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Rote Kennzeichen

Rote Dauerkennzeichen für Händler

Rotes Kennzeichen für Händler

Für Kraftfahrzeughersteller, -händler oder -werkstätten können rote Dauerkennzeichen zur betrieblichen Verwendung beantragt werden. Der Antragsteller wird bei der Beantragung der Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen. Nichtberechtigte haben den Bedarf nachzuweisen.

Was wird für ein rotes Kennzeichen benötigt?

  • ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass
  • Bei Firmen ist ein Auszug aus dem Handelsregister (bei einer Kommanditgesellschaft gibt es meist zwei Handelsregisterauszüge), Vollmacht (mit Original-Unterschrift) und Ausweiskopie des Geschäftsführers sowie die aktuelle Gewerbeanmeldung vorzulegen. 
  • bei Vereinigungen (GdbR) ist ein Nachweis über die Vereinigung und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. Von allen Beteiligten der Vereinigung sind Kopien der gültigen Ausweisdokumente vorzulegen. 
  • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
  • SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer 
  • gegebenenfalls Zulassungsvollmacht (auch bei Zulassung auf den Ehegatten erforderlich)
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (erhältlich beim Kraftfahrt-Bundesamt)

Was muss ich sonst noch wissen?

Kosten:

  • Die Gebühr für die Zuteilung Roter Kennzeichen beträgt höchstens 205 Euro.

Rechtsgrundlagen:

Steuerrückstände: 

Eine Zulassung kann nur dann vorgenommen werden, wenn die Rückstände beim zuständigen Hauptzollamt bezahlt wurden.
Sollten noch offene Kostenrechnungen bei der Zulassungsbehörde vorliegen, kann die Zulassung eines Fahrzeugs ebenfalls erst dann vorgenommen werden, wenn die Kostenrechnungen bezahlt wurden. 

Rote Kennzeichen für Oldtimer

rotes Kennzeichen Oldtimer

Ein Kraftfahrzeug, das vor 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist und das geeignet ist, einen Beitrag zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts zu leisten, kann (ausschließlich) zur Teilnahme an solchen Veranstaltungen nach den Bestimmungen des § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) mit einem roten Kennzeichen gefahren werden.

Möglich ist auch die Durchführung von Probe- und Überführungsfahrten. Die Kennzeichen werden auch zur Verwendung auf verschiedenen Fahrzeugen zugeteilt. Es werden wie bei Händlerkennzeichen maximal zwei Schilder pro Erkennungsnummer ausgegeben.

Für die Fahrzeuge wird von der Zulassungsbehörde bei Vorliegen der Voraussetzungen ein besonderer Fahrzeugschein ausgefüllt. Bei der Durchführung solcher Fahrten muss das Fahrzeug den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen, benötigt aber keine Zulassung und damit auch keine Betriebserlaubnis. Das Fahrzeug unterliegt auch nicht der regelmäßigen Fahrzeugüberwachung. Vor Zuteilung des Fahrzeugscheins ist unter anderem ein Gutachten nach § 23 StVZO über die Oldtimereigenschaft vorzulegen. Rote Kennzeichen für Oldtimer werden personenbezogen ausgegeben.

Davon zu unterscheiden ist die Zulassung des Einzelfahrzeugs mit einem historischen Kennzeichen. Ein solches Fahrzeug muss ebenfalls vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sein, benötigt aber eine Betriebserlaubnis als Oldtimer (auch hier Gutachten nach § 23 StVZO erforderlich).
Auch ein so zugelassenes Fahrzeug ist zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts zu verwenden. Das Fahrzeug unterliegt zudem der regelmäßigen Fahrzeuguntersuchung.

Was wird für ein rotes Kennzeichen benötigt?

  • ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass
  • Bei Firmen ist ein Auszug aus dem Handelsregister (bei einer Kommanditgesellschaft gibt es meist zwei Handelsregisterauszüge), Vollmacht (mit Original-Unterschrift) und Ausweiskopie des Geschäftsführers sowie die aktuelle Gewerbeanmeldung vorzulegen.
  • bei Vereinen ist ein Vereinsregisterauszug und der Ausweis des 1. Vorsitzenden vorzulegen
  • bei Vereinigungen (GdbR) ist ein Nachweis über die Vereinigung und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. Von allen Beteiligten der Vereinigung sind Kopien der gültigen Ausweisdokumente vorzulegen.
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für Rote Kennzeichen
  • SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer
  • gegebenenfalls Zulassungsvollmacht (auch bei Zulassung auf den Ehegatten erforderlich)
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Gutachten für die Einstufung des Fahrzeugs als Oldtimer nach § 23 StVZO

Was muss ich sonst noch wissen?

Kosten:

  • Die Gebühr für die Zuteilung Roter Kennzeichen beträgt höchstens 110,30 Euro
  • 10,20 Euro für das Fahrzeugscheinheft

Rechtsgrundlagen:

Steuerrückstände:

Eine Zulassung kann nur dann vorgenommen werden, wenn die Rückstände beim zuständigen Hauptzollamt bezahlt wurden.

Sollten noch offene Kostenrechnungen bei der Zulassungsbehörde vorliegen kann die Zulassung eines Fahrzeugs ebenfalls erst dann vorgenommen werden, wenn die Kostenrechnungen bezahlt wurden.

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