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Bürgerbegehren „Fußgängerzone Neustadt“: Quorum erreicht

20.01.2023
Politik

Initiatoren reichen 524 Unterschriften nach.

Die Prüfung der nachgereichten Unterschriften zum Bürgerbegehren „Fußgängerzone Neustadt“ ist abgeschlossen. Das erforderliche Quorum an gültigen Unterschriften ist nun erreicht.

Ziel der Initiatoren ist es, den unteren Teil der Neustadt zwischen Firmer Bräu und Ursulinenenge als Fußgängerzone auszuweisen. Mitte Dezember hatten sie 571 Listen mit insgesamt 3.835 Unterschriften eingereicht. Nach der Prüfung durch das Einwohner- und Standesamt wurden 3.121 Unterschriften als gültig anerkannt. Um einen Bürgerentscheid beantragen zu können, ist gesetzlich ein Quorum von sechs Prozent der zum Zeitpunkt der Einreichung 54.930 wahlberechtigten Landshuterinnen und Landshuter notwendig, also 3.296 gültige Unterschriften. Das erforderliche Quorum war damit nicht erreicht worden, es hatten 175 gültige Unterschriften gefehlt.

Daraufhin hatten die Initiatoren weitere 115 Listen mit zusammen 524 Unterschriften nachgereicht. Auch deren Prüfung ist inzwischen abgeschlossen. 424 davon sind gültig. Damit ist das erforderliche Quorum insgesamt erreicht. In der nächsten Sitzung am Freitag, 27. Januar, kann das Stadtratsplenum nun über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden.

Die ungültigen Unterschriften mussten hauptsächlich gestrichen werden, weil die Unterzeichner nicht in Landshut oder nur mit Nebenwohnsitz in Landshut gemeldet sind, keine EU-Bürger sind, Name und Geburtsdatum falsch waren, Einträge nicht lesbar waren oder doppelt unterschrieben wurde.

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