Stadt landshut
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Ausfuhrkennzeichen

Zollkennzeichen

Soll ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland verbracht werden, ist ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen. Das Ausfuhrkennzeichen kann maximal für ein Jahr erteilt werden.

Was wird für ein Ausfuhrkennzeichen benötigt?

  • einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass
  • Bei Firmen ist ein Auszug aus dem Handelsregister (bei einer Kommanditgesellschaft gibt es meist zwei Handelsregisterauszüge), Vollmacht (mit Original-Unterschrift) und Ausweiskopie des Geschäftsführers sowie die aktuelle Gewerbeanmeldung vorzulegen.
  • bei Minderjährigen die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Ausweise
  • bei Vereinen ist ein Vereinsregisterauszug und der Ausweis des 1. Vorsitzenden vorzulegen
  • bei Vereinigungen (GdbR) ist ein Nachweis über die Vereinigung und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. Von allen Beteiligten der Vereinigung sind Kopien der gültigen Ausweisdokumente vorzulegen.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bzw. Betriebserlaubnis für zulassungsfreie Fahrzeuge
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Amtliche Kennzeichen bei noch zugelassenen Fahrzeugen
  • Versicherungsbescheinigung gem. § 45 Abs. 1 und Anl. 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV 
  • Internationale Versicherungskarte für Kraftfahrzeugverkehr (grün)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (Prüfbericht im Original)
  • Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung sofern es rechtlich erforderlich ist 
  • SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer
  • gegebenenfalls Besitznachweis in Form eines Kaufvertrag oder Rechnung im Original, wenn keine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorgelegt werden kann
  • gegebenenfalls Zulassungsvollmacht (auch bei Zulassung auf den Ehegatten erforderlich)

Die Zuständigkeit ist nur gegeben, sofern Sie Ihren Hauptwohnsitz oder Betriebssitz in der Stadt Landshut haben. Das Gleiche gilt, wenn Sie das Fahrzeug im Zulassungsbezirk erworben haben.

WICHTIG: Das Fahrzeug ist vor der Zuteilung vorzuführen.

Was muss ich sonst noch wissen?

Kosten:

Die Gebühr für ein Ausfuhrkennzeichen beträgt zwischen 34,60 und 45,80 Euro. 

Rechtsgrundlagen:

Steuerrückstände:

Eine Zulassung kann nur dann vorgenommen werden, wenn die Rückstände beim zuständigen Hauptzollamt bezahlt wurden.

Sollten noch offene Kostenrechnungen bei der Zulassungsbehörde vorliegen, kann die Zulassung eines Fahrzeugs ebenfalls erst dann vorgenommen werden, wenn die Kostenrechnungen bezahlt wurden.

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