
Der Tod einer Person ist beim Standesamt des Sterbeortes zu beurkunden, unabhängig davon, wo die verstorbene Person ihren Wohnsitz hatte. Das Standesamt Landshut beurkundet also alle Sterbefälle, welche sich in Landshut zugetragen haben.
In der Regel übernimmt das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen für Sie die Anzeige eines Sterbefalles. Eine persönliche Vorsprache von Ihnen ist daher nicht mehr erforderlich.
Jeder Todesfall ist umgehend, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag, beim Standesamt anzuzeigen.
Vorzulegende Unterlagen
Die Beibringung der Unterlagen ist jeweils abhängig vom persönlichen Familienstand des Verstorbenen. Je nach Fall sind Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Familienbuchabschriften, Scheidungsurteil, Aussiedlerbescheinigungen, Übersetzungen, etc. einzureichen.
Das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen steht Ihnen diesbezüglich gerne beratend zur Seite.
Gebühren
Die Gebühr für eine Sterbeurkunde, auch für mehrsprachige, beträgt derzeit 12 Euro.
Für Sozialversicherungszwecke wird eine gebührenfreie Urkunde ausgestellt.
Überführung des Verstorbenen ins Ausland
Nähere Informationen zur Ausstellung eines Leichenpasses erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Landshut.
Nachbeurkundung eines im Ausland erfolgten Sterbefalles
Ist der Sterbefall eines Deutschen im Ausland erfolgt, so kann die Nachbeurkundung beim Standesamt des letzten inländischen Wohnsitzes schriftlich beantragt werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie beim Standesamt.
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Sachbearbeitung
Luitpoldstraße 29
84034 Landshut
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08:00 - 12:00 Uhr
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Mi.
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zusätzlich
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