Stadt landshut
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Zivil- & Katastrophenschutz

Internationales Zivilschutzzeichen
Internationales
Zivilschutzzeichen

 

Der Zivil- und Katastrophenschutz ist gleichzeitig humanitäre Aufgabe und staatliche Institution.

In Landshut ist er als eigener Fachbereich organisiert und dem Ordnungsamt angegliedert.

Die Stadt ist auf eine in den Wintermonaten eventuell drohende Energieversorgungskrise bis hin zu einem nicht mit letzter Sicherheit auszuschließenden Blackout vorbereitet. Notfallpläne wurden erarbeitet und vorgestellt. Neben den Einsatzkräften von Rettungsdiensten, Polizei, Feuerwehr und THW sowie Verwaltungsmitarbeitern leisten in solchen Situationen erfahrungsgemäß auch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer einen unverzichtbaren Beitrag bei der Krisenbewältigung. Dieses Potenzial möchte die Stadt im Interesse der Gesamtgesellschaft optimal nutzen. Daher werden alle Bürgerinnen und Bürger, die dazu bereit sind, sich im Katastrophenfall als Freiwillige in den Dienst der Allgemeinheit zu stellen, gebeten, sich per E-Mail an die Adresse FreiwilligeHelfer@landshut.de zu melden.

Notfallbroschüre der Stadt Landshut

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Zivilschutz

Die Aufgabe des Zivilschutz ist es, durch nichtmilitärische Maßnahmen insbesondere die Bevölkerung vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.

Zum Zivilschutz gehören insbesondere

  • der Selbstschutz
  • Warnung der Bevölkerung
  • der Schutzbau
  • die Aufenthaltsregelung
  • der Katastrophenschutz (für den Verteidigungsfall)
  • Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit
  • Maßnahmen zum Schutz von Kulturgütern

Geregelt ist dies im Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz - ZSKG)

Katastrophenschutz

Die Katastrophenschutzbehörden haben die Aufgaben, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen.

Eine Katastrophe im Sinne des Bayerischen Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichen Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken.

Zur Katastrophenhilfe sind verpflichtet

  • alle Behörden und Dienststellen des Freistaates Bayern
  • die Gemeinden, Landkreise und Bezirke
  • die sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • die Feuerwehren
  • die freiwilligen Hilfsorganisationen
  • Verbände der Freien Wohlfahrtspflege

Rechtsgrundlage
Bayersiches Katastrophenschutzgesetz - BayKSG

    Öffnungszeiten
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