Stadt landshut
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Umschreibung eines Fahrzeugs

Wenn sich bei einem Fahrzeug die Halterdaten etwa durch Wechsel des Wohnorts oder Betriebssitzes, Verkauf, Schenkung etc. ändern, haben Sie die Verpflichtung, die Halter- und Fahrzeugdaten bei der Zulassungsbehörde aktualisieren zu lassen. Bei einem Umzug oder Halterwechsel innerhalb von Deutschland können Sie (bei einem zugelassenen Fahrzeug) das bisherige Kennzeichen behalten. Sie können aber auch freiwillig ein Kennzeichen des neuen Zulassungsbezirks beantragen.

Ein Kennzeichen, das Sie bei einem Umzug oder Halterwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk übernommen haben, können Sie sich nach einer Außerbetriebsetzung nicht erneut zuteilen lassen.

Was wird grundsätzlich zur Zulassung benötigt?

  • ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass
  • Bei Firmen ist ein Auszug aus dem Handelsregister (bei einer Kommanditgesellschaft gibt es meist zwei Handelsregisterauszüge), Vollmacht (mit Original-Unterschrift) und Ausweiskopie des Geschäftsführers sowie die aktuelle Gewerbeanmeldung vorzulegen.
  • bei Minderjährigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Ausweise. Ist nur eine Person erziehungsberechtigt, so ist eine Negativbescheinigung vom Jugendamt notwendig
  • bei Vereinen ist ein Vereinsregisterauszug und der Ausweis des 1. Vorsitzenden vorzulegen
  • bei Vereinigungen (GdbR) ist ein Nachweis über die Vereinigung und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. Von allen Beteiligten der Vereinigung sind Kopien der gültigen Ausweisdokumente vorzulegen.
  • Versicherungsbestätigung von Ihrer Versicherung mit einer siebenstelligen eVB–Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)
  • SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer
  • gegebenenfalls Zulassungsvollmacht (auch bei Zulassung auf den Ehegatten erforderlich)

Zusätzliche erforderliche Unterlagen bei Fahrzeug aus dem Inland

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis oder EG- Übereinstimmungsbescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (Prüfbericht im Original)
  • Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung sofern es rechtlich erforderlich ist
  • Amtliche Kennzeichen nur bei einem zugelassenem Fahrzeug mit Kennzeichenwechsel notwendig

Zusätzliche erforderliche Unterlagen bei einem Fahrzeug aus dem Ausland

  • Ausländische Zulassungsbescheinigung im Original
  • amtliche ausländische Kennzeichen, sofern vorhanden
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Gutachten über eine Einzelgenehmigung nach § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)
    oder § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (Prüfbericht im Original)
  • Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung sofern es rechtlich erforderlich ist
  • Besitznachweis in Form eines Kaufvertrag oder Rechnung im Original
  • Vorführung des Fahrzeugs nach der Kennzeichenzuteilung und vor Ausgabe der
    Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei der Kfz-Zulassungsbehörde sofern die Zulassung nur mit einer EG-Übereinstimmungsbescheinigung beantragt wird
  • gegebenenfalls Einfuhrumsatzsteuererklärung
    (gilt bei EU/EWR-Staaten und kann bei der Zulassung ausgefüllt werden)
  • gegebenenfalls Zollunbedenklichkeitsbescheinigung (gilt bei Drittstaaten)

Was muss ich sonst noch wissen?

Kosten:

  • Umschreibung innerhalb des Zulassungsbezirks: ab 24,20 Euro
  • Umschreibung von außerhalb des Zulassungsbezirks: ab 27,10 Euro

Die Gebühren erhöhen sich bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens um 10,20 Euro.

Hinweis:

Es gibt zusätzlich zu den genannten Fällen weitere, die die Vorlage zusätzlicher Unterlagen und gegebenenfalls andere Gebühren zur Folge haben. Bitte kontaktieren Sie in diesen Fällen Ihre Zulassungsbehörde.

Rechtsgrundlagen:

Steuerrückstände:

Eine Zulassung kann nur dann vorgenommen werden, wenn die Rückstände beim zuständigen Hauptzollamt bezahlt wurden.

Sollten noch offene Kostenrechnungen bei der Zulassungsbehörde vorliegen, kann die Zulassung eines Fahrzeugs ebenfalls erst dann vorgenommen werden, wenn die Kostenrechnungen bezahlt wurden.

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