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Neuzulassung

Schild Neuzulassung

Um ein Neufahrzeug handelt es sich dann, wenn das Fahrzeug erstmals in den Verkehr kommt, das heißt es hatte noch nie ein amtliches Kennzeichen und in den Fahrzeugpapieren steht kein Erstzulassungsdatum. Hierbei spricht man von sogenannten fabrikneuen Fahrzeugen.

Der Erwerb des Kraftfahrzeugs kann im In- oder Ausland erfolgt sein.

Was wird grundsätzlich immer zur Neuzulassung benötigt?

  • ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass
  • Bei Firmen ist ein Auszug aus dem Handelsregister (bei einer Kommanditgesellschaft gibt es meist zwei Handelsregisterauszüge), Vollmacht (mit Original-Unterschrift) und Ausweiskopie des Geschäftsführers sowie die aktuelle Gewerbeanmeldung vorzulegen.
  • bei Minderjährigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Ausweise. Ist nur eine Person erziehungsberechtigt, so ist eine Negativbescheinigung vom Jugendamt notwendig
  • bei Vereinen ist ein Vereinsregisterauszug und der Ausweis des 1. Vorsitzenden vorzulegen
  • bei Vereinigungen (GdbR) ist ein Nachweis über die Vereinigung und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. Von allen Beteiligten der Vereinigung sind Kopien der gültigen Ausweisdokumente vorzulegen.
  • Versicherungsbestätigung von Ihrer Versicherung mit einer siebenstelligen eVB–Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)
  • SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer
  • gegebenenfalls Zulassungsvollmacht (auch bei Zulassung auf den Ehegatten erforderlich)

Zusätzliche erforderliche Unterlagen bei einem Neufahrzeug aus dem Inland

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis oder EG- Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenbestätigung vom Hersteller
    (können die Daten nicht aus der EG-Typgenehmigung übernommen werden, wird ein technisches Datenblatt vom TÜV benötigt)
  • gegebenenfalls Besitznachweis in Form eines Kaufvertrag oder Rechnung im Original sofern die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) durch die Zulassungsbehörde ausgefertigt wird
  • gegebenenfalls Vorführung des Fahrzeugs nach der Kennzeichenzuteilung und vor Ausgabe der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei der Kfz- Zulassungsbehörde sofern die Zulassung nur mit einer EG- Übereinstimmungsbescheinigung beantragt wird

Zusätzliche erforderliche Unterlagen bei einem Neufahrzeug aus dem Ausland

  • Ausländische Fahrzeugpapiere (sofern vorhanden)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Gutachten über eine
    Einzelgenehmigung nach § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) oder § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Besitznachweis in Form eines Kaufvertrag oder Rechnung im Original
  • Vorführung des Fahrzeugs nach der Kennzeichenzuteilung und vor Ausgabe der
    Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei der Kfz-Zulassungsbehörde sofern die Zulassung nur mit einer EG-Übereinstimmungsbescheinigung beantragt wird
  • gegebenenfalls Einfuhrumsatzsteuererklärung
    (gilt bei EU/EWR-Staaten und kann bei der Zulassung ausgefüllt werden)
  • gegebenenfalls Zollunbedenklichkeitsbescheinigung (gilt bei Drittstaaten)

Was muss ich sonst noch wissen?

Kosten:

Neufahrzeug: ab 30 Euro.

Tageszulassung: ab 45,90 Euro

Diese Gebühren erhöhen sich für den Fall, dass Wunschkennzeichen beantragt werden, um 10,20 Euro beziehungsweise 12,80 Euro bei einer Vorwegreservierung. 

Rechtsgrundlagen:

Steuerrückstände:

Eine Zulassung kann nur dann vorgenommen werden, wenn die Rückstände beim zuständigen Hauptzollamt bezahlt wurden.

Sollten noch offene Kostenrechnungen bei der Zulassungsbehörde vorliegen, kann die Zulassung eines Fahrzeugs ebenfalls erst dann vorgenommen werden, wenn die Kostenrechnungen bezahlt wurden.

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