Stadt landshut
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Geoinformation & Vermessung

Das Sachgebiet Geoinformation und Vermessung ist in den Bereichen geografisches Informationssystem (GIS), Ingenieurvermessung, Kartographie und Ortsbaurecht tätig.

Vermessung

Amtlicher Stadtplan Landshut

Amtlicher Stadtplan Landshut

Der Amtliche Stadtplan ist ein Produkt der Stadtverwaltung Landshut.
Die Fortführung des Stadtplanes erfolgt seit 2005 auf der Basis des geografischen Informationssystems der Stadt. Hier werden durch das Sachgebiet Geoinformation und Vermessung die Veränderungen im Gebäudebestand und in der Topographie erfasst und anschließend sofort in den digitalen Stadtplan eingearbeitet. Dieses Verfahren bietet höchste Genauigkeit und eine stets aktuelle grafische Darstellung der Örtlichkeiten. Den amtlichen Stadtplan gibt es in drei Varianten: Gefaltet mit Registerheft, ungefaltet als Wandplan und digital im PDF- oder JPG-Format.

Was muss ich sonst noch wissen?

Neben dem digitalen Stadtplan veröffentlicht das Baureferat - SG Geoinformation und Vermessung - im Zwei-Jahres-Rhythmus auch die analoge Kartenausgabe, der ein Registerheft beiliegt. Viele hilfreiche Informationen über Sehenswürdigkeiten, Museen, Sport, Freizeit, Ämter und öffentliche Einrichtungen ergänzen ein hochaktuelles Straßenregister.
Der Stadtplan ist beim Amt für Wirtschaft, Marketing und Tourismus, im Buchhandel und an Tankstellen erhältlich. Der Preis liegt bei 4,50 Euro. Ferner kann der Stadtplan auch in digitaler Form für Internetauftritte und Veröffentlichungen beim SG Geoinformation und Vermessung angefordert werden. Dort sind auch die Veröffentlichungsrechte erhältlich.

Stadtplan mit Stadtinfosystem

Der interaktive Stadtplan (Stadtinformationssystem) bietet vielfältige Möglichkeiten zur Erstellung eines individuellen Stadtplans.

Sie suchen eine neue Wohnung und wollen in diesem Zusammenhang eine Standortanalyse durchführen?
Kein Problem: Blenden Sie im Stadtplan über die Kategorien im Menübaum Ärzte, Apotheken, Bushaltestellen, Containerstandorte und Kinderspielplätze ein und zoomen Sie in die gewünschte Straße.

Feldgeschworenenwesen

Feldgeschworenenwesen

Das Feldgeschworenenwesen ist im Abmarkungsgesetz -AbmG- geregelt. Das Amt des Feldgeschworenen ist ein kommunales Ehrenamt. Der Feldgeschworene wird in Eides- beziehungsweise Gelöbnisform vom Leiter des SG Geoinformation und Vermessung verpflichtet.

Was muss ich sonst noch wissen?

Der Feldgeschworene wird vom SG Geoinformation und Vermessung bezüglich des Termins, Orts und Materialbedarfs der Vermessung informiert.
Die Aufgabe der Feldgeschworenen ist, bei der Abmarkung der Grundstücke mitzuwirken - sprich Arbeitskraft, Werkzeug und Abmarkungsmaterial vor Ort bereit zu stellen. Diese Arbeiten werden nach Maßgabe der vom Stadtrat erlassenen Gebührenordnung entschädigt. Die Gebühren werden auf Antrag des Feldgeschworenen von der Stadt vom Kostenschuldner der Abmarkung eingezogen.

Geoinformation

Geoinformation

Unter Geoinformationen versteht man sämtliche Daten die einen Raumbezug haben, also direkt oder indirekt eine auf die Erde bezogene Position besitzen und deren dazugehörige Sachdaten, zum Beispiel Gebäude (Grundfläche), Denkmäler (Art), Adressen (Straßennamen), Versorgungsleitungen (Bezeichnung) und vieles mehr.
Hierzu erstellt und pflegt das SG Geoinformation und Vermessung Geodaten, die zur internen Verwendung und zur Weitergabe an beauftragte Ingenieurbüros verwertet werden. Die digitale Darstellung und Begutachtung des Stadtgebiets ist hierbei das wesentliche Ziel.

Höhenfestpunkte

Höhenfestpunkte

Das Sachgebiet Geoinformation und Vermessung unterhält circa 900 Höhenfestpunkte, die über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Die Höhenangaben sind auf Normal-Null (NN) bezogen. Eine Übersicht der gesamten Höhenfestpunkte findet man im GIS der Stadt Landshut.

Was muss ich sonst noch wissen?

Die Höhenangaben mit Beschrieb (Lagebezeichnung) können über das Sachgebiet Geoinformation und Vermessung, gegen eine Gebühr, angefordert werden. Eine Mindestabnahme von zwei Punkten ist erforderlich. Für den ersten Höhenpunkt werden 17,50 Euro und für jeden weiteren 10 Euro verrechnet.

Ingenieurvermessung

Ingenieurvermessung

Im Bereich der Ingenieurvermessung werden vom Sachgebiet Geoinformation und Vermessung folgende Aufgabenbereiche im Stadtgebiet durchgeführt:

  • Tachymeteraufnahmen
  • Straßen-, Bau- und Schnurgerüstabsteckungen nach Lage und Höhe (städtische Bauwerke)
  • Grenzaufdeckungen städtischer Grundstücke
  • Leitungs- und Kanalaufmaße
  • Berechnung und Übertragung von Bebauungsplänen in die Natur
  • Ergänzung des städtischen Höhennetzes
  • Bauwerksüberwachungen (Feststellen von Veränderungen nach Lage und Höhe)

Was muss ich sonst noch wissen?

Ingenieurvermessungen erfolgen ausschließlich im Auftrag der Stadtverwaltung Landshut.

Schnurgerüstabnahme

Schnurgerüstabnahme

Im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens wird von der Baubehörde eine Schnurgerüstabnahme angeordnet. Bei der Abnahme durch das Sachgebiet Geoinformation und Vermessung wird die Absteckung des Baukörpers nach Lage (Abstandsflächen) und Höhe überprüft.
Bei allen Bauvorhaben ist die Schnurgerüstabnahme für Bürger und Gewerbetreibende in der Gebühr des Bauantrags enthalten.

Was muss ich sonst noch wissen?

Alternativ zur Schnurgerüstabnahme kann von einem Sachverständigen für Vermessung eine Einmessbescheinigung vorgelegt werden. Das Sachgebiet übernimmt auch die Abnahme bei Bauvorhaben im Freistellungsverfahren. Für diese Tätigkeit fallen jedoch Gebühren an, die nach aktueller Gebührenordnung abgerechnet werden.

Stadtplankästen

Stadtplankästen

Die Stadtplankästen dienen den Bürgern und Besuchern der Stadt Landshut zur Orientierung und Zielsuche im Stadtgebiet. Die Standorte der Stadtplankästen befinden sich an neuralgischen Punkten im Stadtgebiet (zum Beispiel Hauptbahnhof, Grieserwiese, ...), sowie an den Einfallstraßen. Die Stadtplankästen sind mit dem amtlichen Stadtplan Landshut bestückt.

Was muss ich sonst noch wissen?

Neben den Stadtplankästen gibt es in den Bereichen Klausenberg - Birkenberg, Moniberg und Auloh Orientierungskästen. In diesen befindet sich ein örtlicher Übersichtsplan über das jeweilige Gebiet.

Teilungsgenehmigung

Teilung von Grundstücken

Nach §19 BauGB ist die Teilung eines Grundstücks eine dem Grundbuchamt gegenüber abgegebene Erklärung des Eigentümers, dass ein Grundstücksteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbstständiges Grundstück oder als ein Grundstück zusammen mit anderen Grundstücken oder mit Teilen anderer Grundstücke eingetragen werden soll.

Was muss ich sonst noch wissen?

Die Teilung eines Grundstücks bedarf nur noch in einem Umlegungsgebiet gem. § 51 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB), sowie in Sanierungsgebieten gem. § 144 Abs. 2 Nr. 5 BauGB der schriftlichen Genehmigung. Alle Teilungsanträge sind direkt an das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) zu stellen. Auf Grundlage der Besprechung vom 28.02.2005 im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen informiert das ADBV das SG Geoinformation und Vermessung über das Teilungsbegehren mit der Bitte um Überprüfung, ob eventuell baurechtswidrige Zustände entstehen, beziehungsweise ob die zuständigen Dienststellen einzuschalten sind. Entstehen baurechtswidrige Zustände und der Antragsteller hält den Antrag aufrecht, so weist das ADBV den Antragsteller im Abmarkungsprotokoll und den Notar im Fortführungsnachweis auf die Rechtswidrigkeit der Teilung ausdrücklich hin.

Vorkaufsrechte

Vorkaufsrechte

Bei einem Grundstücksverkauf - bebaut oder unbebaut - stellt der Notar eine Vorkaufsrechtsanfrage nach den Vorgaben der §§ 24 ff Baugesetzbuch (BauGB) an die Gemeinde/Stadt. Diese entscheidet dann gewöhnlich innerhalb einer Frist von zwei Monaten, ob ein Vorkaufsrecht am Kaufgrundstück oder einer Teilfläche davon besteht und ob die Gemeinde/Stadt dieses dann ausüben wird.

Was muss ich sonst noch wissen?

Das Negativzeugnis bescheinigt, dass die Stadt kein Vorkaufsrecht besitzt oder es nicht ausüben möchte. Mit der Vorlage des Negaivzeugnisses kann die Eintragung im Grund vollzogen werden.

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