Allgemeines
Bei Radon handelt es sich um ein natürlich vorkommendes radioaktives Edelgas. Mit den menschlichen Sinnen ist es nicht wahrnehmbar.
Radon entsteht beim Zerfall von Uran. Wie dieses kommt es also überall in Böden und Gesteinen vor. Als Gas breitet es sich in der Bodenluft aus. Die Radonkonzentration in der Bodenluft kann jedoch auf kleinem Raum stark variieren, weil sie unter anderem von der Beschaffenheit des Bodens abhängt.
Entweicht Radon aus Böden und Gesteinen ins Freie, verdünnt es sich schnell. Die Radonkonzentration in der Umgebungsluft ist daher meist niedrig. In Innenräumen ist die Verdünnung geringer. Hier kann die Radonkonzentration also höher sein.
Neben dem Boden stellt das Gebäude selbst einen wichtigen Faktor für die Höhe der Radonkonzentration dar. Vor allem der Erdkontakt des Gebäudes ist entscheidend.
Bereits kleinste Undichtigkeiten im Keller oder in erdberührenden Räumen erleichtern Radon den Weg ins Gebäude. Auch Risse und undichte Fugen in Kellerwänden oder der Bodenplatte sowie Kabel- und Rohrdurchführungen können wichtige Eintrittspfade sein. Dagegen tragen Baustoffe nur wenig zur Radonkonzentration bei.

Radon birgt ein natürliches Gesundheitsrisiko. Dafür sind vor allem seine Zerfallsprodukte, wie Polonium, Wismut und Blei, verantwortlich. Diese sogenannten Alphastrahler können sich an Teilchen in der Raumluft anlagern und gelangen mit der Atemluft in die Lunge.
Hier senden sie energiereiche Strahlung aus, die das unmittelbar umgebende Lungengewebe schädigen kann. Das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken, steigt, je länger man in Räumen mit erhöhten Radonkonzentrationen lebt oder arbeitet.
Für den Neubau von Gebäuden wird daher ein Basisschutz vor Radon gefordert. Dieser ist erfüllt, wenn die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlichen Maßnahmen zum Feuchteschutz eingehalten werden.
Radon-Vorsorgegebiete
In einigen Gebieten ist die Wahrscheinlichkeit für erhöhte Radonkonzentrationen in Innenräumen größer. Deshalb ist die Festlegung von Radon-Vorsorgegebieten durch die Bundesländer gesetzlich verankert und wird bis Ende 2020 erfolgen. Der Gesetzgeber hat hierfür durch § 121 Strahlenschutzgesetz – StrlSchG die Grundlage geschaffen.
In Bayern wurde der Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge als Radon-Vorsorgegebiet festgelegt. Landshut ist von dieser Thematik daher nicht betroffen. In diesem Landkreis gelten neben den bayernweiten Anforderungen zusätzliche Regelungen zum Radonschutz an Arbeitsplätzen und beim Neubau. Die Festlegung erfolgt durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und ist am 11. Februar 2021 in Kraft getreten.
In Radon-Vorsorgegebieten wird erwartet, dass in über zehn Prozent der Gebäude der gesetzliche Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft überschritten wird. Hier gibt es daher zusätzliche Regelungen beim Neubau und an Arbeitsplätzen.
Arbeitgeber müssen die Radonkonzentration an allen Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss messen. Für die Messungen müssen Exposimeter von einer anerkannten Stelle bezogen werden. Die Messung selbst dauert zwölf Monate.
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