Stadt landshut
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Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger zu den Haushaltsberatungen

Sehr geehrte Damen und Herren,


liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

der Haushaltsausschuss der Stadt Landshut hat am 23. Juni 2022 einstimmig beschlossen, dass eine aktive Mitwirkung der Landshuterinnen und Landshuter an der Gestaltung des städtischen Haushalts ermöglicht werden soll. Ziel ist es, auf diesem Wege den Dialog zwischen Bürgerschaft, Politik und Stadtverwaltung zu intensivieren.

Näheres dazu erfahren Sie in den folgenden Abschnitten:

 

Allgemeine Informationen zum Haushalt

Die Stadt Landshut stellt jährlich einen Haushalt nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und der Kommunalhaushaltsverordnung-Kameralistik auf. In diesem Haushalt werden sämtliche Einnahme- und Ausgabepositionen des jeweiligen Jahres sowie des Finanzplanungszeitraums – dieser umfasst die drei auf das Haushaltsjahr folgenden Jahre – abgebildet. Das Zahlenwerk wird jährlich im Stadtratsplenum im Rahmen einer Haushaltssatzung beschlossen und bedarf der Genehmigung durch die Regierung von Niederbayern.

Nähere Informationen zum Haushalt der Stadt Landshut erhalten Sie hier. Insbesondere die jährliche Haushaltsbroschüre vermittelt einen guten Gesamteindruck über die Aufgaben und mittelfristigen Vorhaben der Stadt Landshut.

Wie und wann kann ich mich einbringen?

Der grundsätzliche Ablauf der Bürgerbeteiligung gliedert sich in die folgenden drei Phasen:

1. Phase – Abgabe von Vorschlägen
Im Zeitraum von Januar bis Juni jeden Jahres können Sie Ihre Vorschläge einreichen. Bitte beachten Sie hierzu unsere Ausführungen, in welchen Bereichen Vorschläge sinnvoll sind.

2. Phase – Prüfung durch die Verwaltung
In der zweiten Phase von Juli bis September werden Ihre Vorschläge durch die jeweils zuständigen Fachdienststellen geprüft. Hierbei soll sichergestellt werden, dass die Vorschläge auch wirklich für eine Umsetzung infrage kommen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Haushaltsausschuss zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

3. Phase – Entscheidung über die Anträge im Haushaltsausschuss
In der finalen Phase von Oktober bis März wird durch das Amt für Finanzen in Abstimmung mit den Fachdienststellen der Haushaltsentwurf erarbeitet. Im Laufe dieser Zeit soll die Entscheidungsfindung über einzelne Projekte in den politischen Gremien herbeigeführt werden. Sollte aus fachlicher Sicht keine anderweitige Behandlung geboten sein, werden Ihre Vorschläge in der Regel im Februar im Haushaltsausschuss vorgestellt und beraten. Die Verabschiedung des Haushalts findet regelmäßig im März des jeweiligen Jahres statt.

Selbstverständlich wird Ihnen das Ergebnis zu Ihrem Vorschlag im Anschluss mitgeteilt.

Wer kann sich beteiligen?

Zur Abgabe eines Vorschlags ist ein Haupt- oder Nebenwohnsitz im Stadtgebiet Landshut notwendig. Sowohl Einzelpersonen als auch Personengruppen können Vorschläge einreichen. Lediglich Vereine können sich über dieses Online-Formular nicht beteiligen. Um Doppelstrukturen zu vermeiden, erfolgt hier wie bisher eine Antragstellung bei den zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Stadtverwaltung.

In welchen Bereichen sind Vorschläge sinnvoll?

Informativ möchten wir Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Stadt Landshut nur in Bereichen tätig sein kann, für die sie rechtlich zuständig ist. Zulässig sind somit nur Vorschläge, die den Wirkungskreis und die Verantwortlichkeit der Stadt Landshut betreffen und nicht bereits ohne Ermessensspielraum der Stadt durch den Gesetzgeber definiert wurden.

Beispiele:

Kommunale Aufgaben sind beispielsweise Kulturförderung, Spielplätze, Gemeindestraßen oder Radwege. In die Zuständigkeiten anderer Behörden fallen zum Beispiel die Sanierung von Bundesstraßen, die Ausstattung von Schulen mit Lehrpersonal oder der Betrieb überregionaler Einrichtungen.

Sollten Sie sich unsicher über den Wirkungskreis der Stadt Landshut sein, reichen Sie Ihren Vorschlag sicherheitshalber gerne trotzdem ein. Die Stadtverwaltung wird Sie informieren, sollte Ihr Vorschlag nicht in der rechtlichen Zuständigkeit der Stadt Landshut liegen.

Mit der Bürgerbeteiligung möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, das Augenmerk auf einzelne Projekte - zum Beispiel im Umfeld eines bestimmten Stadtteils - zu lenken, neben den politischen Großprojekten, die ohnehin im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen in den Stadtratsgremien behandelt werden. Gerade in diesen Bereichen kommen die Mitwirkung und die detaillierte Ortskenntnis der Bürgerinnen und Bürger der Entscheidungsfindung der Kommunalverwaltung zugute.

Eigene Vorschläge einbringen

Hier können Sie direkt einen Vorschlag unterbreiten:

  • 1 Aktuell Persönliche Angaben
  • 2 Vorschläge zu den Haushaltsberatungen
  • 3 Vollständig
Name
Anrede
Adresse
Weiter

Vorschläge zu den Haushaltsberatungen sind auch möglich per Post an die Adresse:

Stadt Landshut
Amt für Finanzen
Sachgebiet Haushalt
Fleischbankgasse 316
84028 Landshut

 

Sollten Sie Ihren Vorschlag schriftlich einreichen, denken Sie bitte an die Angaben zu Ihrer Person, die uns eine Kontaktaufnahme ermöglichen.

Bei Rückfragen erreichen Sie uns auch unter der E-Mail-Adresse haushalt@landshut.de.

Sobald Ihr Vorschlag abschließend behandelt wurde, informieren wir Sie über die angegebenen Kontaktdaten gerne über das Ergebnis. Bitte beachten Sie, dass dies aufgrund des oben genannten Ablaufs einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Ich freue mich auf Ihre Vorschläge!

Ihr

Alexander Putz

Oberbürgermeister

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