Stadt landshut
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Ende der Gratis-Bürgertestungen - Voraussetzungen beachten

14.10.2021
Gesundheit

Nach Ende der Gratis-Bürgertestungen: Städtische Station meldet zahlreiche Fehlanmeldungen für kostenlose Tests. Zwei Drittel der Interessenten erfüllen die rechtlichen Voraussetzungen nicht und müssen abgewiesen werden – Nachfrage nach Erstimpfungen bleibt gegenüber Vorwochen konstant.

Die kostenlosen Bürgertestungen per Antigenschnelltest des Bundes und die gleichermaßen kostenfreien PCR-Tests im Wege der bayerischen Jedermann-Testungen sind mit Wirkung zum 11. Oktober abgeschafft worden. Seit Montag müssen damit auch in der Stadt Landshut Erwachsene, die sich auf das Coronavirus SARS-Cov-2 testen lassen möchten, normalerweise zahlen. Das gilt insbesondere auch dann, wenn ein negativer Testnachweis zur Einhaltung der 3G-Regeln benötigt wird.
Allerdings ist die neue Rechtslage offensichtlich noch längst nicht allen Bürgerinnen und Bürgern bekannt. Das städtische Testzentrum auf der Grieserwiese verzeichnete jedenfalls an den vergangenen drei Tagen jeweils mehrere hundert Fehlanmeldungen von Personen, die keinen Anspruch mehr auf einen Gratistest haben. Zu einem kostenlosen Antigenschnelltest berechtigt sind gemäß Neufassung der Testverordnung des Bundes nur noch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Schwangere, Studierende und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen das Virus impfen lassen können – wobei jeweils ein Nachweis vorzulegen ist. Alle anderen Testwilligen müssen abgewiesen werden, weil kommunale Teststationen aus rechtlichen Gründen generell keine kostenpflichtigen Tests vornehmen dürfen.

Soweit Personen mit Covid-typischen Krankheitssymptomen – in der Regel per PCR-Verfahren – auf eine Infektion mit Sars-Cov-2 getestet werden müssen, sind dafür übrigens nicht mehr die kommunalen Testzentren, sondern ausschließlich die niedergelassenen Ärzte zuständig. Dagegen können Schüler, die ihm Rahmen der regelmäßigen Schultestungen ein positives Ergebnis erhalten haben, und Kontaktpersonen von nachweislich Infizierten auch an den kommunalen Einrichtungen einen PCR-Test durchführen lassen. Voraussetzung dafür ist aber die Vorlage eines entsprechenden Nachweises der Schule beziehungsweise eine Überweisung des Staatlichen Gesundheitsamts sowie – ebenfalls obligatorisch – eine vorherige Terminvereinbarung.

Die Änderung der bundesweiten Teststrategie hat zumindest in der Stadt Landshut bisher noch keine messbaren Auswirkungen auf die Impfbereitschaft. Die Nachfrage ist laut Thomas Schindler, der das städtische Impfzentrum an der Ringelstecherwiese leitet, seit Wochen konstant: „Momentan verzeichnen wir – wie in den Vorwochen – durchschnittlich 60 bis 70 Erstimpfungen pro Tag, wobei der vergangene Samstag mit knapp 100 Erstimpfungen schon etwas heraussticht.“ Dazu kommen täglich mehrere Dutzend Zweitimpfungen und vereinzelt auch erste Drittimpfungen, so Schindler. „Damit arbeiten wir eigentlich über unseren Kapazitätsgrenzen.“ Diese mussten nämlich aufgrund landesrechtlicher Vorgaben Anfang Oktober deutlich reduziert werden. „Die kommunalen Impfzentren sind seither eigentlich nur noch als Ergänzung zum Angebot der Hausärzte vorgesehen."

Einen laufend aktualisierten Überblick über die privat betriebenen Teststationen in Stadt und Landkreis Landshut, die kostenpflichtige Coronatests für alle Bürgerinnen und Bürger anbieten, gibt es im Internet unter www.landshut.de/schnelltest. Das städtische Impfzentrum ist von Dienstag bis Samstag jeweils von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr geöffnet.

Übersicht: Für wen bleiben Corona-Tests kostenfrei?
Foto zeigt Corona-Test mit FFP2-Maske.
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Nach Ende der Gratis-Bürgertestungen: Städtische Station meldet zahlreiche Fehlanmeldungen für kostenlose Tests.