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Namensänderung

Buchstaben

Namensänderung in Zusammenhang mit einer Eheschließung/Scheidung

  • nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens
  • Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen
  • Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe, zum Beispiel durch Scheidung.

Ansprechpartner

Namensänderung durch Angleichung

Personen, die durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben oder als Spätaussiedler anerkannt sind, haben die Möglichkeit, ihre Vor- und Familiennamen an das deutsche Recht bzw. die deutsche Sprache anzupassen, zum Beispiel die Schreibweise des Namens ändern oder den Vatersnamen ablegen.

Vornamenssortierung

Wenn der Name deutschem Recht unterliegt, kann die Reihenfolge der Vornamen geändert werden.

Öffentlich rechtliche Namensänderung

Ein Vor- oder Familienname darf auf Antrag nur aus einen "wichtigen Grund" geändert werden, zum Beispiel wenn der Namensträger mit dem jeweiligen Namen im täglichen Leben erheblich persönliche Schwierigkeiten hat und das öffentliche Interesse nicht entgegensteht. Da die Voraussetzungen im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können, wird empfohlen, sich in jedem Fall vom Standesamt beraten zu lassen. Dies gilt auch hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen.

Ansprechpartner

Namensänderung von Kindern

Ansprechpartner

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Fr.

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  • zusätzlich
  • Mi.

    14:00 - 17:30 Uhr