungserklärung / Einladung

Verpflichtungserklärung

Mit einer Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der Einladende alle Kosten zu übernehmen, die während des Aufenthaltes des Gastes/ der Gäste entstehen (maximal für fünf Jahre).

Eine Verpflichtungserklärung können Sie nun auch hier online beantragen.

Alternativ können Sie eine Verpflichtungserklärung auch nach Terminvereinbarung per E-Mail: EU-Recht@landshut.de  oder Telefon: 0871 - 88 22 41 beantragen.

Hierfür verpflichten Sie sich

Mit Ihrer Unterschrift können Sie für Kosten wie, zum Beispiel:

  • für den Lebensunterhalt, die der Gast selber nicht bestreiten kann,
  • sämtliche öffentliche Mittel, die eventuell beansprucht werden,
  • Sozialleistungen, die dem Staat entstehen (für Wohnung, Versorgung bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit) etc.

belangt werden.

Eine Verpflichtungserklärung ermöglicht es, Rückgriff auf Mittel des Einladers zu nehmen, wenn staatlichen Stellen durch den Aufenthalt Kosten entstehen (etwa Sozialhilfekosten oder Kosten einer Abschiebung bei unerlaubtem Aufenthalt).

Benötigte Unterlagen

  • Mietvertrag beziehungsweise Nachweis über das Eigentum (Grundbuchauszug oder Kaufvertrag)
  • letzte drei Einkommensnachweise (eventuell auch Nebentätigkeiten oder sonstige regelmäßige Einkünfte, zum Beispiel Miet- oder Pachteinnahmen)
  • letzte drei Einkommensnachweise des Ehepartners mit Einverständniserklärung
  • Nachweis des Steuerberaters über das Nettoeinkommen des letzten Quartals (nur bei Selbstständigen)
  • bei Rentnern: aktueller Rentenbescheid

Möglicherweise werden noch weitere Unterlagen benötigt.

Gebühr

29 Euro

  • Ausländerbehörde im Einwohner- und Standesamt

    EU-Recht / Verpflichtungserklärungen / Abholung elektronischer Aufenthaltstitel

    Luitpoldstraße 29

    84034 Landshut

    Tel.: 0871 - 88 22 41

    Fax: 0871 - 88 22 40

    Mail: EU-Recht@landshut.de

    • Öffnungszeiten
    • Mo.

      08:00 - 12:00 Uhr

    • Mi.

      08:00 - 12:00 Uhr

      14:00 - 17:30 Uhr

    • Do.

      08:00 - 12:00 Uhr

    • Fr.

      08:00 - 12:00 Uhr

    Termine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

    Öffnungszeiten
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    08:00 - 12:00 Uhr

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Termine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.