Stadt landshut
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Rundfunkbeitrag

Rundfunkbeitrag - Befreiung und Ermäßigung

Grundsätzlich sind volljährige Personen beitragspflichtig. Die Beitragspflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem eine Person erstmals in einer Wohnung wohnt, nach dem Melderecht dort gemeldet ist oder im Mietvertrag als Mieter genannt wird. Zahlt eine Person bereits den Rundfunkbeitrag, brauchen die übrigen Personen in der Wohnung keinen Beitrag zu zahlen.

Es gibt die Möglichkeit, aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrages zu beantragen. Hierfür ist der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln zuständig. Anträge können ausschließlich dort gestellt werden.

Personen, die für eine Befreiung oder eine Ermäßigung in Frage kommen, sind unter "Informationen" auf der Internetseite des Beitragsservices aufgelistet. Bitte informieren Sie sich dort.

Das Sozialamt erbringt freiwillig für Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII Hilfestellung

  • bei der Ausgabe von Anträgen
  • bei der Beratung
  • beim Ausfüllen
  • beim Anfertigen von Kopien oder Bestäigungen und
  • bei Vorsprachen im Falle einer Ablehnung.

Sie erhalten die Befreiung oder Ermäßigung ab dem auf dem Bewilligungsbescheid genannten Leistungsbeginn, wenn Sie den Antrag innerhalb von zwei Monaten einreichen, nachdem der Bescheid ausgestellt wurde. Geht der Antrag erst nach Ablauf der zwei Monate ein, erfolgt die Befreiung oder Ermäßigung ab dem Folgemonat nach Eingang des Antrags.

Antragstellung

Sie können Anträge

  • beim Sozialamt abholen oder
  • elektronisch ausfüllen und anschließend ausdrucken (siehe Links).

Wichtig: Bitte achten Sie darauf, dass der Antrag auch unterschrieben wird!

Es ist Ihnen freigestellt, ob Sie

  • die Anträge mit den notwendigen Unterlagen selbst an den Beitragsservice schicken oder
  • die Anträge mit den notwendigen Unterlagen beim Sozialamt zur Weiterleitung an den Beitragsservice einreichen.

Außer dem Antrag benötigen Sie folgendes:

  • Rundfunkteilnehmernummer (falls bereits vorhanden)
  • aktuellen Leistungsbescheid nach dem SGB XII im Original oder eine beglaubigte Kopie
  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "RF" (falls vorhanden)

Vermeiden Sie es nach Möglichkeit bei der Einreichung des Antrags, die erforderlichen Nachweise im Original beizulegen. Wir empfehlen, beglaubigte Kopien erstellen zu lassen. Sollte sich die Übersendung von Originalen nicht vermeiden lassen, dann unbedingt den Hinweis "Original - bitte zurück senden" auf jedem Nachweis anbringen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Unterlagen nach der Archivierung durch den Beitragsservice dort vernichtet werden. Davon ausgenommen ist der Schwerbehindertenausweis, den Sie nach Bearbeitung Ihres Antrages unaufgefordert zurück bekommen.

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    Öffnungszeiten
  • Mo.-Di., Do.-Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

  • Mi.

    14:00 - 16:00 Uhr

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