Stadt landshut
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Ummeldung von Fahrzeugen aus der Ukraine

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Allgemeine Informationen

Ummeldung ukrainischer Fahrzeuge in Deutschland
Wer in Deutschland ein nicht in Deutschland zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führt, muss dieses nach (spätestens) einem Jahr in Deutschland auf ein deutsches Kennzeichen / Zulassung umschreiben. Der Zeitraum eines Jahres berechnet sich ab dem Tag der Einreise nach Deutschland.

Versicherungsschutz:
Für das Fahrzeug muss ein gültiger Versicherungsschutz vorhanden sein (AuslPflVG). Dieser kann zum Beispiel nachgewiesen sein durch eine grüne Karte Ihrer (ukrainischen) Kfz-Versicherung oder durch eine Grenzversicherung, die entweder schon bei der Einreise oder in Deutschland abgeschlossen worden ist (siehe unten). Achten Sie dabei auf den Gültigkeitszeitraum Ihrer Versicherung und verlängern Sie diese gegebenfalls rechtzeitig. Die Ausnahmegenehmigung darf nur für die Dauer der Gültigkeit des Versiche-rungsnachweises erteilt werden.

Aufenthalt von mehr als einem Jahr in Deutschland:
Wenn Sie sich seit mehr als einem Jahr in Deutschland aufhalten, ihr Fahrzeug aus der Ukraine mitgebracht haben und Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Landshut haben, können Sie bei uns einen Antrag für eine Ausnahmegenehmigung stellen. Mit dieser Ausnahmegenehmigung müssen Sie ihr Fahrzeug nicht auf ein deutsches Kennzeichen umschreiben, sondern dürfen mit Ihrem ukrainischen Kennzeichen weiterfahren. Hierfür muss ein gültiger Versicherungsschutz nachgewiesen werden.

Dieser Antrag kann bei uns gestellt werden und muss vollständig ausgefüllt vorgelegt werden.

Was wird für die Ausnahmegenehmigung benötigt?

  • Nachweis über einen gültigen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz*:
    a) Grüne Karte
    , die Sie von ihrem ukrainischen Kfz-Haftpflichtversicherer erhalten haben. Die Grüne Karte des ukrainischen Versicherers kann man momentan auch aus Deutschland digital erhalten.
    oder
    b) Bestätigung über eine Grenzversicherung
    mit Angabe der Gültigkeitsdauer
  • Ausweis / Passport / Aufenthaltstitel des Antragstellers (Vorder- und Rückseite) mit Nachweis des Hauptwohnsitzes in der Stadt Landshut
  • ukrainische Fahrzeugdokumente (Registration certificate)
  • Nachweis einer Verkehrssicherheitsuntersuchung einer zur Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO berechtigten Stelle
    ……........................

Die Genehmigung wird dann befristet bis zum Ablauf der Gültigkeit Ihrer Kfz-Versicherung, längstens bis zum 1. April 2024. Bevor Sie diesen Antrag stellen, empfehlen wir zu prüfen, ob die Dauer des Versicherungsschutzes und somit die Gültigkeit der Genehmigung noch für Sie ausreichend wäre. Möglicherweise könnte es sinnvoller sein, zuerst den Versicherungsschutz zu verlängern, bevor Sie diesen Antrag stellen. Die Genehmigung wird Ihnen dann zugesandt.
Zur Deckung des Aufwandes wird in diesen Fällen eine Gebühr von 75 Euro erhoben, die mit dem Bescheid festgesetzt wird.

Was muss ich sonst noch wissen?

Falls die oben beschriebene Ausnahmemöglichkeit nicht in Anspruch genommen werden soll, sondern eine Ummeldung des ukrainischen Fahrzeuges auf eine deutsche Zulassung erfolgen soll, ist folgendes zu beachten:

Wenn für das ukrainische Fahrzeug eine EU-Typengenehmigung besteht (dazu müsste ein CoC-Papier (Certificate of conformity) vorliegen), kann die Umschreibung auf ein deutsches Kennzeichen bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden. Es ist eine Hauptuntersuchung nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nachzuweisen/ durchzuführen.

Welche Unterlagen für eine Umschreibung erforderlich sind, finden hier...

Wenn für das Fahrzeug keine EU-Typengenehmigung (CoC-Papier) besteht, dann ist (zum Beispiel) beim TÜV eine Neuabnahme nach § 21 StVZO erforderlich. Bei dieser Neuabnahme wird unter anderem festgestellt, ob das Fahrzeug technisch EU-konform ist. Es ist möglich, dass für den ukrainische Markt produzierte Fahrzeuge diese Norm nicht oder teilweise nicht erfüllen.

Deshalb empfehlen wir, sich zunächst mit dem TÜV in Verbindung zu setzen, ob diese Abnahme überhaupt durchführbar ist oder ob eventuell Umrüstmaßnahmen erforderlich sein könnten, deren Wirtschaftlichkeit berücksichtigt werden müsste.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit bei allen Zulassungsangelegenheiten liegt bei der Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Landshut, können Sie sich an die Zulassungsstelle der Stadt Landshut wenden. Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen können Sie unabhängig vom Wohnsitz in allen Kfz-Zulassungsstellen durchführen lassen.
 

    Öffnungszeiten
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  • Mo.

    13:30 - 15:30 Uhr

  • Do.

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