Stadt landshut
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Parkausweise

Insbesondere in Innenstädten stellt die Parkplatzsuche die Geduld von Autofahrern häufig auf die Probe. Im Zuge der öffentlichen Parkraumbewirtschaftung können unter Umständen Sondergenehmigungen zum Parken auf bestimmten Flächen erteilt werden. Hierdurch soll nicht nur der Verkehr entlastet werden, auch spezielle Personengruppen sollen einen Vorteil erlangen.

Bewohner

Bewohnerparkausweis

Bewohner städtischer Quartiere, deren Parkraum wegen erheblichem Parkraummangel bewirtschaftet wird (erkennbar an besonderen Verkehrszeichen) können sich bei den Gemeinden sogenannte Bewohnerparkausweise ausstellen lassen.
Bedingt durch erheblichen Parkdruck in den städtischen Bereichen durch Besuchs-, Liefer- und Bewohnerverkehr war es in den vergangenen Jahren verstärkt erforderlich, die "Parkraumbewirtschaftung" vorzunehmen. Dies bedeutet, dass in besonders belasteten Teilen von Gemeinden oder Städten im Interesse derjenigen, die in diesen Gebieten leben, das Dauerparken auf die Bewohner des betroffenen Viertels beschränkt wird und für andere Personen nur "Kurzzeitparken" möglich bleibt. Die Parkraumbewirtschaftung soll auch dazu dienen, das Wohnen in städtischen Gebieten wieder attraktiver zu machen und damit den Siedlungsdruck auf ländliche Gebiete und die "Stadtflucht" zu mindern. Um seine Berechtigung zum dauernden Parken im bewirtschafteten Bereich gegenüber Kontrollorganen, wie Kräften der Polizei oder der kommunalen Verkehrsüberwachung nachweisen zu können, muss die Person, die in diesem Bereich wohnt und gemeldet ist, einen Bewohnerparkausweis besitzen und im Fahrzeug gut sichtbar hinterlegen.

Was muss ich tun?

Der Antrag ist formlos schriftlich beim Straßenverkehrsamt oder über den Online-Dienst zum Bewohnerparkausweis zu stellen.

Was muss ich bereit halten?

Voraussetzung ist Ihr tatsächlicher Hauptwohnsitz (= Lebensmittelpunkt) und Anmeldung mit diesem Wohnsitz im bewirtschafteten Bereich. Das Fahrzeug muss grundsätzlich auf Sie zugelassen sein.
Es darf kein privater Stellplatz im Haushalt vorhanden sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Meldebestätigung
  • Ausweispapiere und
  • Kfz-Schein

Was muss ich sonst noch wissen?                      

Der Bewohnerparkausweis wird für die Dauer von einem Jahr ausgestellt. Die Verlängerung ist rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer (etwa zwei Wochen vorher) zu beantragen.     

Kosten:

  • für die Erstausstellung 30 Euro
  • für die Verlängerung 25 Euro

Der Ausweis begründet keinen Rechtsanspruch, tatsächlich in der Umgebung der Wohnung einen Parkplatz vorzufinden, da die Bewohnerstellplätze zweieinhalbfach vergeben werden.

Handwerker

Parkausweis Handwerker

Die Straßenverkehrsbehörde kann auf Antrag Handwerksbetrieben unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren. Als Handwerker kann dabei angesehen werden, wer in den Anlagen A und B zur Handwerksordnung aufgeführt ist sowie derjenige, der eine zu den dort genannten Berufen absolut vergleichbare Tätigkeit ausübt (zum Beispiel Wartungsdienste, Firmen, die Großgeräte installieren).

Die Ausnahmegenehmigung wird für bestimmte Fahrzeuge erteilt. Dabei muss es sich um Werkstattfahrzeuge (zum Beispiel Klein-Lkw, Pritschenwagen und ähnliches) handeln. Die Fahrzeuge müssen zum Beispiel über festmontierte Einrichtungen, die für die Arbeiten vor Ort erforderlich sind, verfügen. Für einen Pkw werden im Regelfall keine Parkausweise erteilt. Von der Ausnahmegenehmigung darf nur in den Fällen Gebrauch gemacht werden, in denen der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund der Eilbedürftigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.

Was muss ich tun?

Sie müssen formlos schriftlich (mit Briefkopf der Firma) einen Antrag stellen. Dieser kann per Telefax, per E-Mail oder persönlich im Straßenverkehrsamt eingereicht werden.

Was muss ich bereit halten?

Vorzulegen sind:  

  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopie der Handwerksrolleneintragung (Handwerkskarte)
  • Kfz-Schein für die einzusetzenden Fahrzeuge (maximal können zwei Kennzeichen in einer Ausnahmegenehmigung zur wahlweisen Nutzung eingetragen werden)

Was muss ich sonst noch wissen?

Die Ausnahmegenehmigung für die Parkerleichterungen ist auf das Gebiet der Stadt Landshut beschränkt und wird für die Dauer eines Jahres erteilt.
Die Gebühr beträgt 140 Euro.

Soziale Dienste

Parkausweis Soziale Dienste

Die Straßenverkehrsbehörde kann auf Antrag Personen oder Organisationen, die im sozialen Dienst tätig sind und hierbei hilfs- und pflegebedürftige Menschen betreuen, unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.

Die Ausnahmegenehmigung wird für bestimmte Fahrzeuge erteilt.

Die Gewährung von Parkerleichterungen ist auf das Gebiet der Stadt Landshut beschränkt.

Was muss ich tun?

Sie müssen formlos schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder persönlich im Straßenverkehrsamt einen Antrag stellen.

Vorzulegen sind:  

  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kfz-Schein für die einzusetzenden Fahrzeuge (maximal zwei Kennzeichen in einer Ausnahmegenehmigung)

Die Ausnahmegenehmigung wird auf ein Jahr beschränkt erteilt. Die Gebühr beträgt 50 Euro.

Behindertenparkplätze

Behindertenparkplätze

Parkplätze, die für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und für Blinde reserviert sind, sind für andere Verkehrsteilnehmer tabu.
Parkplätze für die Nutzung durch Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde sind mit dem blauen P-Schild und einem Zusatzschild mit dem Rollstuhlfahrersymbol oder einem Zusatzschild, mit dem ausdrücklich das Auslegen eines Parkausweises gefordert wird, gekennzeichnet.
Die Berechtigung zur Benutzung dieser besonders gekennzeichneten Stellflächen wird durch einen blauen Parkausweis mit Rollstuhlfahrersymbol nachgewiesen. Der Ausweis muss von außen gut lesbar im Fahrzeug ausliegen (zum Beispiel auf dem Armaturenbrett). Die erforderliche Ausnahmegenehmigung und der Parkausweis können bei der Wohnortgemeinde beantragt werden.
Für den genannten Personenkreis ist die Möglichkeit, entsprechend ausgeschilderte Parkplätze an zentral gelegenen Orten zu nutzen, kein Privileg, sondern lediglich ein Ausgleich für eine sehr schwierig zu bewältigende Lebenslage. Für viele dieser Personen bedeutet ein belegter Behindertenparkplatz, dass sie unter Umständen unverrichteter Dinge wieder nach Hause fahren müssen. Sie können wegen ihrer schweren Behinderung beispielsweise nicht einfach aussteigen um zu klären, ob jemand ein (unzulässig) parkendes Fahrzeug kurzfristig wegfahren könnte.
Aus diesem Grund hat die Polizei ein besonderes Augenmerk auf diese Parkplätze und lässt unberechtigt dort parkende Fahrzeuge konsequent auch dann abschleppen, wenn keine konkrete Behinderung vorliegt. Eine nicht gerade billige Angelegenheit, denn zusätzlich zum Verwarnungsgeld von 35 Euro werden unter Umständen einige hundert Euro für das Abschleppen fällig. Dies gilt im Zweifelsfall auch für Personen, die nur einen Schwerbehindertenausweis statt des Parkausweises im Fahrzeug hinterlegen, da die Kontrollierenden anhand des Schwerbehindertenausweises nicht nachprüfen können, ob eine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Wer also die Bedingungen erfüllt, sollte sich in jedem Fall den Ausweis besorgen und im Fahrzeug gut lesbar auslegen, um sich und anderen Ärger und Kosten zu ersparen.

Was muss ich tun?

Sie können den Antrag auf Ausstellung eines Behinderten-Parkausweises beim Straßenverkehrsamt Landshut stellen, wenn Sie im Stadtgebiet wohnen und hier gemeldet sind.
Die Antragstellung kann formlos schriftlich oder über den Online-Dienst zum Behindertenparkausweis erfolgen. Vorzulegen ist

  • der Versorgungsausweis des Amtes für Versorgung und Familienförderung (nunmehr: Zentrum Bayern Familie und Soziales) sowie
  • Foto des Antragstellers ist dem Straßenverkehrsamt zu übersenden

Was muss ich sonst noch wissen?

Voraussetzungen  sind:
Eintrag der Merkmale "aG" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis. Für den Nachweis der Berechtigung zur Benutzung der Parkplätze reicht der Schwerbehindertenausweis nicht. Es wird ausnahmslos der "besondere Parkausweis" benötigt. Auskünfte erteilen das Zentrum Bayern Familie und Soziales sowie das Straßenverkehrsamt.
Der Schwerbehinderten-Parkausweis wird für die Dauer von fünf Jahre ausgestellt, sofern der Versorgungsausweis noch eine so lange Gültigkeit besitzt.
Der Parkausweis ergeht gebührenfrei.

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Do.

    08:00 - 12:00 Uhr

    14:00 - 16:00 Uhr

  • Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr