Stadt landshut
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Erteilung Fahrerlaubnis

Zum Führen eines Kraftfahrzeugs ist eine Fahrerlaubnis notwendig. Als Nachweis der Fahrerlaubnis dient der Führerschein.

Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ist bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes entweder über die ausbildende Fahrschule oder persönlich abzugeben.

Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters eingereicht werden.

Falls Sie straf- oder verkehrsrechtlich, zum Beispiel wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, aufgefallen sind, fordern wir bei Ihnen zusätzlilch ein Führungszeugnis an. Zudem prüfen wir, ob sich hieraus Bedenken gegen die Eignung zum Führen von Fahrzeugen ergeben. Sollte dies zutreffen, muss mit einer Anordnung eines Gutachtens gerechnet werden.

Sollten Sie an einer dauerhaften Erkrankung leiden, ergeben sich auch hier unter Umständen Eignungsbedenken. Diese können nur durch die Vorlage von ärztlichen Bescheinigungen ausgeräumt werden. Sind diese unzureichend oder können diese nicht vorgelegt werden, wird eine ärztliche oder auch medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet.

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