Stadt landshut
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Ersatz oder Änderung Führerschein (auch Pflichtumtausch)

Umtausch alter Führerscheine in EU-Kartenführerschein

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zum Thema Führerscheinumtausch.

Seit 1. Januar 1999 gibt es den neuen Kartenführerschein. Dieser hat die Größe einer EC- oder Kreditkarte und ist europaweit einheitlich. Seit 19.01.2013 wird er nur noch befristet auf 15 Jahre ausgestellt. Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen nach und nach in den neuen, befristeten EU-Kartenführerschein getauscht werden. Dieser Umtausch muss bis zum 19.01.2033 abgeschlossen sein.

Bei den bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten grauen oder rosa "Papier"-Führerscheinen richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsdatum des Fahrerlaubnisinhabers. Diese müssen demnach wie folgt umgetauscht werden:

  • Geburtsjahr vor 1953 bis 19.01.2033
  • Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 bis 19.01.2022
  • Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 bis 19.01.2023
  • Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 bis 19.01.2024
  • Geburtsjahrgänge 1971 oder später bis 19.01.2025

Bei noch unbefristeten Kartenführerscheinen, also solchen die ab 01.01.1999 und vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, endet die Umtauschfrist im Übrigen – abhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins – erst in den Jahren 2026 bis 2033.

Die Gültigkeit der neuen Führerscheine ist - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis (siehe hierzu auch Ausführungen zur Fahrerlaubnis für LKW und Busse) - auf 15 Jahre befristet, dann müssen sie erneuert werden.
 
An der Fahrerlaubnis selbst ändert sich durch den Umtausch nichts. Es wird lediglich der Führerschein als Nachweisdokument der Fahrerlaubnis umgetauscht. Die alten Fahrberechtigungen werden in die neuen Fahrerlaubnisklassen umgeschrieben.

Wass muss ich bereithalten?

  • gültiger Ausweis / Reisepass
  • Führerschein
  • Ein biometrisches Passfoto nach den Bestimmungen der Passverordnung
  • Karteikartenabschrift, sollte der Führerschein nicht von der Stadt Landshut ausgestellt sein. Die Karteikartenabschrift ist vor der Antragstellung bei der ausstellenden Behörde des Führerschein zu beantragen. Diese soll vorab, wenn möglich per E-Mail, an die Stadt Landshut fuehrerscheinstelle@landshut.de gesendet werden.

 

Was muss ich sonst noch wissen?

Kosten:

  • Gebühr von 29 Euro (Direktversand Führerschein)

Rechtsgrundlagen:

Wichtig:

Falls Ihr bisheriger Führerschein nicht von der Stadt Landshut ausgestellt wurde, müssen Sie vorab bei der ausstellenden Führerscheinbehörde eine sogenannte Karteikartenabschrift anfordern, die direkt an uns per Email (fuehrerscheinstelle@landshut.de) übersandt werden muss.

Ersatzführerschein

Falls der Führerschein verloren oder gestohlen wurde, dieser unbrauchbar geworden ist, eine Namensänderung oder eine Änderung der Auflagen vorliegt, ist ein neuer Kartenführerschein zu beantragen.

Was muss ich tun?

Ein Ersatzführerschein ist bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes zu beantragen. Persönliches Erscheinen ist unbedingt notwendig. Es wird ein EU-Kartenführerschein ausgestellt, so dass gleichzeitig der alte Führerschein auf das neue Dokument umgestellt wird, falls Sie noch im Besitz eines alten rosa oder grauen Führerscheins gewesen sind.

Bei Verlust des Führerscheins ist bei der Fahrerlaubnisbehörde oder bei einem Notar eine Versicherung an Eides Statt abzugeben. Bei Abgabe einer Versicherung an Eides Statt bei der Fahrerlaubnisbehörde ist eine vorherige Terminvereinbarung, telefonisch oder per E-Mail,  erforderlich.

Eine eidesstattliche Versicherung eines Notars ist bei Vorlage folgender Unterlagen erforderlich (Vorlage Verlustanzeige einer deutschen Polizei bei Verlust im Ausland oder bei Vorlage ausländischer Dokumente über den Verlust / Diebstahl im Ausland - zusätzlich wird hier eine Übersetzung ins Deutsche benötigt).

Bei Diebstahl des Führerscheins ist zusätzlich die Diebstahlsanzeige der Polizei vorzulegen.

Was muss ich bereithalten?

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Ein biometrisches Passfoto nach den Bestimmungen der Passverordnung
  • Führerschein
  • Je nachdem eine Verlust- oder Diebstahlanzeige der Polizei
  • Karteikartenabschrift, wenn der Führerschein nicht von der Stadt Landshut ausgestellt wurde. Diese ist bei der ausstellenden Fahrererlaubnisbehörde zu beantragen und vorab an fuehrerscheinstelle@landshut.de zu versenden.

Was muss ich sonst noch wissen?

Kosten:

  • 29 Euro Ersatzführerschein
  • 43,40 Euro bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins
  • Eidesstattliche Versicherung eines Notars bei Vorlage folgender Unterlagen (Vorlage Verlustanzeige einer deutschen Polizei bei Verlust im Ausland oder bei Vorlage ausländischer Dokumente über den Verlust / Diebstahl im Ausland - zusätzlich Übersetzung ins Deutsche erforderlich)
  • zuzüglich 30,70 Euro für Versicherung an Eides Statt bei Abnahme durch die Stadt Landshut bei allen anderen Fällen

Abholung:

Die Abholung kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, sofern eine entsprechende Vollmacht vorliegt und sich die bevollmächtigte Person mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann.

Der alte Führerschein ist vorzulegen und kann entwertet wieder ausgehändigt werden.

Gültigkeit:

Seit 19. Januar 2013 werden Führerscheine nur noch befristet ausgestellt; die Frist beträgt 15 Jahre und beginnt am Tag der Bestellung des Dokumentes durch die Fahrerlaubnisbehörde.

Rechtsgrundlagen:

Eintrag Schlüsselzahl 96 oder 196

Sie möchten eine Zusatzberechtigung zu Ihrer bestehenden Fahrerlaubnis der Klasse B beantragen?

Schlüsselzahlen werden auf der Rückseite der Fahrerlaubnis vermerkt.

Sie kennzeichnen Auflagen, Beschränkungen und Zusatzangaben der jeweiligen Fahrerlaubnis. 

  • Die Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 berechtigt Fahrzeugkombinationen zu führen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilo, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 Kilo überschreitet, aber 4250 Kilo nicht überschreitet.
     
  • Die Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 196 berechtigt im Inland zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Es wird vorab eine Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde des Führerscheins benötigt, sofern es sich noch um einen rosa oder grauen Führerschein handelt.

Die Ausstellungsbehörde ist die im Führerschein eingetragene Behörde.

Was muss ich bereit halten?

  • gültiger Ausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto nach den Bestimmungen der Passverordnung
  • bisheriger Führerschein
  • Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung nach Anlage 7 a FeV (Schlüsselzahl 96) oder
  • Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung nach Anlage 7 b FeV (Schlüsselzahl 196)

Was muss ich sonst noch wissen?

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