Stadt landshut
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Arbeiten im Straßenraum

Baustellen im Straßenraum führen üblicherweise zu Verkehrsbehinderungen, da sie durch Einengungen eine Verminderung des Straßenquerschnitts und damit eine Beeinträchtigung des Verkehrsflusses verursachen. Neben sonstigen negativen Begleiterscheinungen führt dies auch zu einer erhöhten Unfallgefahr, die einmal von dieser Veränderung des Verkehrsflusses, aber auch von Gefahren des Baustellenbetriebes selbst herrühren.
Vor diesem Hintergrund kommt den Sicherungsmaßnahmen an Baustellen eine besondere Bedeutung zu. Maßgebende Rechtsgrundlage für alle verkehrslenkenden, -beschränkenden oder -verbietenden Maßnahmen auf öffentlichen Verkehrsflächen aus Anlass von Arbeiten im Straßenraum (Bauarbeiten) ist die Straßenverkehrsordnung. Dies bedeutet, dass für jede Arbeitsstelle im öffentlichen Verkehrsraum eine "verkehrsrechtliche Anordnung" erteilt werden muss. Arbeiten wirken sich nicht nur dann auf den Straßenverkehr aus, wenn die Baustelle unmittelbar im Fahrbahnbereich oder daneben eingerichtet werden soll, sondern auch dann, wenn die Arbeiten zwar auf einem Privatgrundstück erfolgen, aber zum Beispiel durch eine Baustellenausfahrt auf den Straßenraum herausgetragen werden.
Zuständig für die Erteilung dieser verkehrsrechtlichen Anordnung ist die Straßenverkehrsbehörde.

Was muss ich tun?

Sie müssen beim Straßenverkehrsamt vor Beginn der Arbeiten, soweit sie sich auf den Straßenverkehr auswirken, einen Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung stellen. Der Antrag ist durch den „Unternehmer“ zu stellen, dies ist im Regelfall der Bauunternehmer. 
Wir benötigen den ausgefüllten Antrag, entsprechende Lagepläne und einen Verkehrszeichenplan bzw. auf die jeweilige Verkehrssituation angepassten Regelplan. Bitte beachten Sie, dass Sie gemäß der Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) die Verkehrszeichenpläne grundsätzlich selbst beibringen müssen!

Welche Fristen sind zu beachten?

Der Antrag ist zusammen mit den übrigen Unterlagen im Regelfall 14 Tage vor Beginn der Arbeiten bei der Straßenverkehrsbehörde einzureichen. Dies kann schriftlich per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Persönliches Erscheinen ist nur in Ausnahmefällen (zum Beispiel bei umfangreichen Baustellen mit Bauzeitenplänen usw.) erforderlich.

Was muss ich sonst noch wissen?

Der Kostenrahmen richtet sich nach Dauer und Umfang der Baustelle und geht von 3 Euro bis 767 Euro

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  • Sachbearbeitung Schulweg, Baustellen, Sondernutzungen, Umzüge

    Vanessa Zellner

    Fleischbankgasse 310

    84028 Landshut

    Tel.: 0871 - 88 14 95

    Fax: 0871 - 2 54 92

    Mail: Vanessa.Zellner@landshut.de

  • Sachbearbeitung Schwertransporte, Baustellen, Sondernutzungen, Umzüge

    Gerd Fröhler

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  • Sachbearbeitung Schwertransporte, Baustellen, Sondernutzungen, Umzüge

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