Stadt landshut
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Terminvergabe

Seit 1. Mai 2022 entfällt die FFP2-Maskenpflicht. Das freiwillige Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist erlaubt. Der Zugang ist wieder vollständig zu den üblichen Öffnungszeiten möglich. Eine zwingende Terminvereinbarung ist nicht mehr notwendig. Aus organisatorischen Gründen und um längere Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, wird eine Terminvereinbarung per Telefon oder E-mail empfohlen.

Hinweise zum Termin

  • Wir bitten Sie pünktlich zu Ihrem Termin zu erscheinen und die notwendigen Unterlagen mitzubringen.
  • Sollten Sie zu spät zu Ihrem Termin erscheinen, verfällt Ihr Termin. Es wird eine Kulanzzeit von bis zu 5 Minuten Verspätung toleriert. Daher bitten wir Sie, falls Sie Ihren Termin nicht rechtzeitig wahrnehmen können, dass Sie uns telefonisch informieren.
  • Falls Sie zu Ihrem vereinbarten Termin nicht erscheinen können, bitten wir Sie mit dem Standesamt in Kontakt zu treten. Somit kann ein alternativer Termin vergeben werden.

Bei der Terminvereinbarung erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten für den Termin gespeichert werden. Außerdem erklären Sie sich einverstanden, dass vor Ort bei der Wahrnehmung Ihres Termins Ihr Name aufgerufen wird. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen über den Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung.

 

Es gilt nach wie vor, soziale Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren. Einige Leistungen des Standesamtes können daher auch elektronisch wahrgenommen werden. Hier können Sie über das Bürgerservice-Portal verschiedene Leistungen (u.a. Nachbestellungen) beantragen.

 

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

  • zusätzlich
  • Mi.

    14:00 - 17:30 Uhr