Stadt landshut
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Untere Denkmalschutzbehörde

Luftbild der Altstadt

Die Untere Denkmalschutzbehörde ist Teil des Amtes für Bauaufsicht.

Ihr Aufgabenbereich erstreckt sich auf die Bereiche

  • Baudenkmäler und Ensembles
  • Bodendenkmäler beziehungsweise Stadtarchäologie

Ob Ihr Gebäude unter Denkmalschutz steht oder in einem Ensemblebereich liegt, ob Ihr Gebäude sich in der Nähe eines Baudenkmals befindet oder sich in Ihrem Grundstück ein Baudenkmal verbirgt, erfahren Sie bei der Unteren Denkmalschutzbehörde.

Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit uns (gerne auch per E-Mail unter denkmalschutz@landshut.de) in Verbindung. Wir unterstützen Sie gerne!

Unsere übergeordnete Fachbehörde ist das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege

Baudenkmäler

In der Stadt Landshut befinden sich 578 Einzelbaudenkmäler sowie 209 Bodendenkmäler
(Stand 02.12.2020). Zwei Drittel davon befinden sich im historischen Stadtkern.

Baudenkmäler sind bauliche Anlagen oder Teile davon aus vergangenen Zeiten. Sie sind somit Kulturgut und stehen für Heimat und Identität, sie sind Relikte vergangener Baukunst und damit Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung. Der Denkmalschutz umfasst bei Baudenkmälern nicht nur die Fassade sondern auch das Gebäudeinnere, Nebengebäude und Nebenanlagen wie zum Beispiel Einfriedungen. Jede Veränderung eines Baudenkmals bedarf einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis (Art. 6 Bayerisches Denkmalschutzgesetz).

Wer Gebäude in der Nähe von Baudenkmälern oder Teile davon beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen will, benötigt eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis (Art. 6 Bayerisches Denkmalschutzgesetz).

Ensemble

Historische Altstadt

Mit Ensembleschutz ist der Schutz von Gebäudegruppen gemeint, die als besonders erhaltenswürdig gelten. Davon sind auch Gebäude betroffen, die keine Baudenkmäler sind. Alle Elemente der Fassade der Gebäude sowie das Dach stehen unter Schutz.

Geschützte Ensembles in Landshut

  • Das Ensemble der Altstadt Landshut umfasst die Stadt in den Grenzen der ehemaligen Stadtbefestigung, dazugehörig sind die Burg Trausnitz mit Herzogsgarten und Hofgarten, die jenseits der Isar gelegene Vorstadt „Zwischen den Brücken“ sowie die Abtei Seligenthal.
  • Das Ensemble Luitpoldstraße: Der Häuserblock zwischen Papiererstraße, Schwimmschulstraße, Maistraße und Klötzlmüllerstraße entstand im Zuge der Stadterweiterung des 19. Jahrhunderts. Prägend ist dabei auch die neuromanische Christuskirche.
  • Das Ensemble Seligenthalerstraße spiegelt ebenfalls die Stadterweiterung des 19. Jahrhunderts wider. Es wird charakterisiert durch Mietsvillen und Einzelhäuser im Stil des Historismus.

Wer Gebäude oder Teile davon in Ensembles beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen will, braucht eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis (Art. 6 Bayerisches Denkmalschutzgesetz).

Vorgehensweise

Egal ob das geplante Vorhaben ein Baudenkmal, ein Ensemble oder ein Kunstdenkmal betrifft, es ist immer anzuraten, rechtzeitig die Untere Denkmalschutzbehörde zu kontaktieren. Notwendig ist zudem eine Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis (Art. 6 Bayerisches Denkmalschutzgesetz). Das Erlaubnisverfahren und auch die Beratungen sind kostenfrei.

Ist ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich, ersetzt die Baugenehmigung die Erlaubnis.

Im Rahmen der regelmäßigen Sprechtage der Unteren Denkmalschutzbehörde werden in einem nächsten Schritt zusammen mit dem zuständigen Referenten des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege die aktuellen Bau- und Erlaubnisanträge geprüft.
Bei wichtigen Veränderungs- oder Restaurierungsprojekten an Denkmälern werden diese im Rahmen von Ortsterminen besichtigt. Diese Ortstermine dienen der individuellen und persönlichen Beratung von Denkmaleigentümern und aller am Bau beteiligten Personen. Ziel ist es, einen einfachen und schnellen Weg zu einer denkmalfachlich abgestimmten und genehmigungsfähigen Planung zu finden. Bei den Ortsterminen geht es zum Beispiel um die Instandsetzung eines Hauses, um den Erhalt historischer Ausstattungsteile oder um die Vereinbarkeit einer energetischen Optimierung mit der Denkmalpflege. Auch Fragen der Finanzierung von der Bezuschussung bis hin zu steuerlichen Erleichterungen werden im Rahmen dieser Ortstermine geklärt.

Bodendenkmäler

Bodendenkmäler sind im Boden verborgene Zeugnisse der Kulturgeschichte. Sie liefern Informationen über das Leben, Sterben und den Glauben vergangener Zeiten. Hierzu zählen Siedlungen und ihre Hinterlassenschaften, frühere Befestigungsanlagen, Bestattungsplätze, Kultanlagen, Produktionsstätten und Wegenetze. Solange sie unberührt sind, sind sie einzigartige Zeugnisse unserer Vergangenheit.

Bodendenkmal

Soll ein Bodendenkmal durch geplante Bautätigkeit beeinträchtigt oder zerstört werden, können Interessenskonflikte entstehen.

Die Stadtarchäologie Landshut arbeitet eng mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege als übergeordnete Fachbehörde zusammen. Sie berät und unterstützt Eigentümer und Eigentümerinnen von Bodendenkmälern hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise. Jede Ausgrabung bedeutet eine (dokumentierte) Zerstörung des Bodendenkmals. Aus diesem Grunde muss immer erstmal geprüft werden, ob beispielsweise eine Umplanung sinnvoll wäre. Nur wenn keine andere Lösung aussichtsreich ist, wird einer Ausgrabung zugestimmt. Die Kosten hat der Bauherr zu tragen.

Ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis ist in jedem Fall notwendig.

Besonderheit Vermutungsfall:

Auch nicht bekannte oder noch nicht entdeckte Bodendenkmäler stehen unter Schutz. Bodeneingriffe bedürfen daher auch dort der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis, wo Denkmäler vermutet werden (Art. 7 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz - DschG). Wird ein Bodendenkmal vermutet, berät die Stadtarchäologie Landshut in enger Zusammenarbeit mit der Fachbehörde die Bauherren über das weitere Vorgehen.

Die Denkmalfeststellung (Begleitung des Oberbodenabtrags) erfolgt kostenlos durch die Stadtarchäologie, einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin des BLFD oder eine Fachfirma.

Werden dabei tatsächlich Bodendenkmäler gefunden, müssen diese durch eine qualifizierte Fachfirma ausgegraben werden. Die Kosten trägt der Bauherr im Rahmen der Zumutbarkeit. Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung bestehen für alle Maßnahmen, die zur Erhaltung von Bodendenkmälern vor Ort führen. Voraussetzung für jede Förderung ist die vorherige fachliche Abstimmung aller Arbeiten mit der Stadtarchäologie und dem BLFD.

Vorgehensweise

Kontaktieren Sie bei Fragen rechtzeitig die Stadtarchäologie. Sie müssen in jedem Fall einen Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis stellen. Das Erlaubnisverfahren und auch die Beratungen sind kostenfrei.

Welcher Kontakt für welche Information ?

Allgemeine Informationen zum Denkmalschutz

Hauptansprechpartner zu Fragen des Denkmalschutzes in der Stadt Landshut ist die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Landshut. Diese ist im Amt für Bauaufsicht angesiedelt. Ihr Ansprechpartner sind Sandra Winterstetter und Dr. Isabella Denk (siehe Kontakt). Wenn Ihre Immobilie ein Einzeldenkmal ist, stimmen sie bitte jegliche Bau- Umbau- und Renovierungsmaßnahmen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde ab. Wenn Ihr Gebäude im Ensemblebereich liegt sind nur Bau-, Umbau- und Renovierungsmaßnahmen abzustimmen, die von außen sichtbar sind. Die Einzeldenkmäler und Ensembles finden Sie unter https://geoportal.bayern.de/bayernatlas

Informationen zu Bodendenkmälern

Hier wenden Sie sich bitte an die Stadtarchäologin Dr. Isabella Denk.

Informationen zu historischen Plänen und Karten

Zu allen Gebäuden im Stadtgebiet sind in der Regel noch Baupläne vorhanden. Als Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin oder beauftragter Planer oder Planerin können Sie die Pläne ihres Gebäudes bei uns einsehen.

Für Baupläne vor 1900 wenden sie sich bitte an das Stadtarchiv 0871 - 88 17 00 (stadtarchiv@landshut.de)

Für Baupläne ab 1900 wenden sie sich an die Registratur des Amts für Bauaufsicht 0871 - 88 18 32 (Mo., Di., Do., Fr. vormittags, Mi. nachmittags)

Informationen zur Denkmalförderung und steuerlichen Abschreibung

Fördermittel: Grundsätzlich ist auch hier Ihre Erstansprechpartnerin die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Landshut. Die Stadt Landshut selbst hat kein Förderprogramm, Sie können sich hier aber über verschiedenen Förderprogramme informieren. Folgendes ist immer zu beachten: Sofern Fördermittel in Anspruch genommen werden sollen, muss vor Baubeginn die schriftliche Förderzusage oder die Zusage des Fördergebers über den vorzeitigen Baubeginn vorliegen.

Steuerliche Abschreibung von Bau- Umbau- und Renovierungsmaßnahmen nach § 7i oder 7h EStG.(Einkommensteuergesetz)

Zunächst ist zu unterscheiden zwischen der Abschreibung nach § 7h EStG im Sanierungsgebiet und der Abschreibung außerhalb von Sanierungsgebieten nach 7i EStG. Die Abschreibung nach 7h EStG hat Vorrang vor der Abschreibung nach 7i EStG.

Sofern die Maßnahme zusätzlich im Bereich eines Sanierungsgebietes nach BauGB stattfindet, können steuerliche Vergünstigungen nach § 7h, 10 f und 11a EStG in Anspruch genommen werden. Dies ist nur möglich, wenn vor Beginn der Baumaßnahme eine Modernisierungsvereinbarung (ModV) mit der Stadt Landshut /Baureferat / Sachgebiet Sanierungsstelle abgeschlossen wurde.

Vergünstigungen gemäß §§ 7 i, 11 b, 10 f und 10 g EStG können nur in Anspruch genommen werden, wenn unter anderem über die Baumaßnahme rechtzeitig vor ihrem Beginn zwischen dem jeweiligen Steuerpflichtigen und dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege bis in die Einzelheiten Einvernehmen erzielt (= Abstimmung i.S.v. § 7 i Abs. 1 Satz 6 EStG) wurde und dann entsprechend dieser Abstimmung und der Baugenehmigung beziehungsweise denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis erfolgt. Gespräche mit der Unteren Denkmalschutzbehörde genügen insoweit nicht.­ Die Abstimmung ist aber zwingend über die Untere Denkmalschutzbehörde herzustellen.    

Was sind – gegebenenfalls unter Berücksichtigung unterschiedlicher Quartiere - die geeigneten Materialsammlungen?

Gestaltungssatzung

Bedeutsam für alle Denkmaleigentümer und Eigentümerinnen ist die Gestaltungssatzung der Stadt Landshut vom April 2021. Hier sind alle grundlegenden Anforderungen, die bei Bau- Umbau- und Renovierungsmaßnahmen zu beachten sind, festgehalten.

Modelle

Insbesondere für Planer interessant sind die beiden Landshuter Stadtmodelle. Zum einen verfügt die Stadt Landshut über ein aktuelles Stadtmodell, das laufend aktualisiert wird. Weiterhin existiert ein Stadtmodell des Drechslermeisters Jakob Sandtner aus dem Jahr 1570/71 (Sandtnermodell). Das Original steht im Bayerischen Nationalmuseum. Eine Kopie des Modells ist bei den Museen der Stadt Landshut ausgestellt. Detailfotos sind über die Unter Denkmalschutzbehörde einsehbar (verfügbar).

Schriften und Chroniken:

Folgende Schriften sind bei der Unteren Denkmalschutzbehörde und im Stadtarchiv hinterlegt:

  • Landshuter Häuserchronik von Theo Herzog, Die Häuserchronik listet die jeweiligen Hausbesitzer für alle Landshuter Häuser ab circa 1475 - unter Angabe der archivalischen Quellen auf. Es enthält sowohl ein Sach- als auch ein Namensverzeichnis.
  •  Schriftreihe Historische Bauwerke in Landshut Band 1 - 5
  •  Denkmäler in Bayern, Stadt Landshut von Volker Liedke 1973/74

Sanierungsstelle

Über die Sanierungsstelle der Stadt Landshut sind unter anderem Unterlagen über vorbereitende Untersuchungen zur historischen Innenstadt Landshut verfügbar.

Befundsammlung

Bei der Unteren Denkmalschutzbehörde sind zu verschiedenen Einzeldenkmälern Unterlagen über Bauforschungsergebnisse und Befunduntersuchungen vorhanden. Diese stammen vorwiegend aus früheren Sanierungsmaßnahmen und können von den Eigentümern und Planern eingesehen werden.

Gebietsbetreuer und Fachwerkstätten des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege:

Bei Detailfragen in Denkmalangelegenheiten kann die Untere Denkmalschutzbehörde einen Kontakt zu den jeweiligen Fachansprechpartnern und Ansprechpartnerinnen beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege herstellen.

Was kann von den Ansprechpartnern innerhalb der Stadtverwaltung und überörtlich erwartet werden?

Ihre örtlichen Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen haben vorrangig eine beratende und koordinierende Funktion und sind generell Ihre erste Anlaufstelle für Fragen des Denkmalschutzes. Die örtlichen Fachkräfte ziehen in Abhängigkeit vom Umfang der Maßnahme die erforderlichen überörtlichen Vertreter und Vertreterinnen des Denkmalschutzes, insbesondere des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, als Fachstelle hinzu.

Welche niederschwellige Möglichkeit bietet die Stadtverwaltung für Bauherren?

Die Stadt Landshut empfiehlt aufgrund der vielfältigen möglichen Quellen stets ein persönliches Gespräch mit den genannten Kontakten der Stadtverwaltung. Inwieweit ein Bauherr grundsätzlich von der Thematik Baudenkmal / Ensemble / Bodendenkmal betroffen ist, kann über den Bayerischen Denkmalatlas https://geoportal.bayern.de/bayernatlas selbst abgeklärt werden. Behördlicherseits vorhandene Analysen und Befunde können dann jederzeit zur Verfügung gestellt werden. Die Menge und Güte der Informationen ist jedoch von Objekt zu Objekt sehr unterschiedlich.

Wer koordiniert die verschiedenen Stellen?

Die Koordination erfolgt über die Untere Denkmalschutzbehörde im Amt für Bauaufsicht.

Wo werden neue Erkenntnisse gesammelt?

Einzeldenkmäler und Ensembles:

Die Ergebnisse von Bauforschung, Befunduntersuchungen, verformungsgerechtem Aufmaß etc. werden sowohl bei der Unteren Denkmalschutzbehörde als auch im Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege aufbewahrt.

Bodendenkmäler:

Die Grabungsergebnisse werden im Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (für die Stadt Landshut in der Außenstelle Regensburg) zusammengeführt.

Wie lange reichen die gesicherten historischen Erkenntnisse zu den einzelnen Quartieren/Arealen denkmalrelevanter Objekte zeitlich zurück?

(Entstehungszeit, früheste ablesbare Entwicklungsphasen etc.)

Die Datenlage ist im Stadtgebiet unterschiedlich.

In der Innenstadt / Kernstadt bildet das Sandtnermodell von 1570/71 die erste fundierte und flächige Grundlage für historische Erkenntnisse. Einzelne Bauforschungsbefunde reichen, belegt durch dendrochronologische Befunde aus Bauholz, zurück bis ins späte 14. Jahrhundert. Aus diesen vereinzelten Befunden können bisher aber noch keine quartiersbezogenen Erkenntnisse abgeleitet werden. Bei archäologischen Funden ist eine vergleichbare Datierungsmethode nicht verfügbar.