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Seit 9.11. Krankenhaus-Ampel auf ROT

08.11.2021
Gesundheit

Koalitionsausschuss: „Wellenbrecher“ und Hotspotregelung: Ministerpräsident Dr. Markus Söder, MdL, der Leiter der Staatskanzlei, Staatsminister Dr. Florian Herrmann, MdL, Gesundheitsminister Klaus Holetschek, MdL, und Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo, MdL, haben am 19. November 2021 nach dem Koalitionsausschuss über die aktuelle Corona-Lage im Rahmen einer Pressekonferenz informiert. Mehr Infos

Corona-Regelungen

Ministerpräsident Dr. Markus Söder, MdL: “Die Lage ist sehr ernst. Die Inzidenz steigt hoch und die Betten laufen voll. Vor allem Ungeimpfte sind betroffen. Es braucht jetzt Wellenbrecher. Das ist hart, aber uns treibt die Sorge um das Leben der Menschen. Bayern bleibt das Team Vorsicht.

UPDATE: (15.11.): Bericht aus der Kabinettssitzung vom 15. November 2021;

Weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen

UPDATE (15.11.)

Weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen

Mit Blick auf die ungebrochene Infektionsdynamik, die stark gestiegenen Infektionszahlen und die grenzwertige Belastung der bayerischen Krankenhäuser beschließt die Staatsregierung folgende Maßnahmen:

1. Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird zum 16. November (Inkrafttreten Dienstag) in folgenden Punkten geändert:

• Verpflichtendes 2G gilt in der Ampelstufe rot künftig auch in der Gastronomie und in der Beherbergung. Bei körpernahen Dienstleistungen gilt weiterhin 3G plus.

• Wo 3G plus oder 2G verpflichtend ist, gilt künftig die Maskenpflicht (bei Gastronomie: Nur zum Platz), außer das Abstandsgebot wird eingehalten.

• Damit gilt die Maske in der gelben und roten Stufe auch in Diskotheken, Clubs und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen, außer Betreiber und Veranstalter wählen 2G plus und verlangen zusätzlich einen Schnelltest.

• In der gelben und roten Stufe der Krankenhausampel müssen nicht geimpfte oder nicht genesene Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen daher mindestens zweimal wöchentlich einen negativen PCR-Test oder arbeitstäglich einen negativen Schnelltest vorlegen. Besucher in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern müssen bei jedem Besuch einen negativen Schnelltest vorweisen.

• Generell gilt, dass Tests ein Sicherheitsplus auch für Geimpfte bieten. Angesichts des wieder kostenfreien Testangebots werden alle Bürgerinnen und Bürger einschließlich Geimpfte aufgefordert, etwa insbesondere zum Schutz vulnerabler Gruppen, dieses Angebot anzunehmen.
• In den Kitas werden zukünftig dreimal wöchentlich Testangebote gemacht und in der roten Stufe wieder feste Gruppen eingerichtet.

2. Die vierte Corona-Welle ist eine Welle der Ungeimpften. Impfen ist und bleibt der wichtigste Weg aus der Pandemie. Vor diesem Hintergrund hat der Ministerrat bereits vergangene Woche die Wiederaufnahme des Betriebs der Impfzentren beschlossen. Bayern spricht sich für eine Auffrischungsimpfung bereits nach fünf Monaten nach der letzten Impfung aus. Sollte der Bund dafür den Rechtsrahmen nicht umgehend anpassen, wird der Freistaat bestehende Rechtsrisiken eigenständig absichern. Die Staatsregierung wird darüber hinaus ihre Impfkampagne weiter forcieren, um insbesondere bei Auffrischimpfungen (Booster) Bürgerinnen und Bürgern noch mehr niedrigschwellige Impfangebote nahe zu bringen.

3. Krankenhäuser, die von Anordnungen des Ärztlichen Leiters Krankenhauskoordinierung über die Freihaltung von Versorgungskapazitäten nach der Allgemeinverfügung Notfallplan Corona-Pandemie betroffen sind, erhalten hierfür aus Landesmitteln – zusätzlich zu anderen Corona-Hilfen von Bund und Freistaat – einen Entschädigungsbetrag von 300 Euro pro Tag pauschal für 5 Prozent ihrer zugelassenen somatischen Betten (sogenannte Freihaltepauschale). Die Zahlung wird für den Zeitraum vom 11. November 2021 bis 30. April 2022, längstens jedoch für die Dauer des Katastrophenfalls und einer entsprechenden Regelung in der Allgemeinverfügung zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern; Notfallplan Corona-Pandemie gewährt.

 

UPDATE (10.11.): Ministerpräsident Dr. Markus Söder ordnet bayernweiten Katastrophenfall an: zur Pressemitteilung

 

UPDATE (9.11.): Bericht aus der Kabinettssitzung vom 9. November 2021: Ministerrat beschließt weitere Maßnahmen

Was bedeutet die rote Krankenhausampel für die Bürgerinnen und Bürger?

Mehr Informationen finden Sie unter www.coronavirus.bayern.de

Vergleich Maßnahmen gelbe und rote Ampel
G-Regelungen im Überblick
Ampelregelungen im Überblick
Rote Krankenhausampel
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