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Urkundenbestellungen

Brief

Urkunden und beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsbüchern können schriftlich, online oder telefonisch beantragt werden. Das rechtliche Interesse ist nachzuweisen.

Über das Bürgerservice-Portal können verschiedene Leistungen (u.a. Nachbestellungen) beantragt werden.

Bei den Standesämtern werden folgende Personenstandsregister geführt, aus denen Urkunden ausgestellt werden können:

Eheregister

Dieses wird für alle im Inland geschlossenen Ehen beim Standesamt des Eheschließungsortes geführt. Aus ihm werden Eheurkunden, internationale Heiratsurkunden und beglaubigte Abschriften ausgestellt.
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen und auf Antrag im deutschen Eheregister nachbeurkundet, so wird der betreffende Eheregistereintrag bei dem Standesamt geführt, das die Nachbeurkundung vorgenommen hat.

Geburtenregister

Dieses wird für alle Geburten, die sich im Inland ereignet haben, beim Standesamt des Geburtsortes geführt. Aus ihm werden Geburtsurkunden, internationale Geburtsurkunden und beglaubigte Abschriften ausgestellt.
Hat sich die Geburt im Ausland ereignet und wurde auf Antrag im deutschen Geburtenregister nachbeurkundet, so wird der betreffende Geburtenregistereintrag bei dem Standesamt geführt, das die Nachbeurkundung vorgenommen hat.

Sterberegister

Dieses wird für alle Sterbefälle, die sich im Inland ereignet haben, beim Standesamt des Sterbeortes geführt. Aus ihm werden Sterbeurkunden, internationale Sterbeurkunden und beglaubigte Abschriften ausgestellt.
Hat sich der Sterbefall im Ausland ereignet und wurde auf Antrag im deutschen Sterberegister nachbeurkundet, so wird der betreffende Sterberegistereintrag bei dem Standesamt geführt, das die Nachbeurkundung vorgenommen hat.

Lebenspartnerschaftsregister

Dieses wird für alle im Inland begründeten Lebenspartnerschaften bei dem Standesamt geführt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Ort liegt, an welchem die Lebenspartnerschaft begründet worden ist. Aus ihm werden Lebenspartnerschaftsurkunden und beglaubigte Abschriften ausgestellt.
Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen und auf Antrag im deutschen Lebenspartnerschaftsregister nachbeurkundet, so wird der betreffende Lebenspartnerschaftsregistereintrag bei dem Standesamt geführt, das die Nachbeurkundung vorgenommen hat.

Gebühr und Anforderung

Kosten

Für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde wird eine Gebühr von derzeit 12 Euro erhoben.

Es ist nicht erforderlich, private Drittanbieter einzuschalten, da diese Vermittlungsgebühren erheben!

Wird die bestellte Urkunde per Post übermittelt, so liegt der Sendung eine Rechnung bei.

Aufgrund der Vielzahl der Bestellungen, bitten wir von telefonischen Rückfragen, betreffend dem Bearbeitungsstatus Ihrer Bestellung, abzusehen!

Urkundenanforderung

Urkundenanforderung - online

Bitte beachten Sie Folgendes: Bei Bestellung der Urkunden mittels der hier bereitgestellten Formulare wird die Urkunde derzeit nur per Post übermittelt. 

Anforderung von Urkunden aus dem

Urkundenanforderung per E-Mail

Wir bitten zu beachten, dass wir bei Urkundenanforderungen per E-Mail vollständige Angaben benötigen:

  • Ihre Anschrift
  • Verwendungszweck
  • Telefonnummer
  • Vor- und Familienname
  • Geburtsname
  • Geburtstag und Geburtsort
  • gegebenenfalls Eheschließungsdatum und -ort, Geburtsnamen des Ehepartners
  • gegebenenfalls Sterbedatum und -ort

Bitte senden Sie Ihre Aufforderung per E-Mail an die unten aufgeführte E-Mail-Adresse.

Berechtigte Personen

  • Personen, auf die sich der Eintrag in dem betreffenden Personenstandsregister bezieht, sowie deren Ehegatten und Verwandte in gerader Linie (Vorfahren und Abkömmlinge)
    Der familiäre Bezug zur Person, über die eine Urkunde verlangt wird, ist im Bestellformular im Feld "Verwendungszweck" darzulegen.
  • Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit
    Der Zweck, für den die Urkunde benötigt wird, ist im Bestellformular im Feld "Verwendungszweck" darzulegen.
  • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen
    Ein rechtliches Interesse hat nur derjenige, dessen Rechtsbereich davon berührt wird, dass eine Person einen bestimmten Personenstand oder Namen hat oder nicht hat oder dass ein sonstiger in das betreffende Personenstandsbuch einzutragender Umstand vorliegt oder nicht vorliegt.
    Das rechtliche Interesse an der Ausstellung der Urkunde ist im Bestellformular im Feld "Verwendungszweck" darzulegen. Ferner sind mit dem Bestellformular geeignete Dokumente zu übersenden, die das rechtliche Interesse belegen, zum Beispiel Bestallung zum Nachlasspfleger, Vollstreckungsbescheid oder ähnliches.

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

  • zusätzlich
  • Mi.

    14:00 - 17:30 Uhr