Stadt landshut
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Sachgebiet Steueramt und Anliegerleistungen

Das im Amt für Finanzen angesiedelte Sachgebiet Steueramt und Anliegerleistungen ist für die Festsetzung der gemeindlichen Steuern, Abgaben und Gebühren sowie Ausbau- und Erschließungsbeiträge zuständig. Auch die Widmung öffentlicher Straßen fällt in dessen Zuständigkeit.

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Do.

    08:00 - 12:00 Uhr

    14:00 - 16:00 Uhr

  • Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung