Stadt landshut
Color

Heizöllagerung

Wassergefährdende Stoffe werden vom Gesetzgeber in Wassergefährdungsklassen (WGK) eingestuft. Insgesamt gibt es drei Klassen. Heizöl, Dieselkraftstoff, Motoren- und Schmieröle haben die WGK 2, sind also wassergefährdend. Damit Mineralöle nicht unkontrolliert ins Erdreich und damit ins Grundwasser gelangen können, müssen die Lageranlagen so beschaffen sein, dass

"Öltanks"
Öltanks im Keller
  • Öl nicht austreten kann,
  • Undichtigkeiten aller Anlagenteile, die mit dem Öl in Berührung stehen, schnell und zuverlässig erkennbar sind und
  • austretendes Öl schnell und zuverlässig erkannt und zurückgehalten werden kann.
    Öffnungszeiten
  • Mo.-Do.

    08:00 - 12:00 Uhr

    14:00 - 16:00 Uhr

  • Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr