Stadt landshut
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Bodenschutz

Zweck des Bodenschutzes ist es, die verschiedenen Funktionen des Bodens langfristig zu sichern. Hierzu sind nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu verhindern und bereits vorhandene schädliche Bodenveränderungen zu sanieren.
 

Unser Tätigkeitsbereich

Unsere Aufgabe ist die Durchführung historischer Nutzungsrecherchen zur Erkundung von Altlastenverdachtflächen. Im weiteren die Einleitung und Begleitung von orientierenden Erkundungen im Rahmen der Amtsermittlung sowie bei städtebaulichen Planungen. Sofern sich schädliche Bodenveränderungen bestätigen, ist die weitere Detailerkundung und gegebenenfalls Sanierung zu veranlassen.

Grundwasser im Gebiet nordöstlich des früheren Standorts der Bayerischen Milchindustrie

Grundwasser im Gebiet nordöstlich des früheren Standorts der Bayerischen Milchindustrie eG in Landshut

Durch den Betrieb eines Herstellers von Kondensatoren, der früheren Firma Roederstein GmbH, wurde auf dem später durch die Bayerische Milchindustrie eG genutzten Grundstück in der Klötzlmüllerstraße (frühere Haus-Nummer 140) in den 1960er Jahren eine Boden- und Grundwasserverunreinigung mit polychlorierten Biphenylen (PCB) hervorgerufen, die mittlerweile vom Bayerischen Landesamt für Umwelt als Altlast im Altlastenkataster verzeichnet ist.

Trotz umfangreicher Sanierungsmaßnahmen, die von der Rechtsnachfolgerin der Verursacherin durchgeführt und bei denen 1.100 Kilogramm polychlorierte Biphenyle aus dem Boden am Standort entfernt wurden, konnte eine Verfrachtung der Schadstoffe über die Grundwasserpassage in Richtung der nordöstlich gelegenen Grundstücke leider nicht gänzlich verhindert beziehungsweise beseitigt werden.

Beprobungen des Grundwassers Ende des Jahres 2019 hatten unterschiedlich hohe Schadstoffgehalte ergeben. Die Stadt Landshut hatte Sie darüber unverzüglich schriftlich und im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung in Kenntnis gesetzt. Im März 2020 musste dann wegen der festgestellten PCB-Belastungen die Nutzung des Grundwassers im nordöstlichen Bereich des ehemaligen BMI-Geländes im Landshut Westen durch die Stadt untersagt werden. In den im ursprünglichen Plan als Zone A gekennzeichneten Gebieten liegt die PCB-Konzentration im Grundwasser bei > 0,05 μg/l. In den als Zone B gekennzeichneten Gebieten liegt die Schadstoffkonzentration zwar bei < 0,05 μg/l PCB, aber dennoch über der Bestimmungsgrenze.

Für die Stadt Landshut hat der Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger selbstverständlich höchste Priorität. Die damals erhobenen Messwerte wurden daher im Winter 2022 durch die Stadt Landshut evaluiert. Hierfür wurden aus den verschiedenen Messstellen Proben durch Mitarbeiter der Stadt Landshut genommen und an ein Labor zur Analyse gesandt. Mittlerweile liegen die Ergebnisse vor: Diese machen eine Anpassung der einzelnen Zonen erforderlich, die durch eine neue Allgemeinverfügung erlassen werden muss.

Allgemeinverfügung der Stadt Landshut vom 04.03.2020 (PDF-Download)

Allgemeinverfügung der Stadt Landshut vom 16.12.2021 (PDF-Download)

 

Hier gelangen Sie zur Präsentation der Bürgerveranstaltung Abstromfahne vom 16.02.2022.

Um für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger maximale Transparenz herzustellen, finden Sie unter folgendem Link alle Information und Gutachten, die öffentlich durch die Stadt Landshut zur Verfügung gestellt werden können.

Unterlagen in der Cloud

Altlastenkataster

Altlastenkataster (Info & Auskunft)

Bekannte Altlastenflächen und Grundstücke, bei denen der Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen besteht, werden im sogenannten Altlastenkataster erfasst und geführt.

Wer erhält Auskunft ?

Sie erhalten Auskunft über die Führung eines Grundstücks im Altlastenkataster, wenn Sie Grundstückseigentümer sind oder ein berechtigtes Interesse (zum Beispiel Kaufinteressent) nachweisen können.

Antragsunterlagen

Formlose schriftliche Anfrage (auch per Fax) für die Auskunft, ob für eine bestimmte Fläche Altlastenverdacht besteht.

Was kostet es?

Eventuell Verwaltungsgebühren für Auskünfte

Altlastendatenbank Bayern

Link zur bayerischen Altlastendatenbank

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Do.

    08:00 - 12:00 Uhr

    14:00 - 16:00 Uhr

  • Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr