Stadt landshut
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Naturschutz

Der Naturschutz blickt auf eine jahrhundertelange Geschichte zurück. So prägte Alexander von Humboldt 1799 den bis heute gebräuchlichen Begriff „Naturdenkmal“. In der Gegenwart befasst sich Naturschutz im Wesentlichen mit dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, der heimischen Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume. Ziel ist dabei eine hohe Biodiversität - also große Arten- und Lebensraumvielfalt - zu sichern oder herzustellen.

Die Ausweisung von Schutzgebieten oder einzelnen Schutzgegenständen ist seit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts bis heute probates Mittel zur Sicherung der heimischen Naturgüter. In Landshut gibt es neben einem Naturschutzgebiet noch Landschaftsschutzgebiete, Landschaftsbestandteile und viele Naturdenkmäler. Dazu kommen europarechtlich geschützte so genannte FFH-Gebiete (FFH heißt „Fauna-Flora-Habitat“ oder „Tiere-Pflanzen-Lebensräume“). Auf gemeindlicher Ebene spielen auch noch Baumschutzverordnungen eine Rolle. Bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Naturhaushalt bedeuten, sind Naturschutzbehörden zu beteiligen, um die Eingriffe zu vermeiden, zu verringern oder einen Ausgleich zu schaffen. Zunehmend wird in unserer hochtechnisierten Welt gerade auf dem Gebiet „Naturschutz“ die Umweltbildung zur Aufgabe für den Naturschutz. Einzelne Arten, wie zum Beispiel der mittlerweile wieder flächendeckend vorkommende Biber, verursachen oftmals Konflikte mit Landnutzern. Hier bedarf es umfassender Aufklärung der Bevölkerung und eines gut organisierten Wildtiermanagements. Mit eigenen Projekten stärkt der Naturschutz seltene einheimische Arten und fördert die Biodiversität.

Naturschutzbeirat

Mitglieder des Naturschutzbeirates (2020 bis 2024)

  • Ulrich Liebert, Deutscher Alpenverein - Bereich Freizeit, Erholung
  • Annegret Weise-Melcher, Wasserwirtschaftsamt Landshut
  • Wilhelm Stölb, Schutzgem. Dt. Wald - Bereich Forstwirtschaft
  • Barbara Zehentbauer, Bund Naturschutz
  • Herbert Mayer, Fischereiverband Niederbayern

Naturschutzgebiet

"Ehemaliger Standortübungsplatz Landshut mit Isarleite"

ehemalige Panzerkette - der Bereich des Naturschutzgebietes, der im Isartal liegt.

 Der „Ehemalige Standortübungsplatz Landshut mit Isarleite“ südlich des Stadtteils Auloh ist der größte und wertvollste Lebensraumkomplex auf dem Gebiet der Stadt Landshut. Am 26. Oktober 2001 wurde er als Naturschutzgebiet zum Schutz der Natur und zur Erholung ausgewiesen. Das Areal ist mit einer Größe von 280 Hektar ein wichtiges Teilgebiet in der Biotopverbundachse Isartal und ein wichtiger Teil des bayerischen Biotopverbundes BayernNetzNatur. Flächeneigentümer sind die Stadt Landshut, die Heiliggeistspital-Stiftung Landshut und die DBU Naturerbe GmbH.

Das Naturschutzgebiet ist Heimat vieler seltener Tiere und Pflanzen und sein Artenreichtum besonders in der offenen Landschaft der Ochsenau und des Tertiären Hügellandes kann nur durch die dort seit Jahrzehnten praktizierte Beweidung mit Schafen erhalten werden. Im Jahr 1999 wurde ein Pflege- und Entwicklungsplan mit Beweidungskonzept für das Naturschutzgebiet erstellt. Ausgeführt wird es von einem Schäfer, der das Gebiet mit seiner ca. 500-köpfigen Schafherde während der Vegetationszeit beweidet. Die Beweidung wird in enger Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde und der Gebietsbetreuung ausgeführt.

Das Naturschutzgebiet ist durch seine reizvolle Landschaft auch ein einmaliges Erholungsgebiet vor den Toren der Stadt Landshut. Nachdem das Gebiet nach der militärischen Nutzung frei zugänglich geworden ist, hat der Nutzungsdruck durch die Erholungssuchenden (Spaziergänger, teilweise mit Hunden, Radfahrer und Mountainbiker sowie Reiter) stark zugenommen. Demgegenüber stehen sensible Lebensräume mit zum Teil störungsempfindlichen Tierarten, deren Erhalt und Schutz die Ausweisung als Naturschutzgebiet dient.

Zum Erhalt dieser wunderschönen Landschaft sind folgende "Spielregeln", die als Ge- und Verbote in der Naturschutzgebietsverordnung verankert sind, besonders zu beachten:

  • Zwischen 1. März und 31. August dürfen die Wege nicht verlassen werden.
  • Hunde sind ganzjährig anzuleinen
  • Das Befahren mit motorisierten Fahrzeugen ist nicht erlaubt.
  • Zelten und Grillen ist nicht gestattet, Picknicken und Rasten ist nur auf den ausgewiesenen Erholungsflächen erlaubt

 Naturschutzgebietsverordnung (PDF-Download)

Karte

Geschichte

 

"Kinder_pflanzen_Bäume"

Festakt zum zehnjährigen Jubiläum des Naturschutzgebietes am 11.11.2011

 

Die sogenannte Ochsenau im Isartal bei Auloh, östlich von Landshut wurde bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts als Viehweide genutzt. Seit 1815 war das 2. Schwere-Reiter-Regiment in Landshut stationiert. 1863 erfolgte mit dem  Bau der Max-II-Kaserne die Schaffung einer zweckmäßigen Unterkunft für die Reiter. So kam der Gedanke einen neuen Exerzierplatz speziell für die Kavallerie zu schaffen. 1879 wurden die Verhandlungen mit den Bauern abgeschlossen und so konnte ab 1880 in Auloh damit begonnen werden, den großen Exerzierplatz anzulegen.

Ab dem Jahr 1925 fanden auf dem Areal in unregelmäßigen Abständen Luftsportveranstaltungen statt. In den 1930er Jahren wurde ein Segelflugplatz angelegt.

Mit der Errichtung der Schochkaserne durch die Reichswehr fand nach Abschluss der Verhandlungen ab dem Jahr 1936 eine wesentliche Erweiterung des Übungsgeländes auf die südlich angrenzende Hochfläche statt.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges im Jahr 1945 übernahmen amerikanische Panzereinheiten den alten und den neuen Exerzierplatz. Ende 1953 gaben die Amerikaner den Flugplatz Auloh für sportliche Zwecke frei, so dass dieser ab 1954 vom Luftsportverein uneingeschränkt genutzt werden konnte. 1963 wurde der Flugbetrieb schließlich nach Ellermühle verlagert.

Bis 1968 wurde der ehemalige Flugplatz Auloh und das Areal westlich Stallwang von der Amerikanischen Armee und bis 1994 von der Bundeswehr hauptsächlich als Übungsgelände für Panzer unter der Bezeichnung „Standortübungsplatz“ genutzt.

Am 11. Januar 2002 feierten die Stadt Landshut, der Bund Naturschutz und Landshuter Kunstschaffende mit einem Festakt und einer Ausstellungseröffnung die Unterschutzstellung des ehemaligen Standortübungsplatzes und Teilen der Isarleite. Der Titel dieses Kunst-Natur-Projektes, das von Paul Riederer vom Bund Naturschutz initiiert wurde, trug den Namen „terra incognita“. Das militärische Gelände war für die Allgemeinheit gesperrt und somit für die meisten Landshuter ein „unbekanntes Land“. Zur Ausstellung ist auch ein Katalog mit zahlreichen Bildern und Texten erschienen. Im Vorwort vergleicht der damalige Oberbürgermeister der Stadt Landshut Josef Deimer die Ausweisung des ehemaligen Standortübungsplatzes als Naturschutzgebiet mit einem Gedicht von Christian Morgenstern und zitiert einen Auszug aus dem Gedicht mit den Worten „Das Werden des Glückes hat man erwarten können“.

Lebensräume

 

"Obstwiese_im_NSG"

Streuobstwiese

Das Naturschutzgebiet liegt in drei Landschaftsräumen. Die sogenannte „Ochsenau“ im weitläufigen Isartal wird von mageren Weideflächen und eingestreuten Kleingewässern geprägt. Im Süden wird die Ochsenau von den mit naturnahen Buchenwäldern bestockten Steilhängen der Isarleite eingerahmt. Am Hangfuß treten zahlreiche, zum Teil Kalktuff abscheidende Quellen aus.

Die malerische Landschaft im Tertiären Hügelland wird geprägt durch weite artenreiche Weideflächen, die zum Teil von totholzreichen Streuobstwiesen, besonnten Tümpeln und offenen Bodenstellen bereichert werden. Durch diese Vielzahl an Lebensräumen und Strukturen konnte sich ein außergewöhnlicher Artenreichtum entwickeln.

Tiere und Pflanzen

Durch die Vielfalt an Lebensräumen und Strukturen entstand ein außergewöhnlicher Artenreichtum. So konnten auf dem Gelände beispielsweise rund 430 Pflanzenarten, 85 Wildbienenarten, 50 Tagfalterarten, 30 Heuschreckenarten, über 25 Libellenarten und 12 Amphibienarten nachgewiesen werden.

 

Gebietsbetreuung Isartal und Naturschutzgebiet

Er ist Teil eines bayernweit agierenden Netzes aus 66 Gebietsbetreuern, die sich um besonders wertvolle Landschaften und Schutzgebiete kümmern. Seit 2020 ist Fabian Hertrich für den "Ehemaligen Standortübungsplatz" zuständig.

In 56 herausragenden bayerischen Gebieten fördert der Naturschutzfonds mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Gebietsbetreuer.

Gebietsbetreuer

Gebietsbetreuer Hertrich Fabian

Seit Mai 2008 gibt es auch für das Naturschutzgebiet „Ehemaliger Standortübungsplatz Landshut mit Isarleite“ und das FFH-Gebiet „Leiten der unteren Isar“ eine professionelle Gebietsbetreuung. Von 2008 bis 2010 betreute Viktoria Meysemeyer und von 2011 bis 2019 Philipp Herrmann das Gebiet, seit April 2020 ist Fabian Hertrich dafür zuständig.

Die Tätigkeit des Gebietsbetreuers umfasst folgende Schwerpunkte und Aufgabenbereiche:

  • Öffentlichkeitsarbeit und Medienpräsenz (Angebot von Regelführungen, Sonderführungen von Gruppen, Durchführung von Projekttagen für Schulklassen und Kindergartengruppen, Erarbeitung und Durchführung von Vorträgen, Berichte für Radio- und Fernsehsendungen, Erstellen von Zeitungsberichten)
  • Aufklärung (Beratungsgespräche mit Flächennutzern, aktive Besucherlenkung durch Aufklärung der Erholungssuchenden im Gebiet)
  • Maßnahmenbezogene Gebietsaktivitäten (Initiierung von Landschaftspflegemaßnahmen und Nutzungskonzepten; maßnahmenbezogene Erfolgskontrollen; Konfliktmanagement)
  • Zusammenarbeit mit Schulen, Fachhochschulen und Universitäten, mit ehrenamtlichen Einrichtungen und sonstigen Interessensgruppen
  • Gebietsbezogene eigene Erhebungen (gezielte Arterfassung, Monitoring/Dauerbeobachtung)

Nationales Naturerbe

DBU_Erbe

Deutschland trägt für seine vielfältigen Landschaften mit ihren Tier- und Pflanzenarten, dem Nationalen Naturerbe, eine besondere Verantwortung. Um dieses Erbe auch für zukünftige Generationen zu bewahren, übergibt die Bundesregierung 125.000 Hektar national bedeutsame Flächen an die Länder, die gemeinnützige "DBU Naturerbe GmbH" und an Naturschutzverbände.

Naturerbe Landshut

Seit Juli 2010 ist die "DBU Naturerbe GmbH", eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU),  Eigentümerin von fünf Naturerbe-Flächen in Bayern mit insgesamt rund 1300 Hektar. Die Liegenschaft Landshut mit rund 190 Hektar bietet mit mageren Weiderasen, Streuobstwiesen, Kleingewässern, Mischwald und alten Nadelbäumen eine außergewöhnliche Vielfalt an Lebensräumen und Strukturen.

DBU Naturerbe GmbH

Die "DBU Naturerbe GmbH" wird 33 großräumige Liegenschaften in neun Bundesländern langfristig für den Naturschutz sichern. Auf den insgesamt rund 46.000 Hektar sollen offene Lebensräume mit seltenen Arten durch Pflege bewahrt, naturnahe Wälder ohne menschlichen Eingriff zu Wildnis entwickelt, artenarme Forste in naturnahe Wälder überführt und Feuchtgebiete sowie Gewässer ökologisch aufgewertet oder erhalten werden. Seit April 2009 ist die "DBU Naturerbe GmbH" bereits für die Naturschutzmaßnahmen vor Ort verantwortlich und führt diese in Zusammenarbeit mit den ortskundigen Mitarbeitern der Bundesforsten aus.

Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen nach § 26 Abs. 1 BNatSchG "ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist.

  1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
  2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
  3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.

Landschaftsschutzgebiete Bayern

 

Festgesetzte Landschaftsschutzgebiete

LSG Restpfettrach

LSG Isar Hangleiten Klausenberg-Ochsenbuckel

LSG Gutenbergweg

in Bearbeitung

LSG Isar Hangleiten Annaberg

LSG Bernlochner Schluchtweg

LSG Isar Hangleiten Carossahöhe-B 299

LSG Sallmannsberg Tal-Josaphat

Geplante Landschaftsschutzgebiete

Schweinbachtal - NSG Ehemaliger Standortübungsplatz Landshut

Metzental

Metzental: Digitale Infoveranstaltung zur Landschaftsschutzgebietsausweisung

Am Donnerstag, 27. Januar 2022, ab 18.30 Uhr hat das Amt für Umwelt-, Klima- und Naturschutz zu einer digitalen Bürgerinformationsveranstaltung eingeladen. Thema war ein künftiges Landschaftsschutzgebiet im Bereich Metzental. Die betroffenen Grundstückseigentümer sowie Bürger aus dem Stadtteil Achdorf  wurden zu dieser Online-Veranstaltung eingeladen.

Nach einer Begrüßung durch Oberbürgermeister Alexander Putz und Bürgermeister Dr. Haslinger wurden zunächst die wesentlichen Erkenntnisse aus dem Fachgutachten des Büros Dr. Schober aus Freising zur Schutzwürdigkeit des Gebiets durch die Stadtverwaltung vorgestellt. Interessierte aus dem genannten Personenkreis konnten der Veranstaltung als Zuhörer beiwohnen und sich per Chatfunktion zuschalten, um Fragen zu den vorgestellten Inhalten zu stellen oder sich mit eigenen Ideen und Vorschlägen für den weiteren Prozess bezüglich einer Schutzgebietsausweisung einbringen.

Die darüber schriftlich eingereichten Fragen und Anregungen wurden gesammelt und  von den Ansprechpartnern -  dem Leiter des Baureferats, Johannes Doll, sowie von Stefan Jahn und Isa Garnreiter vom Amt für Umwelt-, Klima- und Naturschutz – beantwortet beziehungsweise diskutiert.

Die gezeigten Unterlagen können Sie hier herunterladen.

 

Rosental

Das aktuelle Gutachten können Sie hier einsehen.

Landschaftsbestandteile

Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) sind gemäß § 29 Abs. 1 BNatSchG "rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist

  1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
  2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes,
  3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder
  4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.

Festgesetzte Landschaftsbestandteile

Verordnung Salzdorf Buckelwiese

Verordnung Südhang Moniberg

Verordnung Graben am Klosterholzweg

Verordnung Hackerhölzl

Verordnung Ausgleichsweiher bei Dirnau

Naturschutzwacht

Abzeichen_Naturschutzwacht

Abzeichen

Naturschutzwächter

Die Naturschutzwächter unterstützen die Untere Naturschutzbehörde in ihrer aufklärenden und beratenden Tätigkeit. Sie kontrollieren das Befolgen der Naturschutzgesetzte sowie Rechtsvorschriften und vermitteln Freude und Wissen an und über die Natur, um das Verständnis über die Natur zu fördern. Auch beobachten sie Veränderungen in der Natur und melden diese weiter, um die Lebensgrundlage vieler Tiere und Pflanzen zu sichern und die Landschaft zu pflegen.           

Die Naturschutzwächter dürfen zur Erfüllung ihrer Aufgaben:

  • eine Person zur Feststellung ihrer Personalien anhalten
  • die angehaltene Person zu einer Polizeidienststelle bringen, wenn die Feststellung ihrer Personalien an Ort und Stelle nicht vorgenommen werden kann oder wenn der Verdacht besteht, dass ihre Angaben unrichtig sind
  • eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Orts verbieten (Platzverweis)
  • unberechtigt entnommenes Gut und Gegenstände sicherstellen, die bei Zuwiderhandlungen nach Absatz 2 verwendet wurden oder verwendet werden sollen.

Das Stadtgebiet der Naturschutzwächter ist in vier Zonen aufgeteilt (Ost, Mitte und West). Im Osten ist zusätzlich noch ein Wächter für das Naturschutzgebiet im Einsatz. Zur Zeit befinden sich vier Wächter bei der Stadt Landshut im Dienst, welche mit Dienstkleidung, Dienstmarke, Dienstausweis, Kartenmaterial und Fotoapparat ausgestattet sind.

Faltblatt: Die Bayerische Naturschutzwacht

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Baumschutzverordnung

BAUMSCHUTZVERORDNUNG

Bäume sind für eine Stadt und ihre Bewohner von besonderer Bedeutung. Sie beleben das Stadtbild, verbessern das Stadtklima, vermindern den Lärm und sind vielfältiger Lebensraum für zahlreiche Tiere. Zum Schutz des Baumbestandes hat die Stadt Landshut daher zum 1. Januar 2022 die Baumschutzverordnung neu erlassen.

 

GELTUNGSBEREICH:

Die Baumschutzverordnung ist in folgenden zwei Bereichen des Stadtgebiets anzuwenden:

  • Gebiete, die mit einem Bebauungsplan überplant sind und
  • im sogenannten baulichen Innenbereich: Also alle Grundstücke, die sich innerhalb des bebauten Stadtgebiets, aber auch der bebauten Ortsteile (zum Beispiel Ortsteil Frauenberg)  befinden.

 

GESCHÜTZT SIND:

Bäume ab einem Stammumfang von 65 cm, dies sind gut 20 cm Stammdurchmesser.

Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der einzelnen Stammumfänge maßgebend. Gemessen wird der Stammumfang in einer Höhe von einem Meter über dem Erdboden. Bei Bäumen mit einem Kronenansatz unter einem Meter wird der Stammumfang unterhalb des Kronenansatzes gemessen.

 

GESCHÜTZT SIND AUCH:

  • alle Ersatzpflanzungen, auch wenn der Stammumfang von 65 cm noch nicht erreicht ist
  • Walnussbäume, Esskastanien und Wildobstgehölze, sofern sie baumförmig wachsen (zum Beispiel Holunder)

 

NICHT GESCHÜTZT SIND:

  • Obstbäume die wegen ihres Fruchtertrags gepflanzt wurden (Ausnahmen siehe oben). Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass auch Nutzobstbäume nicht beseitigt werden dürfen, wenn sie als Lebensraum für naturschutzrechtlich geschützte Arten dienen. Dies trifft beispielsweise zu, wenn in alten Obstbäumen Bruthöhlen für heimische Singvögel vorhanden sind.
  • Bäume in Baumschulen und Gärtnereien, soweit sie gewerblichen Zwecken dienen

 

Nach der Baumschutzverordnung ist es verboten, ohne Erlaubnis, die geschützten Bäume zu entfernen, zu zerstören oder zu verändern. Eine  Zerstörung oder Veränderung liegt insbesondere vor, wenn Maßnahmen durchgeführt werden, die zum Absterben der Bäume führen können oder das weitere Wachstum verhindern. Die üblichen Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Beseitigung unmittelbar drohender Gefahren fallen nicht unter das Verbot.

 

DIE HÄUFIGSTEN GRÜNDE FÜR EINE ERLAUBNIS ZUR BESEITIGUNG VON BÄUMEN SIND:

  •  erhebliche Beschattung wichtiger Wohnräume (zum Beispiel Wohnzimmer, Kinderzimmer, Büroräume),
  •  gravierende Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen,
  • erhöhte Windwurf- beziehungsweise Windbruchgefahr,
  • Einschränkung der Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen und Wegen.

Kein Grund ist der ortsübliche Laub- und Samenfall.

 

ERSATZPFLANZUNG

Die Erlaubnis wird im Regelfall mit der Auflage einer Ersatzpflanzung von heimischen Laubbäumen mit einem Stammumfang von mindestens 14 bis 16 cm (auf einen Meter Höhe) auf dem Grundstück verbunden.

Die Anzahl und die Wuchsklasse richten sich nach den langfristigen Entwicklungsmöglichkeiten der Ersatzbäume auf dem Grundstück. In der Regel ist pro beseitigtem Baum ein Ersatzbaum der gleichen Wuchsklasse zu pflanzen (siehe Gliederung der Wuchsklassen unten).

Eine Ersatzpflanzung ist nicht erforderlich, wenn sich durch die Beseitigung Nachbarbäume besser entwickeln können.

Wenn eine erforderliche Ersatzpflanzung nicht möglich ist, ist eine Ausgleichszahlung in Höhe der ersparten Aufwendungen (Anpflanzung und Pflege in der Anwuchsphase) an die Stadt zu leisten. Die Ausgleichszahlungen werden zweckgebunden für Baumpflanzungen im Stadtgebiet verwendet.

 

I. Wuchsklasse:

Bäume mit über 20 Metern Höhe, zum Beispiel Eiche, Linde, Walnuss, Roßkastanie, Blutbuche, Esskastanie, Rotbuche

II. Wuchsklasse:

Bäume zwischen 10 und 15 Metern Höhe, zum Beispiel Hainbuche, Feldahorn, Vogelkirsche, Meelbeere, Säuleneiche

III. Wuchsklasse:

Bäume bis 7 Meter Höhe, zum Beispiel Kugelahorn, Kugelrobinie, Zierapfel

Der Antrag soll mindestens zwei Wochen vor der beabsichtigten Beseitigung beim Fachbereich Naturschutz der Stadt Landshut gestellt werden. Zur Bearbeitung des Antrags wird mit dem Außendienst des Fachbereichs Naturschutz ein Ortstermin vereinbart, bei dem in der Regel sofort über die Erlaubnisfähigkeit entschieden wird. Ist die beantragte Beseitigung möglich, wird dies vor Ort bereits schriftlich bestätigt, sodass die Beseitigung schon unmittelbar im Anschluss an den Ortstermin durchgeführt werden kann. Basierend auf den Festlegungen beim Ortstermin erhalten sie anschließend noch einen kostenpflichtigen Erlaubnisbescheid, der auch den Ausgleich (Ersatzpflanzung, -zahlung) festlegt.   

 

Hinweise:

Während der Vogelbrutzeit (1. März bis 30. September) ist es aus Gründen des Artenschutzes verboten, Bäume in denen Vögel brüten, zu entfernen oder zu beschneiden.

Bei Bauvorhaben wird die Befreiung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erteilt.

Bei Bäumen von herausragender Bedeutung ist vor der Entscheidung über eine Erlaubnis der Umweltsenat zu beteiligen.

Werden Bäume im Geltungsbereich der Baumschutzverordnung ohne Erlaubnis entfernt, zerstört oder verändert werden, kann ein Bußgeld durch die  Naturschutzbehörde verhängt werden.

 

Weitere Auskünfte über die Baumschutzverordnung erteilt

Bernhard Schmid

Telefon: 0871/88-1468

E-Mail: bernhard.schmid@landshut.de

Antragsformular auf Befreiung gemäß § 4 Baumschutzverordnung

  • 1 Aktuell Einführung
  • 2 Persönliche Angaben
  • 3 Angaben zum Betrieb
  • 4 Abschluss
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Naturschutzförderprogramme

Förderprogramme für den Bereich Naturschutz finden sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

Ausgleichsflächen

"Ausgleichsfläche Frauenberg"
Ausgleichsfläche Frauenberg

Ausgleichsflächen der Stadt Landshut              

Ausgleichsflächen sind für erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft erforderlich. Vereinfacht gesagt ist derjenige, der Natur überbaut oder sie beseitigt und damit ihren Wert mindert dazu verpflichtet, an anderer Stelle Natur aufzuwerten. Blühende Wiesen, heimische Gehölzgruppen und alte Obstbaumsorten werden hierzu dauerhaft angelegt beziehungsweise gepflanzt und dauerhaft gepflegt.

Filmbeitrag des Bayerischen Rundfunk

 

Wissenswertes zu Ausgleichsflächen

"Neuansaat in der Münchnerau"
Neuansaat in der Münchnerau

Derzeit werden im Stadtgebiet von Landshut aus rund 100 Bebauungsplänen Ausgleichsflächen geltend gemacht, die sich auf etwa 60 Hektar über das gesamte Stadtgebiet verteilen. Die Ausgleichsflächen reichen dabei von wenigen hundert Quadratmetern bis zu mehreren Hektar Größe.

Die Ausgleichsflächen werden auf Grundlage des jeweils rechtskräftigen Bebauungsplans umgesetzt. Hier kann der Bauherr entweder die Fläche selbst unmittelbar auf dem Baugrundstück anlegen oder er besorgt sich in Eigenregie ein Grundstück auf dem die Umsetzung der zuvor berechneten Maßnahme stattfindet. Im Idealfall liegen die Flächen in unmittelbarer Nähe des Eingriffsortes, also jenen Ortes, an dem die Natur in Anspruch genommen wurde.

Alternativ legt die Stadt Landshut auf städtischen Flächen im Vorwege so genannte „Ökokontoflächen“ an, die gegen die Erstattung der entsprechenden Kosten dem Vorhabensträger zur Verfügung gestellt werden und durch die Stadt dauerhaft gepflegt werden.

Ziel bei der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen ist es, möglichst hochwertige und damit zumeist seltene Natur zu etablieren. Dies kann die Anlage von wertvollen Magerrasen bis zu der Anlage von Gewässern bedeuten. Die Wahl fällt auf diejenigen Biotope, die der zerstörten Natur am ähnlichsten sind.

Weitere Informationen siehe Flyer:

Ausgleichsflächen (Download)

Biodiversität

Artenvielfalt erhöhen durch Biodiversitätsberatung

Bildercollage Pflanzen und Tiere im Stadtgebiet

Aufgabe der Biodiversitätsberatung ist es, besonders in den ökologisch wertvollen Teilen von Natur und Landschaft im Stadtgebiet, Naturschutzmaßnahmen gemeinsam mit Flächeneigentümern und Landbewirtschaftern, Kommunen, Erholungssuchenden, Verbänden und sonstigen Akteuren umzusetzen.

Dabei zählen die Beratung der Landnutzer zu den Fördermöglichkeiten im Naturschutz und die Verbesserung des Erhaltungszustands von Kernflächen des Naturschutzes, wie die „Leiten der unteren Isar“ und der „Klötzlmühlbach“ sowie die Umweltbildung zu den Kernzielen der Biodiversitätsberatung.

Beide Biodiversitätsberaterinnen stehen bei der Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen sowohl auf öffentlichen Flächen als auch im privaten Bereich beratend zur Verfügung, um den Arten- und Biotopschutz im Stadtgebiet zu verbessern. Auch Haus- und Gartenbesitzer, die ihren Garten ökologisch gestalten wollen oder einen Beitrag zum Artenschutz, wie beispielsweise für Gebäudebrüter, Fledermäuse oder Insekten leisten möchten, können sich an die Biodiversitätsberaterinnen wenden.

Flyer "Mit Naturgärten die Vielfalt fördern"

Naturgartenzertifizierung

Die Stadt Landshut beteiligt sich an der bayernweiten Aktion Gartenzertifizierung „Bayern blüht – Naturgarten“. In Zeiten des Artensterbens ist der Erhalt und die Förderung der heimischen Tier- und Pflanzenwelt im Garten besonders wichtig. Naturgärten sind ein Aushängeschild und ein Vorbild für andere Gärten und zeigen, wie man Artenvielfalt im Garten fördern kann.

Aufgerufen an der Naturgartenzertifizierung teilzunehmen sind Gartenbesitzer, die ihren Garten naturnah gestalten und bewirtschaften. Wichtige Punkte für die Naturgartenzertifizierung sind der Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel, der Verzicht auf chemisch-synthetische Dünger, der Verzicht auf den Einsatz von Torf und eine hohe ökologische Vielfalt. Weitere Naturgartenelemente, die sich positiv auf die Bewertung auswirken, sind unter anderem nicht gefüllte Blumen und Stauden, standortgerechte Laub- und Obstgehölze, extensive Wiesenelemente, Nützlingsunterkünfte, „wildes Eck“, Regenwassernutzung und eine Vielfalt der Lebensräume.

Die Durchführung der Naturgartenzertifizierung im Stadtgebiet erfolgt durch die Biodiversitätsberatung der Stadt, die im Amt für Umwelt, Klima- und Naturschutz angesiedelt ist, in Zusammenarbeit mit dem Kreisverband für Gartenbau und Landespflege Landshut e.V.

Gartenbesitzer, die sich zur Naturgartenzertifizierung angemeldet haben, werden von je zwei Zertifizierer/innen geprüft. Erfolgreich zertifizierte Naturgärten erhalten die „Naturgartenplakette“ für den Gartenzaun sowie eine Urkunde. Die anfallenden Kosten für die Zertifizierung übernimmt die Stadt.

Weitere Informationen zum Ablauf der Zertifizierung „Bayern blüht – Naturgarten“ finden interessierte Gartenbesitzer unter: www.gartenbauvereine.org

Bürgerinnen und Bürger der Stadt, die ihren Garten zertifizieren lassen wollen, können sich unter naturgarten@gartenbauvereine.org zur Zertifizierung anmelden.

Biodiversitätsstrategie

Bildercollage mit Landschaften, Gewässern und Blumenwiesen

Anlässlich des Begleitgesetzes zum Volksbegehren "Artenvielfalt und Natur-schönheit in Bayern – Rettet die Bienen!" im Jahr 2019 wurden diese Stellen geschaffen. Die Biodiversitätsberaterinnen und -berater leisten einen zentralen Beitrag für den Erhalt einer charakteristisch vielfältigen Landschaft in Bayern, zum Schutz der Arten- und Sortenvielfalt, einer Verbesserung der ökologischen Durchlässigkeit und Vermittlung und Vertiefung von Umweltwissen und setzen somit die Ziele der Bayerischen Biodiversitätsstrategie um.

Die Bayerische Biodiversitätsstrategie beinhaltet vier zentrale Ziele: den Schutz der Arten- und Sortenvielfalt, den Schutz und Erhalt von Lebensräumen, Biotopverbund und Verbesserung der ökologischen Durchlässigkeit sowie die Vermittlung und Vertiefung von Umweltwissen. Grundlage für die lokale Biodiversitätsstrategie sind das städtische Arten- und Biotopschutzprogramm und der Landschaftsplan. Basierend auf den städtischen Grundlagen sollen für die vier zentralen Ziele ausgewählte Projekte erarbeitet und zügig umgesetzt werden. Die Landshuter Biodiversitätsstrategie ist die notwendige Grundlage zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie auf lokaler Ebene durch vielfältige Projekte.

Die Beratung zu den Fördermöglichkeiten im Naturschutz (Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm, Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie), die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen vor allem in Natura 2000-Flächen, wie die „Leiten der unteren Isar“ und der „Klötzlmühlbach“, sowie die Umweltbildung zählen zu den Kernzielen der Biodiversitätsberatung.

Unter dem Motto „Landshut muss handeln“ freuen sich die Biodiversitätsberaterinnen auch auf die Beratung vieler Gartenbesitzer, die durch naturnahe Gartengestaltung, wie beispielsweise das Belassen von Laubhaufen im Herbst und die Verwendung heimischer Pflanzenarten, viel für den Erhalt der heimischen Natur tun können.

Stadtbiotopkartierung 2023 bis 2025

Biotopkartierung

 

 

Biotopkartierung Stadt Landshut

Die letzte Stadtbiotopkartierung im Stadtgebiet Landshut wurde im Zeitraum 01.09.1987 bis 20.06.1989 durchgeführt. Damals wurden im Stadtgebiet 211 schützenswerte Biotope ermittelt. Die große Zahl belegte ein ausreichendes Potential an Lebensräumen für bedrohte Tiere und Pflanzen im Stadtgebiet.

Zweifelsohne ist die Stadt in den letzten 30 Jahren nicht stehen geblieben. Alleine aufgrund der Zeitspanne zu heute muss man schlichtweg davon ausgehen, dass sich Veränderungen bei Lage und Zahl der Biotope im Stadtgebiet ergeben haben können.  Die stetigen Bemühungen für den Natur- und Artenschutz im Stadtgebiet lassen uns aber dennoch annehmen, dass sich zwar im Einzelfall Veränderungen bei den schützenswerten Biotopen ergeben haben, in Summe aber weiterhin eine hohe Zahl an Biotopflächen im Stadtgebiet zu erwarten ist.

Nach dem Motto „Man kann nur erhalten, was man kennt“ soll nun durch eine erneute Durchführung der Stadtbiotopkartierung der Istzustand erfasst werden.

Mit der Durchführung wurde kürzlich das Büro REVITAL Integrative Naturraumplanung GmbH aus Österreich (Nußdorf-Debant) beauftragt.

Die Stadt Landshut wird die Stadtbiotopkartierung nicht alleine durchführen, sondern sie erfolgt in Kooperation mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt. Das Landesamt für Umwelt wird die Stadt bei der Durchführung der Stadtbiotopkartierung begleiten und nicht zuletzt auch einen erheblichen Anteil der Kosten übernehmen.

Wer alte Luftaufnahmen der Stadt mit aktuellen vergleicht, der sieht die vielen Veränderungen im Stadtgebiet sehr deutlich. Alte Biotopflächen sind verschwunden, neue sind hinzugekommen. Eine Aktualisierung der Biotopkartierung wurde von der unteren Naturschutzbehörde nicht zuletzt deswegen vorangetrieben, weil die Stadt Landshut jüngst den Stadtentwicklungsprozess neu angestoßen hat. Um diese Stadtentwicklungsplanung möglichst gewinnbringend durchführen zu können, bedarf es qualitätvoller Datengrundlagen. Ein unverzichtbarer Baustein ist dabei das Wissen über die aktuellen Biotopflächen im Stadtgebiet. Diese werden in die Planungen einfließen und natürlich entsprechende Berücksichtigung finden.

Weder Grundstückseigentümer noch Landwirte müssen Angst vor der Biotopkartierung haben. Zum einen hat sich die Stadt Landshut auf das Mindestprogramm beschränkt, das der Leitfaden zur Biotopkartierung in Bayern vorsieht. Zum anderen können Landwirte über das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm eine Vergütung für die naturnahe Bewirtschaftung und Pflege einer in der Biotopkartierung erfassten Fläche erhalten.

Für Fragen zur Biotopkartierung möglicherweise auftretende Fragen steht ihnen die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Landshut sowie das Büro REVITAL gerne zur Verfügung.    

 

Kontakte Bearbeiter:


Wo kann ich mich informieren?


Homepage des Bayerischen Landesamtes für Umwelt:

 

Fachinformations-Dienste im Internet

Erholung in der Natur

In den letzten Jahren haben Outdoorsportarten wie Wandern, Radfahren oder Klettern mehr und mehr an Bedeutung gewonnen. Alle Personen haben das Recht auf Naturgenuss und Erholung in der freien Natur. Dieses Recht ist sogar in der Bayerischen Verfassung verankert:

"Der Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet." (Art. 141 Abs. 3 Satz 1 der Bayerischen Verfassung).

Das heißt jedoch nicht, dass jede Freizeitaktivität und jede Sportart uneingeschränkt ausgeübt werden kann.

Oberste Prämisse sollte sein, dass die Natur und die Landschaft durch die Aktivitäten nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Es bedarf einer gewissen Balance zwischen den Interessen der Erholungssuchenden und dem pfleglichen Umgang mit der Natur, um die wichtigen Lebensräume für gefährdete Tier- und Pflanzenarten zu schützen.

Um diese Interessen möglichst in Einklang zu bringen, hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz den Ratgeber „Freizeit und Natur“ ins Leben gerufen. Darin finden Sie nützliche Hinweise zur umweltgerechten Ausübung von Freizeitaktivitäten sowie besondere Beschränkungen und Auflagen wie zum Beispiel dem Betretungsrecht.

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