Stadt landshut
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Illegal gelagerter Schutt: Frist für Entfernung verlängert

05.01.2023
Natur & Umwelt

Die Frist für den Abtransport des illegal gelagerten Bauschutts auf einem Betriebsgelände in Gretlmühle wurde verlängert.

Der Betreiber des Betriebsgeländes, auf dem im November nicht genehmigtes Abbruchmaterial festgestellt worden ist, hat bei der Stadt Landshut Fristverlängerung für die Entfernung der dort noch vorhandenen Haufwerke beantragt und genehmigt bekommen. Nun hat er bis Ende Januar Zeit. Als Begründung wurden krankheitsbedingte Personalausfälle und Betriebsschließungen während der Feiertage genannt.

Im Zuge einer Durchsuchungsaktion der Staatsanwaltschaft Passau war am 24. November 2022 auf dem Betriebsgelände in Gretlmühle mutmaßlich kontaminiertes Abbruchmaterial festgestellt worden. Eine anschließende vom Amt für Umwelt-, Klima- und Naturschutz in Auftrag gegebene Beprobung ergab, dass es sich bei einem Teil des Materials um gering verunreinigten Ausbau-Asphalt handelte, der unsachgemäß verbaut wurde und umgehend entfernt werden musste. Dies ist bereits Anfang Dezember unter behördlicher Aufsicht erfolgt.

Die darüber hinaus auf dem Gelände gelagerten Haufwerke ergaben keine gefährliche Belastung. Aus umweltfachlicher Sicht bestand daher kein Handlungsbedarf. Es handelt sich aber dennoch um Abfall im rechtlichen Sinne, für dessen Lagerung auf dem Gelände der Betreiber keine Genehmigung hat. Der Betreiber hatte daher die Aufforderung erhalten, die Haufwerke bis 31. Dezember 2022 vom Gelände zu entfernen und dies auch nachzuweisen. Die mit diesen Arbeiten beauftragte Firma konnte den Auftrag jedoch nicht bis Ende Dezember abarbeiten. Als Gründe wurden unter anderem hohe, krankheitsbedingte Personalausfälle und Betriebsschließungen während der Feiertage bei der beauftragten Firma genannt. Das Amt für Umweltschutz der Stadt Landshut hat die Frist zur Räumung des Lagerplatzes daher einmalig bis zum 31. Januar 2023 verlängert.

unsortierter Bauschutt
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