Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit
Die Fachstelle hilft Ihnen bei einer Kündigung, Räumungsklage oder Zwangsräumung und unterstützt Sie bei Verhandlungen mit Ihrem Vermieter, Rechtsanwälten, Kostenträgern (Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter Landshut Stadt und Sozialamt) oder dem Gericht.
Die vorranginge Zielsetzung der Fachstelle ist es, Wohnungslosigkeit zu verhindern.
Sollte der Verlust der Wohnung dennoch eintreten oder auch schon eingetreten sein, werden Sie bei der Suche nach einer Unterkunft unterstützt und wenn gewünscht intensiv sozialpädagogisch beraten.
Die Unterbringung bei bereits eingetretenem oder unausweichlich bevorstehendem Wohnungsverlust erfolgt in die Obdachlosenunterkünfte der Stadt Landshut. Zudem wird von der Fachstelle Unterstützung bei der Suche einer geeigneten Wohnung und die sozialpädagogische Weiterbetreuung angeboten.
Sie sind jedoch auch selbst verpflichtet, alle erforderlichen Bemühungen zu unternehmen, um nach Möglichkeit die bisherige Wohnung zu erhalten oder selbst eine neue Wohnung zu finden. Dazu gehört unter anderem die Suche auf dem freien Wohnungsmarkt und die Nachfrage bei Wohnungsgenossenschaften.
Wichtiger Hinweis:
Die Einweisung in eine Obdachlosenunterkunft der Stadt Landshut kann nur bei Personen erfolgen, die im Bereich der Stadt Landshut wohnungslos geworden sind, das heißt bisher im Stadtgebiet gewohnt haben.
Sollte bei Ihnen Wohnungslosigkeit drohen oder bereits eingetreten sein, sollten Sie sich so schnell wie möglich mit der Fachstelle in Verbindung setzen. Nur wenn die Meldung bei der Fachstelle für Obdachlosigkeit rechtzeitig erfolgt, kann dort versucht werden, Ihnen beim Erhalt der bisherigen Wohnung zu helfen.
Die Fachstelle für Obdachlosigkeit benötigt von Ihnen folgende Unterlagen
- Nachweis bisheriger Wohnsitz in Landshut
- Nachweis über Wohnungslosigkeit (zum Beispiel Auszugsaufforderung)
- Räumungsurteil
- Personalausweis
- Aufenthaltserlaubnis
- Einkommensnachweise
Weitere Ansprechpartner und Unterstützungsmöglichkeiten
Caritas Landshut Sozialberatung
Gestütstr. 4a
84028 Landshut
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Offene Sprechstunde:
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
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Öffnungszeiten:
Montag / Dienstag / Donnerstag / Freitag 09.00 Uhr - 15.00 Uhr
Mittwoch 09.00 Uhr - 13.00 Uhr
Diakonie Landshut "Die Blaue Tür"
Josef Maier-Laxhuber
Gabelsbergerstr. 46
84034 Landshut
Tel.: 0871 60 92 38
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Öffnungszeiten:
Dienstag 10.00 Uhr - 13.00 Uhr
Donnerstag 10.00 Uhr - 15.00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
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Lebensmittelausgabe und Kleiderkammer:
Mittwoch / Samstag 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
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Öffnungszeiten:
Montag / Dienstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Derzeit nur nach telefonischer Terminvereinbarung!
Kleidung, Schuhe, Wäsche
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Lebensmittelausgabe:
Es ist ein Berechtigungsschein erforderlich!
Ausgabestelle Luitpoldcenter
Luitpoldstr. 73, 84034 Landshut
Tel.: 0871 27 68 232
Ausgabe der Lebensmittel für alleinstehende Frauen: Dienstag 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Allgemeine Lebensmittelausgabe: Donnerstag 09.00 Uhr - 12.30 Uhr
Ausgabestelle Pfarrheim St. Peter und Paul
Niedermayerstr. 25, 84028 Landshut
Tel.: 0871 96 60 819
Ausgabe der Lebensmittel für Personen ab dem 55. Lebensjahr: Donnerstag 15.30 Uhr - 17.00 Uhr
Ausgabe der Lebensmittel für Personen bis zum 55. Lebensjahr: Freitag 10.00 Uhr - 13:00 Uhr
Weitere Essensausgabestellen
Kloster Seligenthal
Bismarkplatz 14, 84034 Landshut
Tel.: 0871 - 82 10 (Pforte)
Montag - Sonntag ab 11 Uhr
Mutterhaus der Solanusschwestern
Schönbrunnerstraße 6, 84036 Landshut
Tel.: 0871 - 9 22 18 90 (Pforte)
Montag - Samstag ab 10 und ab 16 Uhr
Sonn- und Feiertage geschlossen.
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Sozialamt Wohnungslosenhilfe
Andreas Petermaier
Luitpoldstraße 29 a
84034 Landshut
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Sozialamt Wohnungslosenhilfe
Anton Gotthardt
Luitpoldstraße 29 a
84034 Landshut
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Sozialamt Sozialdienst
Manuela Stocker
Luitpoldstr. 29 a
84034 Landshut
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Mo.-Di., Do.-Fr.
10:00 - 12:00 Uhr
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Mi.
14:00 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten
Sie können gerne einen Termin vereinbaren.
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Mo.-Di., Do.-Fr.
10:00 - 12:00 Uhr
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Mi.
14:00 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten
Sie können gerne einen Termin vereinbaren.