Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie (IE-Anlagen)
Die Industrieemissions-Richtlinie ist eine Richtlinie der Europäischen Union mit Regelungen zu Genehmigung, Betrieb, Stilllegung und Überwachung von Industrieanlagen und bündelt sieben Vorläufer-Richtlinien mit Bezug zu Industrieemissionen.
Das Ziel der Richtlinie liegt in der Vermeidung oder weitest möglichen Verminderung von Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen. Zu diesem Zweck müssen die Industrieanlagen "beste verfügbare Techniken" (BVT, engl. BREF) anwenden.
Um welche Anlagen es sich dabei im Einzelnen handelt, ist in dem Anhang 1 der Industrieemissions-Richtlinie geregelt, zum Beispiel Abfallrecyclinganlagen, Oberflächenbehandlungsanlagen, Schlachthöfe usw.
In der Stadt Landshut existieren zur Zeit drei Anlagen, die der Industrieemissions-Richtlinie unterliegen.
Gesetzliche Grundlagen
- Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) - IE-RL
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 8. April 2013
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), insbesondere § 10 Abs. 8a BImSchG (öffentliche Bekanntmachung von Genehmigungsbescheiden) und § 52 a BImSchG (Anlagenüberwachung)
Bekanntmachungen zu Anlagen nach der Richtlinie über Industrieemissionen
Bekanntmachung der immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zur Erweiterung des Schlachthofs der VION SBL Landshut GmbH
Änderungsgenehmigung vom 24.02.2015 (PDF)
Bekanntmachung der immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung der BMW AG
Änderungsgenehmigung vom 02.01.2018 (PDF)
Bekanntmachung der immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung der Iwan Koslow GmbH & Co. KG
Änderungsgenehmigung vom 09.05.2019 (PDF)
Nach § 10 Abs. 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind bei Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie die Genehmigungsbescheide (auch Änderungsbescheide) sowie die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet bekannt zu machen. Dies gilt für Bescheide seit dem 7. Januar 2013, nicht jedoch für bereits früher ergangene Genehmigungen.
Überwachungsberichte gemäß § 52a Absatz 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz
Seit dem Jahr 2013 sind Überwachungsberichte zu IE-Anlagen gemäß § 52a Abs. 5 des BImSchG öffentlich bekannt zu machen.
Nachstehend finden Sie aktuelle Überwachungsberichte zu den im Überwachungsprogramm unter Anlage 1 genannten Betrieben:
Bayerische Motorenwerke AG
Iwan Koslow GmbH & Co. KG
- Werk Röntgenstraße 17
Überwachungsbericht Koslow Röntgenstraße 17, 2020 (PDF)
Überwachungsbericht Werkstattentsorgung 2020 (PDF)
- Werk Untere Auenstraße 33
Überwachungsbericht Altholzbehandlung Auenstraße 33, 2020 (PDF)
Überwachungsbericht Bauschuttsortierung Auenstraße 33, 2020 (PDF)
VION SBL Landshut GmbH (Schlachthof)
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Fachbereichsleiter für Umweltschutz
Benedikt Haseneder
Luitpoldstraße 29a
84034 Landshut
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Fachbereich Umweltschutz / Immissionsschutz
Susanne Murr
Luitpoldstraße 29a
84034 Landshut
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