Color

Lebensmittelüberwachung

Lebensmittel

Allgemeine Informationen:

Das Verbraucherschutzrecht umfasst eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen, die insbesondere die Hersteller und Händler von Produkten zur Einhaltung bestimmter Mindeststandards im Hinblick auf die Verwendung von Rohstoffen, sonstigen Ausgangsmateralien und Zusatzstoffen sowie im weiteren betrieblichen Produktionsablauf und auch bei der Warenkenn- und Preisauszeichnung verpflichten. Zum Schutz der Bürger vor möglichen Gesundheitsgefahren, Irreführung und Täuschung werden von der Stadt Landshut Verbraucherschutzbeamte eingesetzt, die die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften (zum Beispiel Lebensmittelrecht, Preisangabenverordnung) kontrollieren.

Bei Fragen zur Lebensmittelüberwachung oder einer Verbraucherbeschwerde können Sie sich an die genannten Ansprechpartner wenden.

Informationen zur Gebührenerhebung:

Dienstleistungen, wie beispielsweise Kontrollen durch die Verbraucherschutzbeamten und behördliche Vollzugsmaßnahmen (Rückrufe, Anordnungen etc.), sind gebührenpflichtig.

Die Gebühren bemessen sich dabei nach den aktuell geltenden Personaldurchschnitts- und Personalvollkosten für den öffentlichen Dienst in Bayern. Fragen zur Gebührenbemessung werden telefonisch unter 0871 - 88 13 18 oder per E-Mail (marktwesen@landshut.de) beantwortet.

Registrierung von Lebensmittelbetrieben

Lebensmittelunternehmer haben nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene der zuständigen Behörde die ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe zu melden.

Hier können Sie die entsprechende(n) Meldung(en) vornehmen:

Formular zur Registrierung

  • 1 Aktuell Persönliche Angaben
  • 2 Angaben zum Betrieb
  • 3 Abschluss
Name
Anrede
Wohnadresse
Art der Meldung
Weiter >

    Öffnungszeiten