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Bürgerentscheide

Rathaus Balkon

Bürgerentscheide nach Art. 18 a der Bayerischen Gemeindeordnung werden entweder durch Bürgerbegehren oder Ratsbegehren herbeigeführt

Bürgerentscheide:

  • Bürgerentscheide sind an einem Sonntag innerhalb von drei Monaten nach der Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durchzuführen
  • diese Frist kann der Stadtrat  im Einvernehmen mit den vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens um höchstens drei Monate verlängern
  • stimmberechtigt ist jeder Gemeindebürger (=Bürger, die das Recht haben, an Kommunalwahlen teilzunehmen)
  • die gestellte Frage ist entschieden, in dem sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit in Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern (Landshut) mindestens 15 % der Stimmberechtigten beträgt.
  • bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet
  • finden an einem Tag mehrere Bürgerentscheide zum gleichen Thema statt, hat der Stadtrat eine Stichfrage für den Fall zu beschließen, dass die gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise beantwortet werden
  • Bürgerentscheide haben die Wirkung von Beschlüssen des Gemeinderates und gelten für ein Jahr

Bürgerbegehren

  • bei einem Bürgerbegehren muss eine mit Ja oder Nein zu entscheidende Fragestellung und eine Begründung bei der Gemeinde eingereicht werden
  • es sind bis zu drei Personen zu benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten
  • das Bürgerbegehren muss in Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern (Landshut ) von 6 % der Gemeindebürger (=Bürger, die das Recht haben, an Kommunalwahlen teilzunehmen) unterschrieben sein.
  • über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet der Gemeinderat unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Einreichung des Bürgerbegehrens

Ratsbegehren

  • der Gemeinderat kann beschließen, dass über eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet
Rathaus 1 der Stadt Landshut

Das Rathaus 1 der Stadt Landshut inmitten der Altstadt.