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Ukrainehilfe

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Aktuelle Infos für Geflüchtete und Unterstützende

Viele Flüchtlinge aus der Ukraine sind bereits in der Stadt Landshut angekommen und haben bei Verwandten und Bekannten oder im Erstversorgungszentrum der Stadt Zuflucht gefunden. Das Bayerische Innenministerium informiert zu allen allgemeinen Fragen in Bezug auf Registrierung, Unterbringung und Versorgung der Menschen.

Die Stadt Landshut möchte mit den folgenden Informationen sowohl Betroffene als auch Bürgerinnen und Bürger unterstützen:

Informationen des Bayerischen Innenministeriums: Zum Infoportal www.ukraine-hilfe.bayern.de

Alle Fragen rund um Hilfsangebote, Spenden und Unterbringung richten Sie an die E-Mail-Adresse ukrainehilfe@landshut.de.

Ankommen in Landshut

Durchreise

Wie Sie mit der Bahn fahren können, erfahren Sie unter www.bahn.de/info/helpukraine und unter Ukraine Sonderseite – Deutschlandtarifverbund oder im Reisezentrum im Landshuter Bahnhof.

Ankommen in Landshut

  • Wenn Sie eine Unterkunft in der Stadt Landshut haben,
  • einen biometrischen Reisepass haben und
  • keine Hilfe benötigen,

dann müssen Sie nichts tun. Erst nach 90 Tagen müssen Sie bei der Ausländerbehörde das Touristenvisum verlängern lassen.

  • Wenn Sie eine Unterkunft in der Stadt Landshut haben,
  • einen biometrischen Reisepass haben
  • aber kein Geld haben
  • oder krank sind und keine Krankenversicherung haben,

dann müssen Sie sich in der Ausländerbehörde oder in einem ANKER-Zentrum registrieren, damit Sie finanzielle Unterstützung erhalten können.

  • Wenn Sie keine Unterkunft in der Stadt Landshut haben und in Landshut bleiben wollen,
  • einen biometrischen Reisepass haben
  • und niemanden kennen,

können Sie sich bei der ukrainehilfe@landshut.de melden. 

Registrierung

Wenn Sie in Landshut bleiben möchten, sollten Sie sich bei der Ausländerbehörde der Stadt Landshut registrieren. Dies sollte innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Einreise geschehen. Die Registrierung berechtigt Sie, Sozialleistungen (finanzielle Unterstützung, medizinische Versorgung) zu beziehen. 

Die Anmeldung erfolgt im Bürgerbüro im Rathaus II in der Luitpoldstraße 29b. Dort erhalten Sie den Antrag zur Registrierung.

Bitte vereinbaren Sie für die Registrierung selbst einen Termin per E-Mail unter auslaenderbehoerde@landshut.de, um Wartezeiten zu verkürzen. 

Öffnungszeiten für die Anmeldung im Bürgerbüro:

Montag, Dienstag 

7.30 - 12.00 Uhr

13.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch

7.30 - 12.00 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

Freitag

7.30 - 12.00 Uhr

Finanzielle Unterstützung

Sozialleistungen und akute Hilfen für ukrainische Flüchtlinge

Wenn Sie sich bei der Ausländerbehörde registriert haben und privat untergekommen sind, aber Unterstützung benötigen, vereinbaren Sie einen Termin beim Sozialamt. Dort können Sie Sozialleistungen beantragen.

Termine vereinbaren Sie bitte mit den Asylsachbearbeiterinnen und -sachbearbeitern telefonisch unter 0871/88 1638, - 1440, -1255 oder - 1652.

Einen Krankenbehandlungsschein erhalten Sie im Rahmen Ihrer Antragstellung auf Sozialleistungen.

Kosten der Unterkunft

Ihre Mietkosten können im Rahmen der Leistungsgewährung bis zu einer bestimmten Höhe übernommen werden. Sofern Sie beabsichtigen, eine Wohnung anzumieten, ist für die Übernahme der Mietkosten eine Genehmigung notwendig. Bitte sprechen Sie daher vor Unterzeichnung eines Mietvertrages mit dem entsprechenden Mietangebot oder einer Ausfertigung des Mietvertrages beim Sozialamt vor.

Bankkonto

Sie können bei jeder Bank ein Konto eröffnen. Hierzu reicht ein Ausweisdokument und ein Ankunftsnachweis oder eine Meldebescheinigung.

Schulbesuch für ukrainische Kinder und Jugendliche

Ukrainische Kinder und Jugendliche werden an den Schulen in der Stadt und im Landkreis Landshut aufgenommen. 

Die Schulpflicht beginnt nach drei Monaten ab Zuzug. Davor ist ein freiwilliger Schulbesuch ab sofort möglich, wenn eine Meldeadresse vorliegt.

Wer meldet sich wo?

Eltern oder Ehrenamtliche können sich bei der jeweiligen Schule in ihrer Nähe melden. Dort werden die Daten aufgenommen und an die Steuerungsgruppe der Stadt weitergeleitet. Diese weist die Jugendlichen dann (je nach Kapazität und Alter) der jeweiligen Schule zu. Die Schule kontaktiert anschließend die Jugendlichen und deren Eltern und lädt sie an die Schule ein. 

Kinder im Grundschulalter dürfen die jeweilige Sprengelgrundschule besuchen.

Fragen zum Schulbesuch können Sie an ukraine-schule@landshut.de richten.

Krankenversicherung im Studium

Die sogenannte Student Health Insurance ist maßgeschneidert für ausländische Studierende in Deutschland, es gibt auch passgenaue Angebote für Studierende, die aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind.

Weitere Informationen sind erhältlich unter (externe Angebote):

Arbeit und Ausbildung

Arbeitserlaubnis

Mit dem vorläufigen Dokument über ihr Aufenthaltsrecht nach § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erhalten Sie durch die zuständige Ausländerbehörde auch die Erlaubnis zum Arbeiten. Dieses vorläufige Dokument der Ausländerbehörde und dann später Ihre Aufenthaltserlaubnis muss mit dem Eintrag "Erwerbstätigkeit erlaubt" versehen sein. Sie können dann in Deutschland jeder Beschäftigung nachgehen oder auch eine Ausbildung aufnehmen. Bitte beachten Sie, dass es in einigen Berufen berufsrechtliche Zugangsbeschränkungen gibt (zum Beispiel Ärztin/Arzt, Lehrerin/Lehrer, Erzieher/Erzieherin).

Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit vermittelt Arbeit. Sie hilft Ihnen bei der Arbeitssuche, Ausbildung, beruflicher Qualifizierung und Sprachkursen.

Agentur für Arbeit Landshut-Pfarrkirchen

Leinfelderstraße 6
84034 Landshut
Tel. 0800 4 5555-00

Jobcenter Landshut-Stadt

Leinfelderstraße 6
84034 Landshut
Tel. +49 871 697-783

Wohnen und Unterkunft

Städtische Unterkünfte für Flüchtlinge aus der Ukraine

Das städtische Erstversorgungszentrum "Alte Weberei" nahm bisher bis zu 230 Flüchtlinge bei ihrer Ankunft in Landshut auf, half bei der Registrierung und bei der medizinischen Versorgung, wurde aber mit Jahreswechsel 2023/2024 dauerhaft geschlossen. Das ehemalige Bürogebäude der Bayerischen Milchindustrie ("Wohngemeinschaft Alte BMI") kann bis zu 150 Flüchtlinge vorübergehend beherbergen, ebenso die "Wohngemeinschaft Alter Zoll" mit einer Kapazität bis ca. 145 Menschen. Um Zugangsspitzen abfangen zu können, mietet die Stadt immer wieder weitere einzelne, wechselnde Objekte an, um ankommende Schutzsuchende Unterkunft anbieten zu können, meist mit einer Kapazität zwischen 20 und 90 Betten.

Fragen richten Sie bitte an die E-Mail: integrationsamt@landshut.de

Private Wohnraumangebote für Flüchtlinge aus der Ukraine

Private Unterkünfte oder Wohnungsangebote können Sie per E-Mail an das Amt für Migration und Integration melden: integrationsamt@landshut.deDie Stadt wird bei Bedarf auf Sie zukommen. Bitte beachten Sie, dass dieses Angebot nicht im Sinne einer Wohnungsvermittlung zu verstehen ist. Die Stadt Landshut vermittelt keine privaten Wohnungsangebote an geflüchtete Personen und umgekehrt; wir versuchen nur, etwaige Kontaktschwierigkeiten zu vermeiden und Wohnungsgeber wie -nehmer gegebenenfalls zu unterstützen.

Mit Ihrem Wohnungsangebot in Landshut können Sie sich auch an "Die blaue Tür" der Diakonie Landshut unter blaue-tuer@diakonie-landshut.de wenden.

Aktuelle Infos für Helferinnen und Helfer

Wenn Sie ukrainische Kinder aufnehmen, unbedingt das Stadtjugendamt Landshut kontaktieren

Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger sind bereit, geflüchtete Kinder und Jugendliche bei sich aufzunehmen. Wenn Sie sich zu diesem Schritt entschließen, melden Sie sich bitte beim Stadtjugendamt. Hier laufen alle Fäden zusammen: Registrierung, staatliche Hilfsangebote und die Zusammenarbeit mit ukrainischen Behörden, um beispielsweise Angehörige der Kinder zu finden. Die Meldung dient auch dem Schutz der Kinder und der Prävention von Missbrauch. Bitte kontaktieren Sie deshalb das Sachgebiet Soziale Dienste des Stadtjugendamtes unter Telefon 0871/88 2321 oder - 2339

Spendenannahme und Spendenausgabe

Organisationen, die Sachspenden annehmen und ausgeben:

 

Organisationen, die Geldspenden annehmen:

Die Stadt Landshut bedankt sich für Ihre Hilfsbereitschaft in dieser herausfordernden Zeit, kann aber leider keine Spendengelder annehmen.

Wer helfen möchte, kann seine Geldspende an das "Bündnis Entwicklung Hilft" oder die "Aktion Deutschland Hilft" richten:

Gemeinsames Konto von Bündnis Entwicklung Hilft (BEH) & Aktion Deutschland Hilft (ADH)

Empfänger: BEH und ADH
IBAN: DE53 200 400 600 200 400 600
BIC: COBADEFFXXX
Commerzbank
Stichwort: ARD/ Nothilfe Ukraine
www.spendenkonto-nothilfe.de


Gerne weisen wir Sie auch auf weitere bekannte Bündnisse für Katastrophenhilfe hin:

  • Ärzte der Welt e.V.
  • SOS Kinderdörfer weltweit
  • UNICEF
  • UNO-Flüchtlingshilfe e.V.
  • Caritas International
  • Malteser International
  • Diakonie Katastrophenhilfe
  • Ärzte ohne Grenzen e.V.

Eine Übersicht finden Sie unter www.tagesschau.de/spendenkonten/spendenkonten-133.html.

 

 

Fragen und Antworten zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland - апитання та відповіді щодо в’їзду в Німеччину з України та перебування в Німеччині