Stadt landshut
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Illegal entsorgter Bauschutt: Probenergebnisse liegen vor

07.12.2022
Natur & Umwelt

Im Fall des illegal abgelagerten Abbruchmaterials in Gretlmühle liegen nun die Ergebnisse der Beprobung vor.

Im Zuge einer Durchsuchungsaktion der Staatsanwaltschaft Passau wurden am 24. November 2022 auf einem Betriebsgelände in Gretlmühle rund 500 Tonnen mutmaßlich kontaminiertes Abbruchmaterial festgestellt. Um zu klären, ob und mit welchen Stoffen das Material belastet ist, hatte das Umweltamt der Stadt Landshut unmittelbar nach der Entdeckung die Beprobung des verdächtigen Materials in Auftrag gegeben. Inzwischen liegen die Ergebnisse bei der Stadt Landshut vor.

Zum einen wurde ein Feldweg westlich des Betriebsgeländes untersucht, da der Verdacht bestand, dass darin ein Teil des Materials verbaut wurde. An fünf Stellen, so genannten Schürfen, wurde der Weg geöffnet, um dessen Aufbau zu untersuchen. Das Hauptaugenmerk lag dabei auf der zwischen zwei und fünf Zentimeter starken Schicht aus Asphalt-Fräsgut, die als Deckschicht aufgebracht worden war. Von den fünf Schürfen wurden drei direkt im Weg, einer auf dem Wendeplatz vor der Zufahrt auf das Gelände und einer auf der befestigten Fläche vor einer Fertiggarage angelegt. Aus jedem Schurf wurde aus der schwarzen Deckschicht eine Probe entnommen und auf den Leitparameter Polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) untersucht. Insgesamt wurden also fünf Proben entnommen.

 

Verbautes Material muss umgehend entfernt werden

In drei von fünf Schürfen lag der gemessene PAK-Gehalt über 10 mg/kg. Laut den Vorgaben des Bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft handelt es sich damit um gering verunreinigten Ausbau-Asphalt, der nur unter einer dichten Deckschicht verbaut werden darf, was hier aber nicht erfolgt ist. Das im Bereich der Zuwegung als Deckschicht über einem durchlässigen Frostschutzkies eingebrachte Asphaltfräsgut wurde also unzulässig verbaut und muss umgehend entfernt werden. Dies erfolgt am Mittwoch, 7. Dezember, unter Aufsicht des Fachbereichs Umweltschutz der Stadt Landshut.

Weitere Proben wurden von den Haufwerken genommen, die sich auf dem Betriebsgelände befinden. Die Ergebnisse lieferten Einstufungen bis zur Zuordnungsklasse 2. Das Material eignet sich damit grundsätzlich zum Verfüllen von Gruben, Brüchen und anderen Bauwerken entsprechend der Regelungen des Verfüll-Leitfadens. Ein konkreter Handlungsbedarf besteht aus umweltfachlicher Sicht jedoch nicht. Da es sich ungeachtet der chemischen und physikalischen Analysen um Abfall im rechtlichen Sinn handelt, sind die Haufwerke vom Gelände zu entfernen. Ebenfalls am Mittwoch, 7. Dezember, ist ein Gutachter vor Ort, der die Haufwerke nach einem genormten Verfahren genauer analysieren wird. Dadurch kann die Eignung für eine eventuelle Weiterverwertung abschließend geklärt werden.

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