Stadt landshut
Color

Jagd-, Fischerei-, Waffen- & Sprengstoffrecht

Jagdrecht

Wer die Jagd ausüben beziehungsweise Jagdwaffen erwerben möchte, benötigt dazu einen gültigen Jagdschein. Erforderliche Voraussetzungen sind eine bestandene deutsche Jägerprüfung, eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung und die dementsprechende Zuverlässigkeit.

Was ist zu tun?

Für den Fall, dass sich ihr Hauptwohnsitz in Landshut befindet, ist der Jagdschein bei der Stadt Landshut - Ordnungsamt zu beantragen.

Fischereirecht

Anglerinnen"Angler auf dem See"

 

 


 

 

 

 

Wer in Bayern den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen Fischereischein. Eine der Voraussetzungen zur erstmaligen Erteilung des Fischereischeines ist das erfolgreiche Ablegen der schriftlichen Fischerprüfung.

Bei der Ausübung des Fischfangs müssen Sie den gültigen Fischereischein und einen gültigen Erlaubnisschein (Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten) bei sich führen.

Auch für die Elektrofischerei ist eine Erlaubnis des Ordnungsamtes erforderlich.

Waffenrecht

Wer Schusswaffen und Munition erwerben will, benötigt hierfür eine Waffenbesitzkarte (WBK). Die Waffenbesitzkarte berechtigt lediglich zum Erwerb und Besitz der darin eingetragenen Waffen, nicht dazu, diese außerhalb des befriedeten Besitztums zu führen. Hierfür wird ein Waffenschein benötigt.

Zum Führen von Gas-, Schreckschuss- und Signalwaffen, die mit dem Prüfzeichen „PTB“ ausgestattet sind, wird ein sogenannter „Kleiner Waffenschein“ benötigt.

Was ist zu tun?

Für den Fall, dass sich ihr Hauptwohnsitz in Landshut befindet, ist die jeweilige Erlaubnis bei der Stadt Landshut - Ordnungsamt zu beantragen.

Sprengstoffrecht

Wer im nicht gewerblichen Bereich (Wiederlader, Vorderladerschützen und Böller) mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will, benötigt eine Erlaubnis.

Für den Bereich der Stadt Landshut ist für die Erteilung der Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz und für die Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen das Ordnungsamt zuständig.

Für das Abbrennen von Feuerwerken in Form der Vorführung von Effekten mit pyrotechnischen Gegenständen in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen, zum Beispiel Mehrzweckhallen, Schulen, Diskotheken, Festzelten und Freigeländen mit Spiel- oder Szenenflächen im Stadtbereich Landshut ist ebenfalls eine Erlaubnis des Ordnungsamtes erforderlich.

Die Regierung von Niederbayern vollzieht dagegen als Gewerbeaufsichtsamt das Sprengstoffrecht im Hinblick auf den gewerblichen Bereich.

Das gewerbsmäßige Abbrennen von Bühnenpyrotechnik muss rechtzeitig zwei Wochen vor der Veranstaltung beim Gewerbeaufsichtsamt angezeigt werden.

    Öffnungszeiten