Stadt landshut
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Stabsstelle Bodenordnung

Geschäftsstelle Umlegungsausschuss

Bodenordnung

Die Stabsstelle Bodenordnung setzt städtebauliche Planungen in der Stadt Landshut im öffentlichen und privaten Interesse grundstücksrechtlich um.

Die Geschäftsstelle unterstützt unter anderem das Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung oder das Amt für Liegenschaften, in Belangen der Grundstücksbewertung, welche die Realisierung von Planungen oder Grundstückstransaktionen betreffen.
Genauso beraten die Mitarbeiter der Geschäftsstelle bei der Regelung von Grundstücksfragen und/oder damit verbundenen Rechten.

Umlegungen gemäß Baugesetzbuch

Zur Verwirklichung eines Bebauungsplans oder aus Gründen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung führt die Geschäftsstelle Umlegungsausschuss hoheitliche Umlegungsverfahren gemäß den §§ 45 bis 84 BauGB (Baugesetzbuch) durch. In diesen Verfahren bereitet die Geschäftsstelle Umlegungsausschuss die Beschlüsse für den Umlegungsausschuss vor und setzt diese unter Beteiligung der Eigentümer und unterschiedlicher Fachstellen um.

Umlegungen gemäß Baugesetzbuch werden durch den Umlegungsausschuss beschlossen. Dies ist ein Fachgremium, dem der Oberbürgermeister vorsitzt. Weitere Mitglieder sind zwei Mitglieder des Stadtrats sowie je ein Experte für Städtebaurecht, für Recht, für Kataster und für Immobilienbewertung.

So wurde zum Beispiel die großflächige Bereitstellung von Gewerbebauland in der Münchnerau oder von Wohnbauland nördlich der Wolfgangsiedlung und in Auloh mittels mehrere Baulandumlegungsverfahren realisiert.

In diversen kleineren Umlegungsverfahren konnten lokale städtebauliche Probleme elegant gelöst und behoben werden.

  • Stabsstelle Bodenordnung

    Geschäftsstelle Umlegungsausschuss

    Luitpoldstraße 29

    84034 Landshut

    • Öffnungszeiten
    • Mo.-Do.

      08:00 - 12:00 Uhr

      14:00 - 16:00 Uhr

    • Fr.

      08:00 - 12:00 Uhr

    sowie nach Vereinbarung

    Hinweis: Da kein Baulandumlegungsverfahren wie ein anderes abläuft bitten wir beteiligte Bürger bei Fragen nach Möglichkeit stets das persönliche Gespräch mit den Mitarbeitern der Geschäftsstelle Bodenordnung zu suchen.

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Do.

    08:00 - 12:00 Uhr

    14:00 - 16:00 Uhr

  • Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Hinweis: Da kein Baulandumlegungsverfahren wie ein anderes abläuft bitten wir beteiligte Bürger bei Fragen nach Möglichkeit stets das persönliche Gespräch mit den Mitarbeitern der Geschäftsstelle Bodenordnung zu suchen.