Stadt landshut
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Liegenschaftsamt

Das Liegenschaftsamt ist unter anderem zuständig für den Erwerb und Verkauf von bebauten oder unbebauten Grundstücken für die Stadt Landshut, Stadtwerke und Hl. Geistspitalstiftung sowie für die Verwaltung von eigenen oder angemieteten unbebauten Grundstücken und Wahrnehmung von Aufgaben als Grundstückseigentümerin beziehungsweise Grundstücksnachbarin.

 

Baugrundstücke und Immobilienangebote des Liegenschaftsamtes

Geplante Wohnbaugebiete

Baugebiet "Hammerbachwiesn" nähe Obere Liebenau

Das Baugebiet ist derzeit in Planung.

Falls Sie an diesem Baugebiet Interesse haben, können Sie sich in eine Interessentenliste eintragen lassen. Wir werden Sie dann zu gegebener Zeit informieren, sobald die Wohnbaugrundstücke zum Verkauf zur Verfügung stehen. Sie können hierzu das Formular verwenden.

Zum Formular für Interessenten

Mit der Speicherung und Verwendung meiner Daten zur Kontaktaufnahme erkläre ich mich einverstanden. Die Hinweise zum Datenschutz habe ich zur Kenntnis genommen.
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Baugebiet "Nördlich Tulpenstraße" (zwischen Eichenstraße und Tulpenstraße)

Das Baugebiet ist derzeit in Planung.

Falls Sie an diesem Baugebiet Interesse haben, können Sie sich in eine Interessentenliste eintragen lassen. Wir werden Sie dann zu gegebener Zeit informieren, sobald die Wohnbaugrundstücke zum Verkauf zur Verfügung stehen. Sie können hierzu das Formular verwenden.

Zum Formular für Interessenten

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Baugebiet "Ochsenau" bei Auloh

Das Baugebiet ist derzeit in Planung. Nähere Informationen zum Planungsstand erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link "Baugebietsentwicklung Ochsenau".

Falls Sie an diesem Baugebiet Interesse haben, können Sie sich in eine Interessentenliste eintragen lassen. Wir werden Sie dann zu gegebener Zeit informieren, sobald die Wohnbaugrundstücke zum Verkauf zur Verfügung stehen. Sie können hierzu das Formular verwenden.

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Gewerbegrundstücke

Für Anfragen steht Ihnen die Wirtschaftsförderung der Stadt Landshut zur Verfügung (Tel. 0871 - 88 16 20 oder Email wirtschaft@landshut.de).

Aufgaben

Gestattungen

Bei Nutzung einer unbebauten privaten städtischen Fläche bedarf es des Abschlusses eines Gestattungsvertrages.

Hierzu setzen Sie mit der Stadt Landshut einen schriftlichen Vertrag auf. Für die Genehmigung oder Gestattung müssen Sie eine Gebühr entrichten. Deren Höhe richtet sich nach der Intensität der Grundstücksnutzung und ist für den jeweiligen Einzelfall zu prüfen.

Um Ihre Anliegen überprüfen zu können, bedarf eines schriftlichen Antrages mit genauer Beschreibung des Vorhabens und der Dauer der Nutzung sowie einen entsprechenden Lageplan.

 

Pachten

Abschluss von Pachtverträgen zur landwirtschaftlichen Nutzung städtischer unbebauter Flächen.

Vorkaufsrechtsanfragen

Bearbeitung von gesetzlichen Vorkaufsrechten der Stadt Landshut nach Vorlage der Urkunden durch ein Notariat.

Grundstücksverkehrsgesetz

Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz nach notarieller Vertragsübermittlung.

Bestellung, Löschung und Bearbeitung von Rechten

Abschließende Bearbeitung von Rechten an Grundstücken, wie zum Beispiel die Bestellung von Dienstbarkeiten.

Erbbaurechte an städtischen Grundstücken

Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten.

Festlegung von Vertragsbedingungen und fortlaufende Behandlung von Erbbaurechten.

    Öffnungszeiten
    Öffnungszeiten
  • Mo.-Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

  • Mo.-Do.

    14:00 - 16:00 Uhr

Bitte beachten Sie:

Vorherige telefonische Terminabsprache!