
Termine
20.04.2023
Stadtteil Berg
Ort: Grundschule Berg
Uhrzeit: 18 Uhr
03.05.2023
Stadtteile Altstadt und Nikola
Ort: Stadtsäle Bernlochner
Uhrzeit: 18 Uhr
21.06.2023
Stadtteil Achdorf
Ort: Grundschule Karl Heiß
Uhrzeit: 18 Uhr
04.10.2023
Stadtteile Frauenberg, Peter und Paul, Schönbrunn
Ort: Sparkassenarena
Uhrzeit: 18 Uhr
16.11.2023
Stadtteile Industriegebiet und Wolfgang
Ort: Haus St. Wolfgang
Uhrzeit: 18 Uhr
23.11.2023
Stadtteile Münchnerau und West
Ort: Hans-Leinberger-Gymnasium
Uhrzeit: 18 Uhr
Tagesordnungen
Eingaben zu Bürgerversammlungen
Onlineformular zur Eingabe für die Bürgerversammlung
Eingaben zu Bürgerversammlungen sind möglich mit Email an:
buergerversammlung@landshut.de
per Post an die Adresse:
Stadt Landshut
Hauptamt
Altstadt 315
84028 Landshut
oder Sie nutzen unser Onlineformular für Ihre Eingabe.
Niederschriften
Niederschriften 2020
Informationen zu Bürgerversammlungen
- Bürgerversammlungen werden nach Art. 18 der Bayerischen Gemeindeordnung vom Oberbürgermeister einberufen.
- Der Oberbürgermeister oder ein von ihm berufener Vertreter leitet die Versammlung.
- Der Oberbürgermeister erstellt zunächst die Tagesordnung; die Bürgerversammlung kann Ergänzungen beschließen.
- Eine Bürgerversammlung ist ferner einzuberufen, wenn dies von mindestens 2,5 % der Gemeindebürger unter Angabe der Tagesordnung schriftlich beantragt wird.
- Bürgerversammlungen können sowohl für einzelne wie auch für mehrere Stadtteile gemeinsam einberufen werden.
- Teilnehmen an der Versammlung dürfen alle Einwohner der betroffenen Stadtteile.
- Rederecht haben nur die Bürger der betroffenen Stadtteile, die das Recht haben, an Kommunalwahlen teilzunehmen (= Gemeindebürger).
- Auf Antrag kann die Bürgerversammlung mit Mehrheitsbeschluss auch Ortsfremden das Rederecht erteilen.
- Auf Bürgerversammlungen sollen nur Angelegenheiten diskutiert werden, die für die Bewohner der betroffenen Stadtteile von allgemeinem Interesse sind.
- Die Bürgerversammlung kann in offener Abstimmung Empfehlungen (= Vorschläge) an den Stadtrat beschließen. Eine Empfehlung ist innerhalb von drei Monaten vom Stadtrat zu behandeln.